Ratgeber · Kosten, Rezept und Kasse · Stand 24.10.2026

Physiotherapie bei Privatversicherung und Beihilfe: Erstattung und Kürzungen

Wie viel die private Krankenversicherung für Physiotherapie erstattet, hängt allein von Ihrem Tarif ab. Es gibt kein einheitliches Gebührenverzeichnis. Viele Tarife orientieren sich an den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung, die laut Merkblatt (Stand September 2026) für Krankengymnastik bei 29,70 Euro liegen. Kürzungen entstehen meist, wenn die Rechnung darüber liegt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung erfüllt sein?

Nach den Angaben des PKV-Serviceportals müssen unabhängig vom Tarif zwei Bedingungen vorliegen: Das Heilmittel dient dazu, eine bestehende Krankheit oder krankhafte körperliche Beeinträchtigung zu heilen oder zu lindern, und Sie haben eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung. Haben Sie einen Tarif mit Heilpraktiker-Leistungen, kann die Verordnung auch von dort stammen.

Ein einheitliches Verordnungsformular gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Diagnose, Heilmittel und Anzahl nennen, damit die Versicherung sie nachvollziehen kann.

Wie PKV-Tarife erstatten: drei Grundmodelle

Einen Heilmittelkatalog für die gesamte PKV gibt es nicht. Jeder Versicherer regelt die Erstattung selbst. Das Serviceportal der PKV beschreibt im Kern diese Varianten:

ModellWas das für Sie bedeutet
Verweis auf die BundesbeihilfeverordnungErstattung bis zu den Höchstbeträgen, teils prozentual oder als Vielfaches
Eigenes Heilmittelverzeichnis des VersicherersErstattung bis zu den dort genannten Beträgen, manchmal nur ein Prozentsatz davon
Allgemeine Erstattung ohne Preislistemindestens im Rahmen der üblichen Vergütung

Innerhalb eines Versicherers kann es je Tarif Unterschiede geben, etwa 80 Prozent des Preises nach dem unternehmenseigenen Verzeichnis. Entscheidend sind Ihre Tarifbedingungen. Prüfen Sie sie vor Behandlungsbeginn oder fragen Sie bei der Versicherung nach.

Beihilfe: Welche Höchstbeträge gelten 2026?

Beihilfeberechtigte erhalten Heilmittel nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen erstattet, geregelt in Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung. Das Bundesverwaltungsamt hat Höchstbeträge je nach Leistung zum 1. Februar 2026 oder zum 1. September 2026 angepasst. Die Tabelle zeigt ausgewählte Werte aus dem Merkblatt Stand September 2026:

Leistungvorheriger Höchstbetragaktueller HöchstbetragÄnderung
Krankengymnastik, Einzel29,70 Euro29,70 Eurokeine Änderung zum 01.09.2026
Manuelle Therapie35,60 Euro35,60 Eurokeine Änderung zum 01.09.2026
KG-ZNS Erwachsene47,10 Euro47,10 Eurokeine Änderung zum 01.09.2026
Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten35,10 Euro36,00 Euroseit 01.02.2026
Manuelle Lymphdrainage 60 Minuten70,20 Euro72,00 Euroseit 01.02.2026
Hausbesuch, pauschal27,60 Euro28,70 Euroseit 01.09.2026

Das Merkblatt hält fest: Weil für Heilmittel Höchstbeträge gelten, kommt es zu keinem Abzug von Eigenbehalten. Die Höchstbeträge binden die Beihilfestelle, nicht die Praxis. Die ärztliche Verordnung muss der Rechnung bei der Antragstellung beigefügt werden. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften, die abweichen können. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle.

Weitere Höchstbeträge: Gruppe, Bewegungsbad, Befundung

Neben den Einzelbehandlungen führt das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026) weitere häufige Positionen auf:

LeistungHöchstbetrag
Krankengymnastik in der Gruppe (2 bis 5 Personen), je Teilnehmer13,30 Euro
Krankengymnastik im Bewegungsbad, Einzel33,90 Euro
Chirogymnastik, Einzel20,50 Euro
Gerätegestützte Krankengymnastik, je Sitzung (begrenzt auf 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr)55,90 Euro
Physiotherapeutische Erstbefundung, einmal je Behandlungsfall16,50 Euro
Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung67,70 Euro
Klassische Massagetherapie (seit 01.02.2026)21,70 Euro

Die Richtwerte zur Behandlungsdauer, zum Beispiel 15 bis 25 Minuten bei Krankengymnastik, sind Teil der Beihilfeliste. Die Zeit darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.

