Ratgeber · Kosten je Leistung · Stand 25.10.2026
Rückbildungskurs Kosten 2026: Hebamme, Praxis und Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Rückbildungskurs bei einer zugelassenen Hebamme bis zu 10 Stunden, ohne Zuzahlung. Der Kurs muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattgefunden haben. Private Kurse, spätere Beckenbodenkurse ohne Verordnung und Kurse bei nicht zugelassenen Anbietern zahlen Sie oft selbst.
Hauptratgeber zum Thema Kosten je Leistung: Physiotherapie Preisliste der Krankenkassen 2026: Vergütung je Behandlung
Was kostet ein Rückbildungskurs mit der Krankenkasse?
Ein Rückbildungskurs kostet gesetzlich Versicherte nichts, wenn er von einer zugelassenen Hebamme oder einer zugelassenen Physiotherapiepraxis angeboten und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Rechtsgrundlage ist der Anspruch auf Hebammenhilfe nach § 24d SGB V. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V nennt den Rückbildungskurs in der Gruppe ausdrücklich als Leistung.
Der Hebammenhilfevertrag legt fest: Rückbildung in der Gruppe findet mit bis zu 10 Teilnehmerinnen in aufeinander aufbauenden Einheiten statt. Je Versicherter sind insgesamt bis zu 600 Minuten, also 10 Stunden, abrechenbar. Abrechenbar ist eine Einheit nur, wenn sie bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt erbracht wird. Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen oder Vorkasse für Leistungen, die der Vertrag regelt, darf eine Hebamme nicht verlangen. Auch die Physiotherapie-Position ist zuzahlungsfrei. Die Techniker Krankenkasse nennt die Frist bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung auch für Kurse bei Physiotherapeutinnen.
Maximal die Hälfte der Einheiten eines Kurses kann durch Selbstlerneinheiten wie Videotutorials ersetzt werden. Neben dem Gruppenkurs sieht der Vertrag Rückbildung in Einzelunterweisung vor, bis zu 5 Stunden je Versicherter, jedoch nur aus bestimmten Gründen, etwa bei Pflegschaft des Kindes, schwerer Behinderung der Frau oder einem schwer kranken Kind. Ob Ihre Kasse zusätzlich eigene Angebote macht, erfahren Sie direkt bei ihr.
Hebamme oder Physiotherapiepraxis: Wer bietet Rückbildung an?
Rückbildungskurse werden sowohl von Hebammen als auch von Physiotherapeutinnen angeboten. Für beide Gruppen gilt, dass die Krankenkasse die Kosten nur bei Zulassung übernimmt. Die Physiotherapie-Vergütungsvereinbarung führt dafür eigene Positionen: Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, jeweils mit bis zu 10 Teilnehmerinnen, bei Rückbildung maximal 10 Einheiten.
| Anbieter | Position | Umfang | Vergütung der Kasse |
|---|---|---|---|
| Hebamme | 4030X Rückbildung in der Gruppe | bis 600 Minuten (10 Stunden) je Versicherter | 0,95 Euro je 5-Minuten-Einheit, entspricht 11,40 Euro je Stunde |
| Physiotherapiepraxis | 21904 Rückbildungsgymnastik in der Gruppe | bis 10 Einheiten à 60 Minuten | 11,40 Euro je Teilnehmerin und Einheit |
| Hebamme | 4040X Rückbildung in Einzelunterweisung | bis 300 Minuten (5 Stunden) je Versicherter, nur bei bestimmten Gründen | 6,19 Euro je 5-Minuten-Einheit |
Die Vergütung der Physiotherapie-Position richtet sich nach dem Hebammenhilfevertrag und wird auf 60 Minuten umgerechnet. Beide Anbieter erhalten damit dieselbe Vergütung je Stunde und Teilnehmerin. Für Sie als Teilnehmerin zählt: Die Kasse bezahlt, wenn der Anbieter zugelassen ist und der Kurs im Rahmen der Regelversorgung stattfindet. Fragen Sie vorab, ob der Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnet.
