Ratgeber · Fristen, Formulare und Verordnung · Stand 25.10.2026

Physiotherapie-Rezept verloren: Ersatz, Fristen und Zuzahlung

Ein verlorenes Physiotherapie-Rezept ersetzt nur die Ärztin oder der Arzt durch eine neue Verordnung. Weder die Therapiepraxis noch die Krankenkasse kann ein Duplikat ausstellen. Die Frist von 28 Kalendertagen für den Behandlungsbeginn läuft dann ab dem Datum der neuen Verordnung. Melden Sie sich deshalb möglichst am selben Tag in der Arztpraxis.

Kann man ein verlorenes Physiotherapie-Rezept ersetzen lassen?

Eine Heilmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung. Sie darf nach der Heilmittel-Richtlinie nur von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten ausgestellt werden, und zwar ausschließlich auf dem vereinbarten Vordruck, dem Muster 13 (§ 3 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 HeilM-RL). Damit steht fest, wer Ersatz leisten kann: die Arztpraxis, die das Rezept ausgestellt hat. Die Physiopraxis darf kein Rezept nachdrucken, und auch die Krankenkasse kann keine Heilmittelverordnung ausstellen.

Eine eigene Regelung für Duplikate oder Zweitausfertigungen enthalten die Heilmittel-Richtlinie und der Vertrag nach § 125 SGB V für Physiotherapie nicht, soweit wir die geltenden Fassungen gesichtet haben. Ob die Praxis ein neues Rezept ausstellt, entscheidet sie im Einzelfall. Sie muss dabei weiterhin prüfen, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und ob sie sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat (§ 3 Abs. 2 und 3). Hilfreich ist es, wenn Sie Ausstellungsdatum, Diagnose und bisherige Behandlungen nennen können.

Schritt für Schritt: Das tun Sie jetzt

  1. Kurz und gründlich suchen. Schauen Sie in Tasche, Auto und Post nach. Fragen Sie in der Arzt- und in der Physiopraxis nach, ob das Rezept dort liegt. Während einer laufenden Behandlung bleibt die Verordnung häufig bei der Therapiepraxis, denn jede Behandlung wird auf der Rückseite mit Datum eingetragen und von Ihnen unterschrieben.
  2. Arztpraxis informieren. Nennen Sie Ausstellungsdatum, Diagnose und verordnetes Heilmittel und sagen Sie, ob die Behandlung schon begonnen hat. Bitten Sie um eine neue Verordnung.
  3. Therapiepraxis informieren. Wenn schon Termine stattgefunden haben, kann die Praxis sagen, wie viele Einheiten bereits erbracht wurden. Diese Zahl hilft der Ärztin oder dem Arzt, die Restmenge zu bemessen.
  4. Neues Rezept prüfen. Achten Sie auf Diagnose, Diagnosegruppe, Heilmittel, Anzahl, Frequenz und gegebenenfalls das Kästchen für dringlichen Behandlungsbedarf.
  5. Frist notieren. Das neue Ausstellungsdatum startet die Frist von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Bedarf 14. Vereinbaren Sie den Termin möglichst sofort.
  6. Altes Rezept melden, falls es wieder auftaucht. Geben Sie es der Therapiepraxis, damit nicht beide Verordnungen verwendet werden.

Typische Situationen im Überblick

SituationWas Sie tunWorauf Sie achten
Rezept verloren, die Behandlung hat noch nicht begonnenArztpraxis anrufen und neue Verordnung erbittenFrist läuft ab dem neuen Ausstellungsdatum; bis dahin ist noch keine Zuzahlung angefallen
Rezept verloren, die Behandlungsserie läuftArzt- und Therapiepraxis informierenDie Therapiepraxis kennt die erbrachten Einheiten; die Ärztin oder der Arzt bemisst die Restmenge; Folgetermine zügig legen
Rezept taucht nach der Ersatzverordnung wieder aufDer Therapiepraxis melden, nur eine Verordnung nutzenParallele Verordnungen mit gleicher Diagnosegruppe und identischem ICD-10-Code dürfen nicht zeitgleich erbracht und abgerechnet werden

Der letzte Punkt stammt aus dem Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V: Unzulässig ist es, auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe und mit vollständig identischem ICD-10-Code während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich zu erbringen und abzurechnen (§ 3 Abs. 9).

Frist, Menge und Verordnungsfall bei einer Ersatzverordnung

Für die neue Verordnung gelten die üblichen Regeln. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Verordnung beginnen, bei gekennzeichneter Dringlichkeit innerhalb von 14 Kalendertagen (§ 15 HeilM-RL). Das Datum des verlorenen Rezepts spielt dafür keine Rolle mehr.

