Ratgeber · Kosten, Rezept und Kasse · Stand 24.10.2026
Physiotherapie Kosten 2026: Rezept, Selbstzahler und Privatversicherung
Mit Kassenrezept zahlen Sie als Erwachsener 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Für sechs Mal Krankengymnastik sind das 2026 rund 27,78 Euro. Ohne Rezept oder bei Privatpraxen setzt die Praxis den Preis selbst fest, meist liegt er bei 45 bis 60 Euro je Krankengymnastik.
Was kostet Physiotherapie? Der Überblick nach Versicherungsart
Was Sie zahlen, hängt davon ab, wie Sie versichert sind und ob ein Rezept vorliegt. Der Behandlungspreis selbst unterscheidet sich je nach Weg deutlich.
| Weg | Wer legt den Preis fest? | Was Sie selbst zahlen |
|---|---|---|
| Gesetzlich versichert mit Kassenrezept | Bundesweit einheitliche Vergütung (GKV-Spitzenverband und Berufsverbände) | 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 18 Jahren |
| Gesetzlich versichert ohne Rezept (Selbstzahler) | Die Praxis | Den gesamten Rechnungsbetrag |
| Privat versichert | Die Praxis, Erstattung nach Ihrem Tarif | Rechnung zunächst voll, dann Erstattung durch PKV oder Beihilfe |
| Kinder und Jugendliche unter 18 | wie bei Kassenrezept | keine Zuzahlung |
Die folgenden Abschnitte rechnen jeden Weg einzeln durch. Alle Kassenpreise stammen aus der Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V, die seit dem 1. Januar 2026 gilt.
Zuzahlung bei Kassenrezept: So wird sie berechnet
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen für Heilmittel nach § 61 SGB V zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Die zehn Euro fallen einmal pro Rezept an, egal wie viele Behandlungen darauf stehen. Die Praxis zieht den Betrag ein und muss ihn quittieren.
Die Formel lautet also: Summe aller verordneten Behandlungen mal 0,10, plus 10 Euro. Die Krankenkasse übernimmt den Rest direkt mit der Praxis. Sie erhalten keine Rechnung über den Kassenanteil.
Zwei Besonderheiten sind wichtig. Erstens zahlen Versicherte unter 18 Jahren nach § 32 Abs. 2 SGB V keine Zuzahlung. Zweitens gelten Zuzahlungen nur bis zur Belastungsgrenze, über die Sie im Abschnitt zur Befreiung mehr erfahren.
Preistabelle: Was die Kasse 2026 je Behandlung vergütet
Die Tabelle zeigt ausgewählte Positionen der Vergütungsliste für Physiotherapie, gültig für Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Die Zuzahlung je Einheit beträgt zehn Prozent, die 10 Euro je Verordnung kommen einmalig dazu.
| Leistung | Vergütung der Kasse | 10 % je Einheit |
|---|---|---|
| Krankengymnastik (KG), Einzelbehandlung | 29,63 Euro | 2,96 Euro |
| Krankengymnastik in der Gruppe (2 bis 5 Personen) | 13,26 Euro | 1,33 Euro |
| Manuelle Therapie | 35,59 Euro | 3,56 Euro |
| Krankengymnastik am Gerät (bis 3 Patienten parallel, 60 Minuten) | 55,81 Euro | 5,58 Euro |
| KG-ZNS Erwachsene (Bobath, Vojta, PNF) | 47,06 Euro | 4,71 Euro |
| KG-ZNS Kinder bis 18 Jahre (Bobath, Vojta) | 58,83 Euro | keine Zuzahlung |
| Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten | 35,97 Euro | 3,60 Euro |
| Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten | 53,94 Euro | 5,39 Euro |
| Manuelle Lymphdrainage 60 Minuten | 71,94 Euro | 7,19 Euro |
| Klassische Massagetherapie | 21,63 Euro | 2,16 Euro |
| Krankengymnastik im Bewegungsbad, Einzel | 33,87 Euro | 3,39 Euro |
| Elektrotherapie | 8,43 Euro | 0,84 Euro |
| Wärmetherapie mit Heißluft | 7,43 Euro | 0,74 Euro |
| Hausbesuch (Einsatzpauschale inklusive Wegegeld) | 22,78 Euro | 2,28 Euro |
Der Hausbesuch kommt als Pauschale zur Behandlung hinzu und muss auf dem Rezept verordnet sein. Die Preise schließen eine eventuell anfallende Umsatzsteuer ein.
