Ratgeber · Behandlungsformen · Stand 25.10.2026

Physiotherapie Behandlungsformen im Überblick: Heilmittel, Dauer und Kassenleistung

Gesetzlich Versicherte erhalten Physiotherapie als Heilmittel auf ärztliche Verordnung, wenn eine Diagnose es medizinisch erforderlich macht. Der Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt fest, welche Behandlungsform bei welcher Diagnosegruppe verordnet werden darf. Üblich ist ein Rezept über bis zu 6 oder 10 Behandlungen je Verordnung; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.

Was zählt in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Physiotherapie?

Die Heilmittel-Richtlinie definiert Physiotherapie als Verfahren der Bewegungstherapie und der physikalischen Therapie. Gemeint sind aktive, unterstützte und passive Bewegung, bei Bedarf ergänzt durch Massage, Hydro-, Thermo- oder Elektrotherapie. Als Ziel nennt die Richtlinie die größtmögliche Funktionsfähigkeit im Sinne der ICF, also der internationalen Klassifikation von Funktion und Teilhabe.

Wichtig für Patienten: Nicht jede Anwendung, die eine Praxis anbietet, ist Kassenleistung. Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Heilmittelkatalog einer Diagnosegruppe zugeordnet sind. Osteopathie, Faszientraining oder Wellness-Massagen gehören nicht dazu und werden privat bezahlt, sofern die Kasse sie nicht freiwillig bezuschusst.

Die Behandlung führen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit staatlicher Erlaubnis durch. Für einige Heilmittel verlangen die Kassenverträge eine zusätzliche abgeschlossene Weiterbildung. Die Richtlinie kennzeichnet diese Maßnahmen ausdrücklich.

Die Heilmittel der Physiotherapie im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Behandlungsformen nach Einsatzgebiet, Besonderheiten und Kassenleistung. Grundlage sind die Paragrafen 18 bis 25 der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog.

HeilmittelTypisches EinsatzgebietBesonderheitKassenleistung
Krankengymnastik (KG)Gelenk- und Muskelfunktionsstörungen, Atemwege, nach Verletzung oder OperationEinzel oder Gruppe, Übungen und Techniken mit AnleitungJa, auf Verordnung
Manuelle Therapie (MT)Reversible Funktionsstörungen von Gelenken und Wirbelsäule, SchmerzenNur Einzeltherapie, Zusatzqualifikation nötigJa, auf Verordnung
KG-ZNSErkrankungen von Gehirn und Rückenmark, neuromuskuläre ErkrankungenBobath, Vojta oder PNF, nur Einzeltherapie, ZusatzqualifikationJa, auf Verordnung
KG-ZNS-KinderZentrale Bewegungsstörungen bis zum 18. GeburtstagBobath oder Vojta, nur EinzeltherapieJa, auf Verordnung
KG am Gerät (KG-Gerät)Chronische Wirbelsäulenleiden, Muskelschwäche, nach Verletzung oder OperationGerätetraining, höchstens 3 Patienten parallel, ZusatzqualifikationJa, auf Verordnung
Klassische Massage (KMT)Muskelverspannungen, sekundäre SchmerzenAuf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt (Regel)Ja, auf Verordnung
Manuelle Lymphdrainage (MLD)Lymphödem, Lipödem30, 45 oder 60 Minuten, ZusatzqualifikationJa, auf Verordnung
Wärme und KälteErgänzung bei Schmerz und MuskelspannungMeist nur als ergänzendes HeilmittelJa, nur zusammen mit einem vorrangigen Heilmittel
Elektrotherapie, TraktionSchmerz, Nervenwurzelreizung, LähmungenMeist ergänzendJa, nach Heilmittelkatalog
ChirogymnastikFunktionelle WirbelsäulengymnastikNur Einzeltherapie, ZusatzqualifikationJa, bei passender Diagnosegruppe

Die Dauer eines einzelnen Termins ist nicht im Heilmittelkatalog geregelt, sondern in den Verträgen nach § 125 SGB V zwischen Kassen und Berufsverbänden. Verbindlich festgelegt sind in der Richtlinie nur die Zeiten der Manuellen Lymphdrainage (30, 45 oder 60 Minuten). Bei allen anderen Heilmitteln nennt Ihnen die Praxis die vertraglich vorgesehene Behandlungszeit.