Eine Ersatzverordnung ist kein zusätzliches Kontingent. Sie gehört zum selben Verordnungsfall wie das verlorene Rezept, solange Diagnose und Diagnosegruppe gleich bleiben und seit der letzten Verordnung keine 6 Monate vergangen sind (§ 7 Abs. 1). Die Menge richtet sich nach dem medizinischen Erfordernis, nicht nach dem verlorenen Zettel. Bei laufender Behandlung sorgt die Information über die bereits erbrachten Einheiten dafür, dass nicht doppelt verordnet wird.

Achten Sie während der Wartezeit auf die Pausenregel: Wird eine Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, kann die Verordnung für die noch verbleibenden Einheiten ihre Gültigkeit verlieren. Als Ausnahmegründe nennt der Vertrag die therapeutisch indizierte Unterbrechung, Krankheit sowie Ferien oder Urlaub. Ein verlorenes Rezept ist dort nicht aufgeführt. Deshalb lohnt es sich, den Ersatz schnell zu organisieren.

Zuzahlung bei verlorenem und neuem Rezept

Erwachsene gesetzlich Versicherte zahlen bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung (§ 61 SGB V). Nach dem Vertrag wird die Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung fällig, die Verordnungsblattgebühr richtet sich nach dem ersten Behandlungstag der Verordnung (§ 8 Abs. 4). Wer Ihr verlorenes Rezept noch nicht in der Praxis eingelöst hatte, hat deshalb in der Regel noch nichts bezahlt.

Haben Sie auf das verlorene Rezept bereits Behandlungen erhalten und gezahlt, bringen Sie die Quittung zum nächsten Termin mit. Klären Sie mit der Praxis, wie die geleisteten Beträge berücksichtigt werden. Zu viel eingezogene Zuzahlungen sind zu erstatten, dann stellt die Praxis nach Rückgabe der ursprünglichen Quittung eine neue aus (§ 8 Abs. 5). Zahlungen quittieren zu lassen, schützt Sie vor Doppelzahlungen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, legen Sie die Befreiungsbescheinigung vor.

So vermeiden Sie den Verlust, und was Praxen beachten

  • Fotografieren Sie das Rezept direkt nach dem Arztbesuch. Das ersetzt das Original nicht, hilft aber der Arztpraxis, Daten schnell zu finden.
  • Legen Sie Rezepte in eine feste Mappe und notieren Sie den 28. Tag nach Ausstellung im Kalender.
  • Vereinbaren Sie den ersten Termin noch am Tag der Ausstellung.
  • Therapiepraxen sollten Patientinnen und Patienten bei Verlust zügig an die ausstellende Arztpraxis verweisen und die erbrachten Einheiten dokumentiert bereithalten. Wer Rezepte entgegennimmt, hält sie getrennt und gesichert, denn die Original-Verordnung bildet die Abrechnungsgrundlage.

Zur Einordnung: Die Regeln der Heilmittel-Richtlinie gelten entsprechend für Verordnungen in elektronischer Form (§ 1 Abs. 10). Der G-BA hat am 18. Juni 2026 ein Beratungsverfahren zu Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Verordnung eröffnet. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft. Bis dahin bleibt das Papierrezept der Normalfall.

Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine neue Verordnung medizinisch nötig ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Häufige Fragen

Was tun, wenn das Physiotherapie-Rezept verloren ist?

Rufen Sie die Arztpraxis an, die das Rezept ausgestellt hat, und bitten Sie um eine neue Verordnung. Informieren Sie auch die Physiopraxis. Ersetzen kann das Rezept nur die verordnende Ärztin oder der Arzt.

Kann die Physiopraxis ein neues Rezept ausstellen?

Nein. Heilmittel dürfen nur Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verordnen. Die Praxis kann nur behandeln, was auf dem Rezept steht.

Wie lange ist das neue Rezept gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der neuen Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen.

Muss ich die Zuzahlung für das neue Rezept noch einmal zahlen?

Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung und wird am ersten Behandlungstag fällig. Haben Sie bereits gezahlt, klären Sie mit der Praxis, wie das angerechnet wird, und lassen Sie sich alles quittieren.

Was ist, wenn das alte Rezept wieder auftaucht?

Geben Sie es der Therapiepraxis und nutzen Sie nur eine der beiden Verordnungen. Parallele Verordnungen mit gleicher Diagnosegruppe und gleichem ICD-10-Code dürfen nicht zeitgleich erbracht und abgerechnet werden.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.