Wann Sie einen Rückbildungskurs selbst zahlen
Nicht jeder Kurs, der sich Rückbildung nennt, wird von der Kasse bezahlt. Typische Fälle, in denen Eigenanteile entstehen:
- Der Kurs wird privat abgerechnet. Private Rechnungen erstatten gesetzliche Krankenkassen nach Angaben der Techniker Krankenkasse nicht.
- Der Kurs findet nach dem Ende des neunten Monats nach der Geburt statt. Dann ist die Hebammenleistung nicht mehr abrechenbar.
- Der Anbieter ist nicht zugelassen oder bietet reine Fitness- oder Yogakurse an.
- Sie haben die 10 Stunden bereits ausgeschöpft und wünschen weitere Einheiten.
- Sie sind privat versichert. Dann hängt die Erstattung vom Tarif ab.
Wer privat versichert ist, reicht die Rechnung ein und klärt vorab, wie viele Stunden erstattet werden. Einen Kurs, der außerhalb des Kassenrahmens liegt, bezahlen Sie nach dem Preis des Anbieters. Allgemeine Durchschnittspreise lassen sich nicht seriös angeben, weil es keine einheitliche Gebührenordnung dafür gibt.
Beckenbodenkurs oder Beckenbodentraining: Was zahlt die Kasse?
Beckenbodentraining nach dem Ende der Rückbildungsfrist kommt auf zwei Wegen zustande. Der erste ist eine Verordnung: Liegt eine ärztlich festgestellte Funktionsstörung vor, etwa eine Beckenbodeninsuffizienz oder Harninkontinenz, nennt der Heilmittelkatalog Krankengymnastik und Übungsbehandlung als vorrangige Heilmittel. Die Höchstmenge liegt bei bis zu 6 Behandlungen je Verordnung, die orientierende Behandlungsmenge bei bis zu 18 Einheiten. Dann zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.
Der zweite Weg ist ein Präventionskurs nach § 20 SGB V. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Krankenkassen, ob Kursangebote die Anforderungen des Leitfadens Prävention erfüllen. Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse einen zertifizierten Kurs bezuschusst, legt jede Krankenkasse selbst fest. Klären Sie das vor der Anmeldung und fragen Sie, welchen Nachweis Sie nach dem Kurs einreichen müssen.
Ein Kurs ohne Verordnung und ohne Zertifizierung ist Selbstzahlerleistung. Bei Beschwerden wie ungewolltem Urinverlust klären Sie zuerst ärztlich ab, welche Behandlung angezeigt ist.
Beispielrechnung: Was die Praxis erhält und was Sie zahlen
Beispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung): Eine Rückbildungsgruppe mit 10 Teilnehmerinnen trifft sich 10 Mal für je 60 Minuten.
- Vergütung je Teilnehmerin und Stunde: 11,40 Euro
- Vergütung je Teilnehmerin für 10 Stunden: 114,00 Euro
- Bei voller Gruppe: 10 Teilnehmerinnen mal 114,00 Euro = 1.140,00 Euro für den Kurs
- Eigenanteil der Teilnehmerin bei zugelassenem Anbieter und Abrechnung mit der Kasse: 0,00 Euro
Das zeigt zugleich, wie knapp der Kurs kalkuliert ist: Raum, Material, Vor- und Nachbereitung und Ausfälle müssen aus 114,00 Euro je Teilnehmerin gedeckt werden. Je weniger Teilnehmerinnen kommen, desto geringer die Einnahme. Die Vergütung wird je Teilnehmerin berechnet, die Gesamtsumme sinkt daher mit der Gruppengröße.
Hinweise für Praxen und Therapeutinnen
Wer Rückbildungskurse anbieten möchte, braucht die Zulassung und muss sich an die Vorgaben der Vergütungsvereinbarung halten. Für die Abrechnung der Positionen Geburtsvorbereitung und Rückbildung müssen zusätzliche Angaben nach dem Anhang zur Anlage 2 beigefügt werden. Zuzahlungen werden dafür nicht erhoben.