Beispielrechnung: Rücken mit sechs Mal Krankengymnastik und Wärme
Beispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung): Ein 45-jähriger gesetzlich Versicherter erhält eine Verordnung über sechs Mal Krankengymnastik und sechs Mal Wärmetherapie mit Heißluft.
- 6 mal KG zu 29,63 Euro = 177,78 Euro
- 6 mal Heißluft zu 7,43 Euro = 44,58 Euro
- Gesamtkosten der Verordnung: 222,36 Euro
- 10 Prozent davon: rund 22,24 Euro
- Zuzahlung je Verordnung: 10,00 Euro
- Ihre Zuzahlung insgesamt: rund 32,24 Euro
- Kassenanteil: rund 190,12 Euro
Bei reiner Krankengymnastik ohne Wärme (sechs Einheiten) liegt die Zuzahlung bei rund 27,78 Euro. Wegen Rundung je Behandlung kann der Betrag in der Praxis um wenige Cent abweichen.
Wichtig für die Planung: Wird auf dasselbe Rezept ein Hausbesuch verordnet, steigen die Kosten um 22,78 Euro je Besuch, Ihre Zuzahlung um jeweils etwa 2,28 Euro.
Zuzahlung sparen: Befreiung, Belastungsgrenze und Kinder
Kein Versicherter muss pro Jahr beliebig viele Zuzahlungen leisten. Nach § 62 SGB V liegt die Belastungsgrenze bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer sie erreicht, erhält von der Krankenkasse eine Bescheinigung und zahlt für den Rest des Kalenderjahres nichts mehr dazu.
Zählen Sie alle Zuzahlungen zusammen, auch die für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhaus. Quittungen sollten Sie aufbewahren. Das Vorgehen mit Beispielrechnung erklärt der Ratgeber zur Zuzahlungsbefreiung ausführlich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen bei Heilmitteln generell nichts.
Privat versichert und Beihilfe: Was erstattet wird
Privatversicherte bezahlen die Praxisrechnung zunächst selbst und reichen sie danach bei Versicherung und Beihilfe ein. Ein einheitliches Verordnungsformular oder Gebührenverzeichnis gibt es in der PKV nicht. Wie viel erstattet wird, bestimmt Ihr Tarif. Viele Tarife verweisen auf die Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, andere führen ein eigenes Verzeichnis oder erstatten die übliche Vergütung.
Zur Orientierung dienen die beihilfefähigen Höchstbeträge nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung, die laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026) gelten:
| Leistung | Höchstbetrag (Stand September 2026) |
|---|---|
| Krankengymnastik, Einzel | 29,70 Euro |
| Manuelle Therapie | 35,60 Euro |
| KG-ZNS Erwachsene | 47,10 Euro |
| Manuelle Lymphdrainage 30 / 45 / 60 Minuten | 36,00 / 54,00 / 72,00 Euro |
| Hausbesuch, pauschal | 28,70 Euro |
Liegt der Rechnungspreis über dem Höchstbetrag, bleibt der Überschuss bei Beihilfeberechtigten ohne Erstattung. Die Höchstbeträge binden die Beihilfestelle, nicht die Praxis. Mehr zu Kürzungen finden Sie im Ratgeber zur Erstattung bei PKV und Beihilfe.
Selbstzahler: Was Praxen frei berechnen
Ohne Kassenrezept, bei Wunschbehandlungen oder in reinen Privatpraxen gilt keine Vergütungsliste. Die Praxis kalkuliert den Preis selbst und schließt mit Ihnen einen Behandlungsvertrag. Veröffentlichte Preislisten von Praxen für 2026 liegen für eine Krankengymnastik häufig bei etwa 45 bis 60 Euro, für Manuelle Therapie bei etwa 55 bis 80 Euro. Das ist eine Orientierung, keine verbindliche Spanne. Regionale Unterschiede und Behandlungsdauer wirken stark auf den Preis.
Fragen Sie vor Beginn nach dem Preis je Behandlung und lassen Sie ihn schriftlich festhalten. Details und Beispiele stehen im Ratgeber zu Selbstzahler-Preisen.
Zusatzkosten: Hausbesuch, Blankoverordnung und Berichte
Ein Hausbesuch ist nur verordnungsfähig, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder der Besuch zwingend notwendig ist. Er wird mit einer Pauschale von 22,78 Euro vergütet, bei Ihnen kommen zehn Prozent als Zuzahlung dazu.