Vorrangige und ergänzende Heilmittel: Wie eine Verordnung aufgebaut ist

Der Heilmittelkatalog unterscheidet zwei Arten. Vorrangige Heilmittel stehen im Zentrum der Behandlung, zum Beispiel KG oder Manuelle Therapie. Ergänzende Heilmittel wie Wärme, Kälte oder Elektrotherapie unterstützen sie.

  • Auf einer Verordnung dürfen die Behandlungen auf höchstens drei verschiedene vorrangige Heilmittel verteilt werden, sofern der Katalog für die Diagnosegruppe mehrere vorsieht.
  • Dazu darf höchstens ein ergänzendes Heilmittel kommen.
  • Wärme- und Kälteanwendungen sind außer bei Ultraschall-Wärmetherapie nur in Kombination mit KG, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massage verordnungsfähig.
  • Pro Tag soll in der Regel nur eine Behandlung stattfinden. Eine Doppelbehandlung ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bei komplexen Schädigungen kann die Ärztin oder der Arzt eine standardisierte Heilmittelkombination verordnen, also drei oder mehr Maßnahmen in direktem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang. Sie ist auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt.

Die Frequenzempfehlung des Katalogs, meist 1 bis 3 Mal pro Woche, ist für die Ärztin oder den Arzt eine Orientierung. Auf dem Rezept steht die gewählte Frequenz, und an diese ist die Praxis gebunden. Die Menge richtet sich nach dem medizinischen Erfordernis des Einzelfalls: Nicht jede Erkrankung braucht die Höchstmenge oder die orientierende Menge. Vor jeder Verordnung soll die Ärztin oder der Arzt außerdem prüfen, ob sich das Ziel gleichwertig durch ein Eigenübungsprogramm, allgemeine sportliche Betätigung oder eine andere Maßnahme erreichen lässt (§ 9 HeilM-RL).

Krankengymnastik und Bewegungstherapie

Die Krankengymnastik ist das am häufigsten verordnete Heilmittel. Sie nutzt mobilisierende und stabilisierende Übungen, um Gelenkbeweglichkeit, Muskelkraft, Koordination und Atmung zu verbessern. Auch Massagetechniken, Bänder, Bälle, Therapiekreisel oder Schlingentische dürfen eingesetzt werden. KG gibt es als Einzel- oder Gruppenbehandlung, im Bewegungsbad und als Atemtherapie. Für schwere Lungenerkrankungen wie Mukoviszidose existiert die KG-Muko, die ausschließlich als Einzeltherapie verordnet wird.

Daneben zählt die Übungsbehandlung zur Bewegungstherapie. Die Richtlinie stellt klar, dass das Erlernen von Eigenübungsprogrammen im Vordergrund stehen soll, soweit es die Erkrankung erlaubt. Ein Teil des Erfolgs hängt deshalb von Ihrer Mitarbeit zwischen den Terminen ab. Eine Garantie für einen bestimmten Behandlungserfolg gibt es nicht; er hängt von Diagnose, Verlauf und Mitwirkung ab.

Heilmittel mit Zusatzqualifikation: Manuelle Therapie, KG-ZNS und KG am Gerät

Mit einem Sternchen kennzeichnet die Heilmittel-Richtlinie Maßnahmen, für die eine zusätzliche abgeschlossene Weiter- oder Fortbildung erforderlich ist. Dazu gehören Manuelle Therapie, KG-ZNS, gerätegestützte Krankengymnastik, Chirogymnastik und Manuelle Lymphdrainage. Die Praxis muss diese Qualifikation nachweisen können, damit sie mit der Kasse abrechnen darf.

Manuelle Therapie

Sie dient der Wiederherstellung oder Minderung reversibler Funktionsstörungen von Gelenken und Wirbelsäulensegmenten durch impulslose Mobilisation oder Weichteiltechniken und wird nur als Einzeltherapie verordnet.

KG-ZNS

Die spezielle Krankengymnastik für Erkrankungen des zentralen Nervensystems arbeitet mit den neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag heißt sie KG-ZNS-Kinder, hier sind Bobath und Vojta vorgesehen.

KG am Gerät

Das Gerätetraining an Sequenztrainingsgeräten oder Seilzugapparaten wird als parallele Einzelbehandlung mit höchstens 3 Patienten verordnet. Anleitung, Aufsicht und Kontrolle müssen unmittelbar durch die behandelnde Therapeutin oder den Therapeuten erfolgen. Das unterscheidet es vom selbstständigen Training im Fitnessstudio.