Wichtig für die Planung: Die Vergütung der Physiotherapie-Position folgt dem Hebammenhilfevertrag. Änderungen dort wirken sich in gleicher prozentualer Höhe auf die Physiotherapie-Position aus, wenn die Berufsverbände sie gegenüber dem GKV-Spitzenverband geltend machen. Preisanpassungen der übrigen Physiotherapie-Leistungen gelten für diese beiden Positionen ausdrücklich nicht.
Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ist das Feld Frauengesundheit ein Weiterbildungsthema. Inhalte, Qualifikation und Gruppengröße sollten vor der Kursplanung mit dem Zulassungsträger geklärt werden. Kurse im Selbstzahlerbereich brauchen eine klare Beschreibung, damit Teilnehmerinnen wissen, ob die Krankenkasse bezuschusst.
Vom Rezept zur ersten Einheit
Diese Reihenfolge gilt für gesetzlich Versicherte mit einer regulären Heilmittelverordnung.
- AusstellungÄrztin oder Arzt trägt Diagnose, Heilmittel, Menge und Frequenz ein.
- Termin suchenPraxis frei wählen, Heilmittel und Anzahl nennen, Weiterbildung erfragen, falls nötig.
- BeginnDie erste Behandlung liegt innerhalb von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14.
- Erste EinheitVerordnung abgeben, Zuzahlung leisten, Beschwerden und Ziele besprechen.
- Laufende SeriePausen über 14 Kalendertage brauchen einen dokumentierten Grund, sonst verfällt der Rest.
Fristen nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Einzelfälle klärt die Praxis mit Ihnen.
Häufige Fragen
Übernimmt die Krankenkasse einen Rückbildungskurs?
Ja, bei zugelassenen Hebammen und Physiotherapiepraxen bis zu 10 Stunden in der Gruppe, ohne Zuzahlung. Der Kurs muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattgefunden haben.
Wie lange nach der Geburt zahlt die Kasse den Kurs?
Eine Einheit ist nur abrechenbar, wenn sie bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt erbracht wird. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig, damit alle Einheiten in diesen Zeitraum fallen.
Was kostet ein privater Rückbildungskurs?
Das legt der Anbieter fest, eine einheitliche Gebührenordnung gibt es nicht. Private Rechnungen erstatten gesetzliche Krankenkassen nach Angaben der Techniker Krankenkasse nicht. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach.
Zahlt die Kasse einen Beckenbodenkurs nach dem neunten Monat?
Mit ärztlicher Verordnung bei einer Funktionsstörung können Krankengymnastik oder Übungsbehandlung verordnet werden, dann gilt die übliche Zuzahlung. Zertifizierte Präventionskurse bezuschussen Kassen nach eigenen Regeln.
Muss ich als Privatversicherte den Kurs vorab zahlen?
In der Regel erhalten Sie die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Ob und wie viel erstattet wird, regelt Ihr Tarif. Klären Sie das vor Kursbeginn.
Kann ich online an einem Rückbildungskurs teilnehmen?
Der Hebammenhilfevertrag sieht digitale Live-Kurse und Selbstlerneinheiten vor, maximal die Hälfte der Einheiten darf aus Selbstlerneinheiten bestehen. Videokurse von nicht zugelassenen Privatanbietern erstattet die TK nach eigenen Angaben nicht.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026
- § 24d SGB V Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- GKV-Spitzenverband: Vergütungsvereinbarung Physiotherapie (Anlage 2 zu § 125 SGB V), gültig ab 01.01.2026
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie, Fassung in Kraft seit 5. August 2025
- § 61 SGB V Zuzahlungen
- Techniker Krankenkasse: Kostenübernahme Rückbildungsgymnastik
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention
- G-BA: Heilmittelkatalog (Gruppe SO2)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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