Bei der Blankoverordnung kommen für die Praxis zusätzliche Positionen hinzu: physiotherapeutische Diagnostik (36,61 Euro, Zuzahlung 3,66 Euro) und Bedarfsdiagnostik (27,46 Euro, Zuzahlung 2,75 Euro). Die versorgungsbezogene Pauschale von 58,63 Euro je Blankoverordnung ist zuzahlungsfrei. Den Ablauf erklärt der Ratgeber zur Blankoverordnung.
Berichte der Praxis an die Ärztin oder den Arzt sind nach der Vergütungsliste zuzahlungsfrei.
Vergleich: Dieselben sechs Behandlungen auf drei Wegen
Beispiel (Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen): Sechs Einzelbehandlungen Krankengymnastik. Der Selbstzahlerpreis ist hier mit 50 Euro angesetzt, das entspricht der Mitte der oben genannten Spanne. Ihr tatsächlicher Preis kann abweichen.
| Weg | Rechnungsbetrag | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Kassenrezept, Erwachsener | 177,78 Euro, direkt mit der Kasse abgerechnet | rund 27,78 Euro |
| Kassenrezept, Kind unter 18 | 177,78 Euro, direkt mit der Kasse abgerechnet | 0 Euro |
| Selbstzahler zu 50 Euro je Behandlung | 300,00 Euro | 300,00 Euro |
| Privatversichert bei 50 Euro je Behandlung | 300,00 Euro | je nach Tarif; bei Beihilfe-Höchstbetrag von 29,70 Euro ergeben sich 178,20 Euro Erstattung und 121,80 Euro Differenz |
Der Unterschied zeigt, warum sich bei medizinischer Notwendigkeit der Weg über die ärztliche Verordnung lohnt. Privatversicherte sollten vor Behandlungsbeginn klären, wie ihr Tarif erstattet, damit die Differenz nicht überrascht.
Kosten bei Folgeverordnungen und längerer Behandlung
Reicht die erste Verordnung nicht aus, stellt die Ärztin oder der Arzt eine weitere aus. Für jede neue Verordnung fallen die 10 Euro Pauschale erneut an. Die zehn Prozent der Behandlungskosten zahlen Sie ohnehin je Behandlung.
Wichtig für die Planung: Verordnungen über die orientierende Behandlungsmenge hinaus brauchen nach § 32 Abs. 1b SGB V keine Genehmigung der Krankenkasse. Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf, den die Richtlinie in einer Diagnoseliste benennt, gilt die Verordnung jeweils für bis zu zwölf Wochen. Auch dann fällt die Zuzahlung je Verordnung an, die Belastungsgrenze begrenzt sie aber auf das Jahr gesehen. Mehr dazu im Ratgeber zur Folgeverordnung.
Wer in einem Kalenderjahr mehrere Verordnungen braucht, sollte frühzeitig die Belastungsgrenze ausrechnen. Bei einer alleinstehenden Person mit 36.000 Euro Jahreseinnahmen brutto liegt sie beispielsweise bei 720 Euro (zwei Prozent) beziehungsweise 360 Euro (ein Prozent bei schwerwiegender chronischer Erkrankung). Ab diesem Betrag zahlen Sie im laufenden Jahr nichts mehr zu.
Wie viele Behandlungen gibt es und was kostet ein ganzer Behandlungsfall?
Die Gesamtkosten hängen von der Behandlungsmenge ab. Der Heilmittelkatalog der Heilmittel-Richtlinie nennt je Diagnosegruppe eine Höchstmenge je Verordnung und eine orientierende Behandlungsmenge. Bei Erkrankungen der Wirbelsäule (WS) und der Extremitäten (EX) sind das bis zu 6 Einheiten je Verordnung und bis zu 18 Einheiten als Richtwert für den gesamten Verordnungsfall, bei einer empfohlenen Frequenz von ein bis drei Behandlungen pro Woche.
| Rezepte mit je 6 Mal Krankengymnastik | Kosten der Kasse (29,63 Euro je Einheit) | Ihre Zuzahlung insgesamt |
|---|---|---|
| 1 Rezept (6 Einheiten) | 177,78 Euro | rund 27,78 Euro |
| 2 Rezepte (12 Einheiten) | 355,56 Euro | rund 55,56 Euro |
| 3 Rezepte (18 Einheiten, orientierende Menge) | 533,34 Euro | rund 83,34 Euro |
Die orientierende Menge ist ein Richtwert, keine Obergrenze. Konnte das Therapieziel nicht erreicht werden, sind nach § 7 Abs. 4 der Richtlinie weitere Verordnungen möglich, und nach § 32 Abs. 1b SGB V braucht die Ärztin oder der Arzt dafür keine Genehmigung der Krankenkasse. Umgekehrt muss die Menge nicht ausgeschöpft werden: Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass die Verordnungsmenge sich nach dem medizinischen Erfordernis des Einzelfalls richtet.
