Ratgeber · Kosten je Leistung · Stand 25.10.2026

Physiotherapie Hausbesuch Kosten 2026: Pauschale, Zuzahlung, Wegegeld

Für einen ärztlich verordneten Hausbesuch zahlt die Krankenkasse der Praxis eine Pauschale von 22,78 Euro, das Wegegeld ist darin enthalten. Als Erwachsener tragen Sie davon 10 Prozent, also 2,28 Euro je Besuch, zusätzlich zur Zuzahlung für die Behandlung und den 10 Euro je Verordnung. Ein gesondertes Wegegeld darf Ihnen die Praxis nicht berechnen.

Was kostet ein Hausbesuch in der Physiotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten Hausbesuche in der Physiotherapie nicht nach Entfernung, sondern als Einsatzpauschale. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 bundesweit 22,78 Euro und schließt das Wegegeld ein. Die Pauschale wird zur Behandlung hinzugerechnet. Sie bezahlen also die Behandlung und den Hausbesuch, jeweils mit dem Eigenanteil von 10 Prozent.

Hinzu kommt die Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung. Sie fällt einmal pro Rezept an, nicht für jeden Hausbesuch. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Die Praxis zieht Ihre Zuzahlung ein, quittiert sie und rechnet den Rest mit der Kasse ab. Zuständig für die Preise ist die Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V.

Die Pauschale gilt je versicherter Person und kann nach der Vergütungsvereinbarung in der Regel nur einmal täglich angesetzt werden. Zwei Behandlungen am selben Tag lösen also keinen zweiten Hausbesuch aus. Die Hausbesuchspositionen sind untereinander nicht kombinierbar.

Pauschalen nach Ort der Behandlung

Welche Pauschale abgerechnet wird, hängt davon ab, wo die Behandlung stattfindet. Die Vergütungsvereinbarung unterscheidet drei Fälle.

Ort der BehandlungVergütung der KasseZuzahlung je Besuch
Häusliches Umfeld der versicherten Person22,78 Euro2,28 Euro
Soziale Einrichtung (Alten-, Pflege-, Behinderteneinrichtung, Hospiz), je Person13,09 Euro1,31 Euro
Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege sowie betreutes Wohnen22,78 Euro2,28 Euro

Für Patientinnen und Patienten im betreuten Wohnen gilt nach der Fassung ab 1. Januar 2026 die höher vergütete Pauschale, wie sie auch bei Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege abgerechnet wird. Die niedrigere Pauschale für soziale Einrichtungen gilt ausdrücklich nicht für Einrichtungen des betreuten Wohnens. Fällt der Praxissitz mit dem Ort der Behandlung zusammen, etwa in einer Einrichtung, in der die Praxis selbst untergebracht ist, ist kein Hausbesuch abrechenbar.

Wann wird ein Hausbesuch verordnet?

Der Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein. Nach der Heilmittel-Richtlinie ist das nur zulässig, wenn Patientinnen und Patienten aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen können oder wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung allein, etwa einer tagesstrukturierenden Fördereinrichtung, reicht als Begründung nicht aus.

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Ausnahme: Besuchen sie ganztägig eine auf ihre Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung und findet die Behandlung dort statt, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verordnung eines Hausbesuchs möglich. Auch Regelkindergärten und Regelschulen können dazugehören.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt. Auf dem Verordnungsvordruck wird vermerkt, ob ein Hausbesuch notwendig ist. Eine Praxis darf keinen Hausbesuch abrechnen, der nicht verordnet ist. Der Besuch muss zudem auf dem Verordnungsblatt mit Datum der Ausführung bestätigt werden.

Beispielrechnung: Sechs Behandlungen zu Hause

Beispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung): Ein gesetzlich versicherter Erwachsener erhält sechs Mal Krankengymnastik als verordneten Hausbesuch. Verglichen werden die Behandlung in der Praxis, der Hausbesuch im häuslichen Umfeld und der Besuch in einer Pflegeeinrichtung.

FallGesamtpreis laut KassenlisteIhre ZuzahlungZahlung der Kasse
6 mal KG in der Praxis177,78 Euro27,76 Euro150,02 Euro
6 mal KG als Hausbesuch (29,63 + 22,78 Euro je Termin)314,46 Euro41,44 Euro273,02 Euro
6 mal KG in einer sozialen Einrichtung (29,63 + 13,09 Euro je Termin)256,32 Euro35,62 Euro220,70 Euro

Die Zuzahlung ergibt sich aus der Zuzahlung je Behandlung und je Hausbesuch aus der Vergütungsliste plus 10 Euro für die Verordnung. Beim Hausbesuch im häuslichen Umfeld sind das 6 mal (2,96 Euro + 2,28 Euro) plus 10 Euro. Rechnet die Praxis mit 10 Prozent der Gesamtsumme, entstehen Cent-Unterschiede.