Beihilfe: Nachweise und Besonderheiten

Nach dem Merkblatt sind nur ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel beihilfefähig, und die Verordnung ist der Rechnung beim Antrag beizufügen. Weil Höchstbeträge gelten, wird kein Eigenbehalt abgezogen. Die Höchstbeträge binden die Beihilfestelle, nicht die Praxis, deshalb empfiehlt das Bundesverwaltungsamt, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen und zu vergleichen. Osteopathische Leistungen heilkundlich zugelassener Anbieter sind im Rahmen des Höchstbetrags für Manuelle Therapie beihilfefähig. Leistungen der traditionellen chinesischen Medizin wie Shiatsu, Tai Chi, Qi-Gong, Tui-Na oder Akupressur sind nicht beihilfefähig. Beihilfefähig sind außerdem nur Leistungen der in Anlage 10 genannten Berufsgruppen, zum Beispiel Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister.

Was für Privatversicherte formal gilt: Fristen, Zulassung, Termine

Nach dem PKV-Serviceportal gibt es für die Behandlung Privatversicherter keine Kassenzulassung der Praxis, keine Vorgaben zur Praxisgröße, keine Fristen für den Behandlungsbeginn und keine Mindest- oder Höchstzahl an Terminen. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Die Praxis sollte sich bei ihren Preisen an der üblichen Vergütung orientieren; als Richtwert dienen die beihilfefähigen Höchstsätze. Weil es kein einheitliches Verzeichnis gibt, wissen Therapeuten oft nicht, was Ihre Versicherung erstattet. Fragen Sie deshalb vor Beginn bei Ihrem Versicherer nach.

Was sind Analogziffern und wann kommen sie vor?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennt ein Verzeichnis ärztlicher Leistungen. Ist eine selbstständige ärztliche Leistung nicht darin aufgeführt, kann sie nach § 6 Abs. 2 GOÄ über eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung berechnet werden. Das ist die sogenannte analoge Bewertung.

Wichtig für Sie: Physiotherapiepraxen rechnen nicht nach der GOÄ. Für Heilmittelerbringer gibt es kein amtliches Gebührenverzeichnis. Sie arbeiten mit eigenen Preislisten und einem Behandlungsvertrag. Auf Rechnungen von Physiotherapiepraxen sind Analogziffern deshalb in der Regel kein Thema.

Typische Gründe für Kürzungen der Erstattung

  • Preis über dem Höchstbetrag: Liegt der Rechnungspreis über den Beträgen, auf die Ihr Tarif verweist, bleibt die Differenz bei Ihnen.
  • Prozentuale Erstattung: Manche Tarife erstatten nur einen Teil, etwa 80 Prozent.
  • Behandlung nicht im Verzeichnis: Leistungen, die Ihr Tarif nicht aufführt, werden gar nicht oder nur eingeschränkt erstattet.
  • Fehlende oder unvollständige Verordnung: Ohne ärztliche Verordnung erstattet die PKV in der Regel nicht.
  • Keine medizinische Notwendigkeit: Reine Wellness- oder Präventionsangebote sind meist ausgeschlossen.
  • Selbstbehalt im Tarif: Der vereinbarte Selbstbehalt wird zuerst abgezogen.

Zur Höhe der Vergütung gibt es Rechtsprechung. Nach Darstellung des Berufsverbands Physio Deutschland bindet eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Patient und Praxis in bestimmten Fällen auch die Versicherung, solange der Tarif nichts anderes vorsieht. Das ist eine Einordnung des Verbands, keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall. Streit mit dem Versicherer klären Sie mit dem Versicherer, der Verbraucherzentrale oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Tarifbedingungen und Erstattungsregeln für Heilmittel prüfen.
  2. Ärztliche Verordnung besorgen, die Diagnose, Heilmittel und Anzahl nennt.
  3. Vor der ersten Behandlung nach dem Preis je Behandlung fragen und einen Behandlungsvertrag lesen.
  4. Die Rechnung bezahlen und gemeinsam mit der Verordnung bei PKV und Beihilfe einreichen.
  5. Bei Kürzungen die Begründung schriftlich anfordern und mit den Tarifbedingungen abgleichen.

Diese Hinweise ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zahlt die private Krankenversicherung Physiotherapie?

Ja, wenn der Tarif Heilmittel einschließt und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus den Tarifbedingungen.

Brauche ich als Privatpatient ein Rezept?

Ja, eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung ist Voraussetzung. Ein einheitliches Formular gibt es in der PKV nicht.

Was ist der Beihilfe-Höchstbetrag für Krankengymnastik?

29,70 Euro je Einzelbehandlung, geltend nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung im Merkblatt Stand September 2026.

Warum erstattet meine PKV weniger als die Rechnung?

Häufig liegt der Rechnungspreis über dem im Tarif genannten Höchstbetrag, der Tarif erstattet nur einen Prozentsatz, oder die Leistung ist nicht im Heilmittelverzeichnis enthalten.

Rechnen Physiotherapeuten nach der GOÄ ab?

Nein. Die GOÄ gilt für Ärzte. Physiotherapiepraxen berechnen eigene Preise auf Grundlage eines Behandlungsvertrags.

Muss die Beihilfe meine Zuzahlung abziehen?

Nein. Nach dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts kommt es wegen der Höchstbeträge zu keinem Abzug von Eigenbehalten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.