Für einige Kombinationen gelten engere Grenzen. Standardisierte Heilmittelkombinationen und Massagetherapien sind nach § 12 Abs. 6 der Richtlinie in der Regel auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt. Je Tag soll nur eine Behandlung stattfinden. Eine Doppelbehandlung, also dasselbe Heilmittel zusammenhängend zweimal, ist nur medizinisch begründet möglich und erhöht die Höchstmenge je Verordnung nicht.
Ausschlüsse und Videotherapie: Wann die Kasse nicht oder anders zahlt
Heilmittel gehen nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse, wenn sie nach § 3 der Heilmittel-Richtlinie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, eine drohende Erkrankung abzuwenden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern. Ausgeschlossen sind nach § 6 unter anderem Physiotherapie bei Erkältungskrankheiten als Ersatz für nicht verordnungsfähige Arzneimittel sowie Maßnahmen, die die Anlage 1 der Richtlinie als nicht verordnungsfähig führt, etwa weil sie der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. In diesen Fällen bleibt nur die Selbstzahlung. Ob bei Ihnen eine medizinische Indikation besteht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach einer Untersuchung.
Heilmittel können nach § 11 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie als telemedizinische Leistung in Echtzeit erbracht werden, wenn die Verträge nach § 125 SGB V dies vorsehen. Aufgezeichnete Videos oder Gesundheits-Apps zählen nicht dazu. Nach § 16b der Richtlinie hat die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall im persönlichen Kontakt stattzufinden, und regelmäßige Verlaufskontrollen müssen ebenfalls persönlich erfolgen. Ob die Ärztin oder der Arzt eine Videobehandlung ausgeschlossen hat, steht auf dem Rezept. Die Zuzahlung richtet sich auch hier nach den Vergütungsvereinbarungen; fragen Sie die Praxis nach dem Preis je Videotermin.
Steuer: Physiotherapie-Kosten als außergewöhnliche Belastung
Zuzahlungen und Selbstzahlerrechnungen können als Krankheitskosten Teil der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG sein. Abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt. Sie richtet sich nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl. Für Heilmittel verlangt § 64 EStDV als Nachweis eine ärztliche Verordnung, die vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.
| Ohne Kinder, Einzelveranlagung | Zumutbare Belastung |
|---|---|
| Einkünfte bis 15.340 Euro | 5 Prozent |
| 15.340 bis 51.130 Euro | 6 Prozent |
| über 51.130 Euro | 7 Prozent |
Bei Splittingtarif und mit Kindern gelten niedrigere Sätze. Ob sich ein Abzug lohnt, hängt von Ihren gesamten Krankheitskosten ab. Das ist keine Steuerberatung; für den Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Checkliste: So halten Sie die Kosten im Griff
- Rezept prüfen: Name, Diagnose, Heilmittel, Anzahl der Behandlungen und Ausstellungsdatum vollständig?
- Behandlung innerhalb von 28 Tagen beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen.
- Zuzahlungen quittieren lassen und das ganze Jahr sammeln.
- Jahresbruttoeinkommen und Belastungsgrenze (2 oder 1 Prozent) ausrechnen.
- Befreiungsantrag stellen, sobald die Grenze erreicht ist.
- Als Privatversicherter vor Behandlungsbeginn Tarif und Erstattungsregeln klären.
- Als Selbstzahler den Preis je Behandlung schriftlich festhalten.
- Bei Hausbesuch: Verordnung der Besuchsform auf dem Rezept prüfen.
- Für die Steuererklärung: Verordnung vor Behandlungsbeginn ausstellen lassen und mit den Rechnungen aufbewahren.
- Fehlt auf dem Rezept eine Pflichtangabe, vor dem ersten Termin in der Arztpraxis korrigieren lassen.
Häufige Fehler bei den Kosten
- Rezept zu spät eingelöst: Beginnt die Behandlung nicht innerhalb der Frist, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und Sie brauchen ein neues Rezept.
- Zuzahlungsquittungen nicht gesammelt: Ohne Nachweise erreichen Sie die Belastungsgrenze nicht nachweislich und zahlen unnötig weiter.
- Selbstzahlen, obwohl ein Kassenrezept möglich ist: Wer eine ärztliche Verordnung hat, zahlt als Kassenpatient deutlich weniger als den Privatpreis.
- Privatrechnung ohne Tarifcheck: Nicht jeder Tarif erstattet den vollen Rechnungsbetrag.