Hausbesuch als Selbstzahler oder Privatpatient

Ohne Kassenrezept gelten die Pauschalen der Vergütungsvereinbarung nicht. Die Praxis kalkuliert Anfahrt und Zeitaufwand selbst. Ob sie eine Pauschale, einen Kilometersatz oder eine Zeitberechnung verwendet, regelt der Behandlungsvertrag. Eine Gebührenordnung für Selbstzahler gibt es nicht. Lassen Sie sich die Anfahrtskosten vor dem ersten Termin schriftlich nennen.

Beihilfeberechtigte des Bundes erhalten ärztlich verordnete Hausbesuche bis zu einem Höchstbetrag erstattet. Er lag bis 31. August 2026 bei 27,60 Euro und beträgt seit dem 1. September 2026 28,70 Euro, jeweils einschließlich der Fahrtkosten. Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nur anteilig je Person beihilfefähig. Der Besuch in einer sozialen Einrichtung ist mit 23,10 Euro je Person pauschal beihilfefähig. Privatversicherte sollten vorab klären, was ihr Tarif für Hausbesuche erstattet.

  • Fragen Sie, ob Anfahrt pauschal oder nach Aufwand berechnet wird.
  • Klären Sie, ob Wartezeiten oder Parkgebühren berechnet werden.
  • Sprechen Sie Absagefristen ab, damit bei Ausfall keine Missverständnisse entstehen.
  • Heben Sie Verordnung und Rechnung gemeinsam auf.

Hinweise für Praxen und Berufseinsteiger

Hausbesuche sind ein fester Bestandteil der Versorgung, besonders für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen. Für die Abrechnung gelten klare Regeln. Die Positionsnummern wurden zum 1. Januar 2026 neu vergeben: Die frühere Nummer X9933 heißt nun X9950, die frühere X9934 nun X9951. Wer mit alten Nummern abrechnet, riskiert Fehler im Datenaustausch.

Weil die Pauschale das Wegegeld einschließt, lohnt sich die Tourenplanung. Lange Anfahrten werden nicht gesondert vergütet, mehrere Patienten in einem Haus oder einer Einrichtung lassen sich dagegen effizient bündeln. Bei Einrichtungen gilt die niedrigere Pauschale je Person.

Wer als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger Hausbesuche übernimmt, sollte die Verordnung vor dem Besuch prüfen: Ist der Hausbesuch angekreuzt und medizinisch begründet? Ist das Datum bestätigt? Passt der Ort der Behandlung zur abgerechneten Position? Wer das beachtet, vermeidet Abrechnungsrückfragen.

Telemedizinische Leistungen können in geeigneten Fällen eine Ergänzung sein. Für die Krankengymnastik als Einzelbehandlung sieht die Vergütungsvereinbarung eine eigene Position mit demselben Preis von 29,63 Euro vor. Ein Hausbesuch wird in diesem Fall nicht abgerechnet.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausbesuch beim Physiotherapeuten mit Rezept?

Die Kasse vergütet den Hausbesuch mit 22,78 Euro inklusive Wegegeld. Erwachsene zahlen davon 10 Prozent (2,28 Euro) je Besuch, zusätzlich die Zuzahlung für die Behandlung und 10 Euro je Verordnung.

Muss ich Wegegeld extra zahlen?

Bei einer Kassenverordnung nicht. Das Wegegeld ist in der Hausbesuchspauschale enthalten. Selbstzahler vereinbaren Anfahrtskosten mit der Praxis.

Wann verordnet die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch?

Nur wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Aufenthalt in einer Einrichtung allein genügt nicht.

Was kostet ein Hausbesuch im Pflegeheim?

In einer sozialen Einrichtung wie einem Pflegeheim vergütet die Kasse 13,09 Euro je Person. Die Zuzahlung beträgt 1,31 Euro je Besuch. Für betreutes Wohnen gilt die höhere Pauschale von 22,78 Euro.

Wie viel zahlen Privatversicherte für einen Hausbesuch?

Das legt die Praxis fest. Die Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab. Die Bundesbeihilfe erkennt ärztlich verordnete Hausbesuche seit dem 1. September 2026 bis 28,70 Euro an.

Zahlen Kinder Zuzahlung für Hausbesuche?

Nein. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit, dazu gehört auch die Hausbesuchspauschale.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.