Ratgeber · Behandlungsformen · Stand 25.10.2026

Krankengymnastik (KG): Ablauf, Dauer und Ziele auf Rezept

Krankengymnastik (KG) ist ein Heilmittel der Physiotherapie: Eine Therapeutin oder ein Therapeut arbeitet mit Ihnen an Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Atmung, auf ärztliche Verordnung und als Kassenleistung. Je nach Diagnosegruppe sind bis zu 6 Behandlungen je Rezept möglich; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung.

Was ist Krankengymnastik?

Die Heilmittel-Richtlinie beschreibt allgemeine Krankengymnastik als Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems. Eingesetzt werden mobilisierende und stabilisierende Übungen und Techniken. Sie sollen Gelenkbeweglichkeit und -stabilität, Muskelkraft, -ausdauer, -koordination und -tonus verbessern, Kontrakturen vermeiden oder lösen und die Atmung regulieren.

Der Begriff wird im Alltag oft mit Physiotherapie gleichgesetzt. Genau genommen ist KG ein einzelnes Heilmittel innerhalb der Physiotherapie. Daneben gibt es Manuelle Therapie, Massage, Lymphdrainage oder Wärmeanwendungen.

Bei Wirbelsäulenerkrankungen nennt der Heilmittelkatalog zwei Leitsymptomatiken: die Schädigung der Bewegungssegmente, zum Beispiel Instabilität, eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit oder lokaler Schmerz, und die Schädigung der Muskelfunktion, also Kraft, Ausdauer, Koordination, Tonus oder sekundäre Schmerzen. Die Ärztin trägt die zutreffende Leitsymptomatik auf dem Rezept ein, die Praxis richtet Befund und Ziele danach aus.

Wie läuft eine KG-Behandlung ab?

Beim ersten Termin erhebt die Therapeutin oder der Therapeut einen Befund: Beschwerden, Beweglichkeit, Kraft, Haltung, Bewegungsmuster. Gemeinsam mit Ihnen werden Therapieziele festgelegt, etwa wieder Treppen steigen oder den Arm über Kopf heben zu können.

  1. Befund und Zielvereinbarung
  2. Mobilisierende Techniken und geführte Bewegungen
  3. Aktive Übungen, teils mit Bändern, Bällen, Therapiekreisel oder Schlingentisch
  4. Anleitung zu Übungen für zu Hause
  5. Verlaufskontrolle und Anpassung

Die Richtlinie sieht vor, dass nach Möglichkeit das Erlernen von Eigenübungsprogrammen im Vordergrund steht. Das heißt: Die Termine sind kein reines Behandeln-lassen, sondern ein Üben unter Anleitung.

Wie lange dauert eine Sitzung, wie viele Termine gibt es?

Die Dauer eines Termins legen die Verträge nach § 125 SGB V zwischen Kassen und Verbänden fest, sie steht nicht im Heilmittelkatalog. Fragen Sie die Praxis nach der vorgesehenen Behandlungszeit. Zur Menge gibt der Katalog klare Werte vor:

DiagnosegruppeHöchstmenge je VerordnungOrientierende BehandlungsmengeFrequenz
Wirbelsäule (WS)bis zu 6bis zu 18 Einheiten1 bis 3 Mal pro Woche
Extremitäten (EX)bis zu 6bis zu 18 Einheiten, längstens bis zum 18. Lebensjahr bis zu 501 bis 3 Mal pro Woche
ZNS-Erkrankungen (ZN)bis zu 10bis zu 30 Einheiten1 bis 3 Mal pro Woche
Atmung (AT), KG-Atemtherapiebis zu 6bis zu 18 Einheiten1 bis 3 Mal pro Woche

Die Frequenz auf dem Rezept ist für die Praxis bindend. Abweichen darf sie nur nach Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem Arzt.

Pro Tag soll nur eine Behandlung stattfinden. Eine Doppelbehandlung, also zwei zusammenhängende Einheiten desselben Heilmittels, ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich und erhöht weder die Höchstmenge noch die orientierende Behandlungsmenge. Nicht jede Erkrankung braucht die volle Menge: Sie richtet sich nach dem Einzelfall.

Einzel, Gruppe, Bewegungsbad: Welche Formen gibt es?

  • KG als Einzelbehandlung: eine Therapeutin oder ein Therapeut, eine Patientin oder ein Patient.
  • KG Gruppe: mehrere Personen, geeignet bei gleichartigen Beschwerden und wenn die Ärztin oder der Arzt es vorsieht.
  • KG im Bewegungsbad: Übungen im temperierten Wasser, genutzt werden Wärme, Auftrieb und Reibungswiderstand. Als Gruppe sind höchstens 5 Personen vorgesehen.
  • KG-Atemtherapie: bei Erkrankungen der Atmung, etwa COPD oder Asthma.
  • KG-Muko: bei Mukoviszidose und vergleichbaren schweren Lungenerkrankungen, nur als Einzeltherapie.