Massage, Lymphdrainage und Thermotherapie

Zur Massagetherapie zählen klassische Massage, Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Colonmassage, die Unterwasserdruckstrahlmassage und die Manuelle Lymphdrainage. Die klassische Massage soll Muskeltonus normalisieren und sekundäre Schmerzen mindern. Für Massagen gilt in der Regel eine Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall.

Die Manuelle Lymphdrainage ist eine spezielle Massagetechnik zur Förderung des Lymphabflusses bei Lymph- und Lipödemen. Je nach Stadium und Zahl der behandelten Körperteile werden 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. Eine Kompressionsbandagierung kann ergänzend verordnet werden; die Binden sind gesondert als Verbandmittel zu verordnen.

Die Thermotherapie umfasst Kältepackungen, Heißluft, die heiße Rolle, Ultraschall-Wärme sowie Packungen mit Fango oder Paraffin. Sie gilt als therapieergänzende Maßnahme und ist nur verordnungsfähig, wenn sie Schmerz oder Muskeltonus so beeinflusst, dass die Hauptbehandlung leichter oder erst möglich wird.

Welche Behandlungsform passt zu welcher Diagnosegruppe?

Die Ärztin oder der Arzt wählt nicht frei nach Gefühl, sondern ordnet die Diagnose einer Diagnosegruppe zu. Daraus ergeben sich Heilmittel, Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge.

DiagnosegruppeBeispieleVorrangige Heilmittel (Auswahl)Höchstmenge je VerordnungOrientierende Menge
WS, WirbelsäuleBandscheibenvorfall, degenerative VeränderungenKG, KG-Gerät, Manuelle Therapie, Übungsbehandlung, Massagebis zu 6bis zu 18 Einheiten
EX, ExtremitätenFrakturen, Arthrose, Zustand nach OperationKG, KG-Gerät, Manuelle Therapie, Massagebis zu 6bis zu 18, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 50 Einheiten
ZN, ZNS-ErkrankungenSchlaganfall, Multiple Sklerose, ParkinsonKG, KG-ZNS, KG-ZNS-Kinderbis zu 10bis zu 30, bei Kindern bis zu 50 Einheiten
LY, LymphabflussstörungenLymphödem, LipödemMLD-30, MLD-45, MLD-60 (mit oder ohne Kompression)bis zu 6bis zu 30 Einheiten
AT, AtmungCOPD, Asthma, MukoviszidoseKG-Atemtherapie, KG-Mukobis zu 6bis zu 18, bei Mukoviszidose bis zu 50 Einheiten
CS, chronifizierter SchmerzFibromyalgie, neuropathische SchmerzenKG, KG-Gerät, Übungsbehandlung, Massagebis zu 6bis zu 18 Einheiten

Die orientierende Behandlungsmenge ist keine Obergrenze. Reicht sie nicht aus, sind weitere Verordnungen möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt es medizinisch begründet. Bei Diagnosen, die in Anlage 2 der Richtlinie stehen, gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren (§ 8 HeilM-RL); der G-BA hat am 20. August 2026 eine Ergänzung der Diagnoseliste beschlossen (laut Übersichtsseite des G-BA, Inkrafttreten bitte dort prüfen).

Wie viele Behandlungen insgesamt möglich sind, hängt am Verordnungsfall. Er umfasst alle Heilmittelbehandlungen wegen derselben Diagnose, wenn die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes und die Diagnosegruppe übereinstimmen. Auch wenn sich Leitsymptomatik oder Heilmittel ändern, bleibt es derselbe Verordnungsfall. Er bezieht sich auf die jeweilige Verordnerin oder den Verordner. Treten zeitgleich mehrere voneinander unabhängige Diagnosen auf, können mehrere Verordnungsfälle mit jeweils eigenen Rezepten entstehen.

Verordnung, Fristen und Zuzahlung

Das Rezept muss die Diagnose als ICD-10-Code, die Leitsymptomatik, das Heilmittel, die Behandlungsmenge, die Frequenz und die Angabe zum Hausbesuch enthalten. Die Behandlung muss binnen 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Pausen von mehr als 14 Tagen ohne Begründung machen sie ebenfalls ungültig.

Ein Verordnungsfall umfasst alle Behandlungen wegen derselben Diagnose. Er endet, wenn sechs Monate lang keine weitere Verordnung für diese Diagnose ausgestellt wurde.

Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Bis zum 18. Geburtstag fällt keine Zuzahlung an. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.

Bei einigen Indikationen gibt es die Blankoverordnung: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose, Heilmittel, Menge und Frequenz bestimmt die Praxis. Sie ist auf bestimmte Erkrankungen und auf Physiotherapie und Ergotherapie begrenzt und höchstens 16 Wochen gültig.