- Zehn Euro je Verordnung vergessen: Die Pauschale fällt pro Rezept an, bei zwei Rezepten also doppelt.
- Behandlungspause zu lang: Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, kann die Verordnung verfallen.
- Verordnung zu spät für die Steuer: Nach § 64 EStDV muss der Nachweis vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein, eine nachträgliche Verordnung genügt nicht.
- Unvollständiges Rezept: Fehlen Anzahl, Diagnosegruppe oder Diagnose, braucht die Korrektur eine neue Unterschrift der Ärztin oder des Arztes. Das kostet Zeit innerhalb der 28 Tage.
Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung. Welche Behandlung für Sie geeignet ist, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Vom Rezept zur ersten Einheit
Diese Reihenfolge gilt für gesetzlich Versicherte mit einer regulären Heilmittelverordnung.
- AusstellungÄrztin oder Arzt trägt Diagnose, Heilmittel, Menge und Frequenz ein.
- Termin suchenPraxis frei wählen, Heilmittel und Anzahl nennen, Weiterbildung erfragen, falls nötig.
- BeginnDie erste Behandlung liegt innerhalb von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14.
- Erste EinheitVerordnung abgeben, Zuzahlung leisten, Beschwerden und Ziele besprechen.
- Laufende SeriePausen über 14 Kalendertage brauchen einen dokumentierten Grund, sonst verfällt der Rest.
Fristen nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Einzelfälle klärt die Praxis mit Ihnen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Physiotherapie-Sitzung auf Rezept?
Die Kasse vergütet 2026 für eine Krankengymnastik 29,63 Euro. Als Erwachsener zahlen Sie davon zehn Prozent (2,96 Euro) und zusätzlich einmalig 10 Euro je Verordnung.
Wie viel kostet Physiotherapie ohne Rezept?
Ohne Rezept legt die Praxis den Preis frei fest. Veröffentlichte Preislisten liegen für eine Krankengymnastik häufig bei etwa 45 bis 60 Euro. Fragen Sie vorab nach dem Preis.
Muss ich als Kassenpatient bei Physiotherapie zuzahlen?
Ja, ab 18 Jahren. Es gelten zehn Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Bei Erreichen der Belastungsgrenze entfällt die Zuzahlung bis zum Jahresende.
Was zahlt die private Krankenversicherung für Physiotherapie?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife übernehmen die beihilfefähigen Höchstbeträge, andere ein Vielfaches oder die übliche Vergütung. Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen vor Behandlungsbeginn.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei sechs Mal Krankengymnastik?
Bei sechs Behandlungen zu 29,63 Euro betragen die Kosten 177,78 Euro. Ihre Zuzahlung liegt bei rund 27,78 Euro (zehn Prozent plus 10 Euro).
Zählt die Zuzahlung zur Belastungsgrenze?
Ja, alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres zählen für Sie und die Angehörigen im Haushalt zusammen. Sammeln Sie die Quittungen.
Was kostet ein Hausbesuch der Physiotherapie?
Die Kasse vergütet eine Pauschale von 22,78 Euro je Hausbesuch. Davon tragen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent. Der Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein.
Sind die Preise bundesweit gleich?
Die Kassenvergütung für Physiotherapie ist seit 2026 in einer bundesweiten Vereinbarung geregelt. Privatpreise unterscheiden sich dagegen von Praxis zu Praxis.
Wie viele Behandlungen bekomme ich auf einem Physiotherapie-Rezept?
Das richtet sich nach der Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog. Bei Wirbelsäule und Extremitäten sind es bis zu 6 Einheiten je Verordnung. Reicht das nicht, sind weitere Verordnungen möglich.
Kann ich Physiotherapie-Kosten von der Steuer absetzen?
Unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, die vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde. Klären Sie den Einzelfall mit einer Steuerberatung.
Quellen
- SGB V § 61 Zuzahlungen
- SGB V § 32 Heilmittel
- SGB V § 62 Belastungsgrenze
- GKV-Spitzenverband: Vergütungsvereinbarung Physiotherapie, gültig ab 01.01.2026
- GKV-Spitzenverband: Vergütung Blankoverordnung Physiotherapie, ab 01.01.2026
- Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Beihilfe Heilmittel (Stand September 2026)
- PKV-Serviceportal: Heilmittel für Privatversicherte
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie, § 15 Beginn der Behandlung
- EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen
- EStDV § 64 Nachweis von Krankheitskosten
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog (§§ 3, 6, 7, 11, 16b)
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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