Vom Rezept bis zum Abschluss: Fristen und Folgeverordnung

Eine KG-Serie folgt festen Regeln der Heilmittel-Richtlinie. So läuft sie ab:

  1. Die Ärztin stellt das Rezept aus. Vor der ersten Verordnung steht eine Eingangsdiagnostik, die den Befund der funktionellen Schädigungen liefert.
  2. Die Behandlung beginnt innerhalb von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen.
  3. Die Termine folgen der verordneten Frequenz. Die Praxis darf nur nach Absprache mit der Ärztin davon abweichen.
  4. Pausen über 14 Tage ohne angemessene Begründung lassen das Rezept verfallen. Begründete Unterbrechungen dokumentiert die Praxis auf dem Rezept.
  5. Reicht die Menge nicht, folgt eine weitere Verordnung im selben Verordnungsfall. Die Ärztin hält die medizinischen Gründe in ihrer Patientendokumentation fest.

Zeichnet sich ab, dass das Therapieziel voraussichtlich nicht erreicht wird, oder reagieren Sie in nicht vorhersehbarer Weise auf die Behandlung, muss die Therapeutin oder der Therapeut die Ärztin unverzüglich informieren und die Behandlung unterbrechen. Die Ärztin entscheidet dann über eine Änderung des Therapieplans, ein neues Rezept oder das Ende der Behandlung. Sie kann nach der Serie einen schriftlichen Therapiebericht anfordern. Erscheint der Erfolg fraglich, soll sie auch andere Maßnahmen prüfen, bis hin zu einer Rehabilitation.

Wurde Gruppentherapie verordnet und lässt sie sich aus Gründen, die die Ärztin nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchführen, muss die Praxis das begründen und die Ärztin informieren.

KG, Training und Massage: Wo liegen die Unterschiede?

Krankengymnastik ist eine ärztlich verordnete Behandlung mit Befund, Zielen und Dokumentation. Training im Fitnessstudio oder Kursangebote setzen keine Diagnose voraus und sind keine Kassenleistung nach dem Heilmittelkatalog. Eine Massage wirkt vor allem passiv auf Haut, Muskeln und Bindegewebe, Sie liegen dabei in Ruhelage. Bei KG arbeiten Sie aktiv oder aktiv-assistiv mit.

MerkmalKrankengymnastikKlassische MassageFitnesstraining
VerordnungJaJaNein
Rolle des PatientenAktiv bis aktiv-unterstütztÜberwiegend passivAktiv, selbstgesteuert
ZielFunktion wiederherstellen oder verbessernMuskeltonus normalisieren, Schmerz mindernFitness, Leistung
KassenleistungJa, nach KatalogJa, meist bis 12 Einheiten je VerordnungsfallNein, privat

Kosten und Zuzahlung

Für gesetzlich Versicherte gilt: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Wer unter 18 ist, zahlt nichts. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent; die Kasse stellt auf Antrag eine Befreiung aus. Die Höhe der Vergütung je Behandlung unterscheidet sich je nach Vertrag und Bundesland, deshalb nennen wir hier keine feste Euro-Summe. Die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab und fordert die Zuzahlung ein.

Wer ohne Rezept kommt, zahlt privat. Die Preise legt die Praxis in einer Preisliste fest.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?

Physiotherapie ist der Oberbegriff für alle Heilmittel dieses Bereichs. Krankengymnastik ist ein einzelnes Heilmittel darin, neben Manueller Therapie, Massage, Lymphdrainage oder Wärmeanwendungen.

Wie lange dauert eine Krankengymnastik-Sitzung?

Die Behandlungszeit ist in den Verträgen nach § 125 SGB V festgelegt und nicht im Heilmittelkatalog. Die Praxis nennt Ihnen die vorgesehene Dauer; sie kann je nach Vertrag und Heilmittel abweichen.

Wie oft pro Woche ist KG sinnvoll?

Der Heilmittelkatalog empfiehlt 1 bis 3 Behandlungen pro Woche. Die Ärztin oder der Arzt legt die Frequenz auf dem Rezept fest, die Praxis hält sich daran.

Wie viele KG-Termine bekomme ich auf ein Rezept?

Bei Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen bis zu 6, bei Erkrankungen des Nervensystems bis zu 10 Behandlungen je Verordnung. Folgeverordnungen sind bei medizinischer Begründung möglich.

Kann ich KG in der Gruppe bekommen?

Ja, wenn der Heilmittelkatalog für Ihre Diagnosegruppe KG in der Gruppe vorsieht und die Ärztin oder der Arzt sie verordnet. Im Bewegungsbad sind höchstens 5 Personen vorgesehen.

Muss ich für KG etwas zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Bei Erreichen der Belastungsgrenze kann die Kasse von der Zuzahlung befreien.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.