Wer die Zuzahlung leistet, bekommt von der Praxis eine Quittung (§ 61 SGB V). Zahlt ein Versicherter trotz schriftlicher Aufforderung nicht, muss die Krankenkasse den Betrag einziehen (§ 43c SGB V). Für die Belastungsgrenze werden Zuzahlungen und Bruttoeinnahmen von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet (§ 62 SGB V). Bewahren Sie deshalb alle Quittungen auf. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr anfallen.

Änderungen am Rezept, etwa bei Menge oder Heilmittel, bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datum. Nehmen Sie solche Korrekturen nie selbst vor.

Sonderfälle: Entlassmanagement, langfristiger Bedarf und Videotherapie

Neben der Regelverordnung kennt die Heilmittel-Richtlinie einige Sonderfälle, die Fristen und Mengen verändern.

SonderfallRegel laut RichtlinieParagraf
Entlassung aus dem KrankenhausDas Krankenhaus darf Heilmittel für bis zu 7 Kalendertage nach der Entlassung verordnen. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen beginnen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein, übrige Einheiten verfallen.§ 16a
Langfristiger Heilmittelbedarf, Diagnose in Anlage 2Kein Antrags- und Genehmigungsverfahren. Verordnungen für bis zu 12 Wochen sind möglich, Höchstmenge und orientierende Menge sind dann nicht bindend.§ 7 Abs. 6, § 8 Abs. 2
Schwere Schädigung, nicht in Anlage 2 gelistetDie Krankenkasse entscheidet auf Antrag. Ein Therapiebedarf von mindestens einem Jahr spricht für Langfristigkeit; eine Befristung der Genehmigung darf ein Jahr nicht unterschreiten.§ 8 Abs. 3 bis 7
Behandlung per VideoNur synchron in Echtzeit, die erste Behandlung im Verordnungsfall findet persönlich statt, Verlaufskontrollen ebenfalls regelmäßig persönlich. Ärztin oder Arzt können sie auf dem Rezept ausschließen.§ 6 Abs. 4, § 16b
HausbesuchNur wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder der Besuch zwingend nötig ist. Der Aufenthalt in einer Einrichtung allein reicht nicht.§ 11

Aufgezeichnete Videos und digitale Gesundheitsanwendungen zählen nicht als Videobehandlung im Sinne der Richtlinie. Ob ein Heilmittel aus der Ferne erbracht wird, entscheiden Sie gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten im Einzelfall; sie müssen Sie auf die Möglichkeit der Präsenzbehandlung hinweisen.

Beispiel: Rückenschmerzen nach einer Bandscheibenvorwölbung

Beispiel (frei gewählt, keine Behandlungsempfehlung): Eine 52-jährige Büroangestellte hat seit Wochen Rückenschmerzen mit Ausstrahlung ins Bein. Die Hausärztin diagnostiziert einen Bandscheibenprolaps und ordnet ihn der Diagnosegruppe WS zu. Sie verordnet 6 Behandlungen KG und als ergänzendes Heilmittel Wärme, Frequenz 1 bis 2 Mal pro Woche.

Nach den 6 Terminen besteht weiter Behandlungsbedarf, deshalb stellt die Ärztin eine Folgeverordnung mit 6 Einheiten Manueller Therapie aus. Beide Verordnungen gehören zum selben Verordnungsfall, die orientierende Menge liegt bei bis zu 18 Einheiten. Die Patientin zahlt je Rezept 10 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten.

Checkliste vor dem ersten Termin

  • Rezept auf Vollständigkeit prüfen: Diagnose, Heilmittel, Menge, Frequenz, Datum und Unterschrift.
  • Ausstellungsdatum notieren: Der erste Termin muss binnen 28 Tagen liegen.
  • Praxis fragen, ob sie das verordnete Heilmittel mit Zusatzqualifikation anbietet (zum Beispiel Manuelle Therapie oder KG-ZNS).
  • Zuzahlung klären und Befreiungsbescheid der Kasse mitbringen, falls vorhanden.
  • Versichertenkarte, bequeme Kleidung und ein großes Handtuch mitnehmen.
  • Beschwerdeverlauf, Voruntersuchungen und Operationsberichte bereithalten.
  • Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln, damit die Belastungsgrenze nachweisbar ist.
  • Bei Krankenhausentlassung: Rezept des Krankenhauses sofort einlösen, der Beginn ist nur binnen 7 Tagen möglich.
  • Termine so planen, dass die Pause zwischen Behandlungen nicht 14 Tage überschreitet.

Häufige Fehler

  • Rezept zu spät einlösen. Nach 28 Tagen ohne Behandlungsbeginn ist es ungültig, bei Dringlichkeit nach 14 Tagen.
  • Behandlungsform selbst bestimmen wollen. Das Heilmittel richtet sich nach dem Katalog. Wünsche können Sie der Ärztin oder dem Arzt nennen, entscheiden muss die Verordnung.
  • Lange Pausen. Mehr als 14 Tage ohne Begründung lassen die Verordnung verfallen.
  • Orientierende Menge als Limit missverstehen. Weitere Verordnungen sind bei medizinischer Begründung möglich.
  • Wärme oder Massage als Dauerleistung erwarten. Wärme ist ergänzend, Massagen sind in der Regel auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt.
  • Eigenübungen vernachlässigen. Die Richtlinie sieht das Erlernen von Eigenübungen als Schwerpunkt vor.
  • Rezept nach Entlassmanagement liegen lassen. Wird die Behandlung nicht binnen 7 Tagen nach der Entlassung begonnen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
  • Quittungen wegwerfen. Ohne Belege lässt sich die Belastungsgrenze nur schwer nachweisen.
  • Angaben auf dem Rezept selbst ändern. Jede Änderung braucht die erneute Unterschrift der Ärztin oder des Arztes.

Häufige Fragen

Welche Behandlungsformen gibt es in der Physiotherapie?

Laut Heilmittel-Richtlinie gehören Krankengymnastik (auch im Bewegungsbad, als Atemtherapie, am Gerät, als KG-ZNS), Manuelle Therapie, Chirogymnastik, Übungsbehandlung, Massagetherapie einschließlich Manueller Lymphdrainage, Traktion, Elektrotherapie, Kohlensäurebäder, Inhalation und Thermotherapie dazu.

Was bezahlt die Krankenkasse bei Physiotherapie?

Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten verordneter Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog abzüglich Ihrer Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Leistungen ohne Verordnung oder außerhalb des Katalogs zahlen Sie selbst.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten, bis das Rezept verfällt?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen. Steht auf dem Rezept ein dringlicher Behandlungsbedarf, sind es 14 Tage.

Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept?

Die Höchstmenge je Verordnung beträgt bei Wirbelsäulen- und Extremitätenerkrankungen bis zu 6, bei ZNS-Erkrankungen bis zu 10 Behandlungen. Weitere Verordnungen sind möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt es begründet.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Manueller Therapie?

Krankengymnastik arbeitet überwiegend mit Übungen und Techniken zur Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination. Manuelle Therapie wirkt gezielt auf Gelenke und Wirbelsäulensegmente durch Mobilisation oder Weichteiltechniken und erfordert eine Zusatzqualifikation.

Darf ich Massage und Krankengymnastik gleichzeitig bekommen?

Ja, wenn der Heilmittelkatalog es für Ihre Diagnosegruppe vorsieht. Massagen sind in der Regel auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt.

Wann ist Wärme oder Kälte auf Rezept möglich?

Nur als ergänzendes Heilmittel zu KG, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massage, wenn sie Schmerz oder Muskeltonus beeinflusst und die Hauptbehandlung erleichtert. Ausnahme ist die Ultraschall-Wärmetherapie.

Brauche ich für Physiotherapie immer ein Rezept?

Für Kassenleistungen ja. Ohne Rezept können Sie Behandlungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen; ob und wie viel Ihre Kasse oder private Versicherung erstattet, klären Sie vorab.

Kann Physiotherapie per Videosprechstunde stattfinden?

Ja, Heilmittel können nach den Verträgen zwischen Kassen und Verbänden als Videobehandlung in Echtzeit erbracht werden. Die erste Behandlung im Verordnungsfall muss persönlich stattfinden, Verlaufskontrollen ebenfalls regelmäßig. Die Ärztin oder der Arzt kann die Videobehandlung auf dem Rezept ausschließen. Aufgezeichnete Videos und Apps ersetzen keine Behandlung.

Wie schnell brauche ich Physiotherapie nach einem Krankenhausaufenthalt?

Verordnet das Krankenhaus im Entlassmanagement ein Heilmittel, gilt das Rezept für bis zu 7 Kalendertage nach der Entlassung. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen beginnen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein, sonst verfällt das Rezept beziehungsweise verfallen die übrigen Einheiten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.