Ratgeber · Kosten je Leistung · Stand 25.10.2026

Manuelle Lymphdrainage Kosten 2026: Zuzahlung und Selbstzahler

Mit Kassenrezept zahlen Erwachsene für Manuelle Lymphdrainage 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Die Kasse vergütet 35,97 Euro für 30 Minuten, 53,94 Euro für 45 Minuten und 71,94 Euro für 60 Minuten. Sechs Behandlungen à 45 Minuten kosten Sie rund 42,34 Euro. Ohne Rezept zahlen Sie den Preis der Praxis in voller Höhe.

Was kostet Manuelle Lymphdrainage mit Rezept?

Die gesetzliche Krankenkasse vergütet die Manuelle Lymphdrainage (MLD) nach der Therapiezeit. Die Preise stammen aus der Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V und gelten bundesweit für Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Als Erwachsener tragen Sie nach § 61 SGB V 10 Prozent der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an.

LeistungTherapiezeitVergütung der KasseZuzahlung je Behandlung
MLD Teilbehandlung30 Minuten35,97 Euro3,60 Euro
MLD Großbehandlung45 Minuten53,94 Euro5,39 Euro
MLD Ganzbehandlung60 Minuten71,94 Euro7,19 Euro
Kompressionsbandagierung einer Extremitätnach Bedarf22,92 Euro2,29 Euro

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Die Praxis zieht Ihre Zuzahlung ein, quittiert sie und rechnet den Rest mit der Kasse ab.

Beispielrechnung: Sechs Behandlungen

Beispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung): Ein gesetzlich versicherter Erwachsener erhält eine Verordnung über sechs Mal Manuelle Lymphdrainage. Die Zuzahlung ergibt sich aus der Zuzahlung je Behandlung mal sechs plus 10 Euro für die Verordnung.

VerordnungGesamtpreis laut KassenlisteIhre ZuzahlungZahlung der Kasse
6 mal MLD 30 Minuten215,82 Euro31,60 Euro184,22 Euro
6 mal MLD 45 Minuten323,64 Euro42,34 Euro281,30 Euro
6 mal MLD 60 Minuten431,64 Euro53,14 Euro378,50 Euro
6 mal MLD 45 Minuten mit Kompressionsbandagierung461,16 Euro56,08 Euro405,08 Euro

Rechnet die Praxis mit 10 Prozent der Gesamtsumme statt mit den gerundeten Beträgen je Behandlung, kann das Ergebnis um wenige Cent abweichen. Werden in einem Kalenderjahr 2 Prozent der Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen erreicht, bei chronisch Kranken 1 Prozent, stellt die Krankenkasse eine Befreiung aus (§ 62 SGB V). Wer regelmäßig behandelt wird, sollte daher alle Zuzahlungsquittungen aufbewahren.

Wer bekommt Lymphdrainage verordnet?

Manuelle Lymphdrainage ist ein verordnungsfähiges Heilmittel bei Lymphabflussstörungen. Der Heilmittelkatalog nennt in der Diagnosegruppe LY Lymphödeme der Stadien I bis III sowie das Lipödem der Stadien I bis III, auch ohne Lymphödem. Ohne passende Diagnose gibt es kein Kassenrezept. Eine Entstauungsmassage aus Wellness-Gründen ist keine Kassenleistung.

Die Höchstmenge liegt laut Katalog bei bis zu 6 Behandlungen je Verordnung, die orientierende Behandlungsmenge bei bis zu 30 Einheiten, die Frequenzempfehlung bei einer bis drei Behandlungen pro Woche. Die Menge richtet sich nach dem medizinischen Erfordernis im Einzelfall. Nicht bei jeder Erkrankung muss die Höchstmenge ausgeschöpft werden.

Die Therapiezeit richtet sich nach Stadium und Zahl der zu behandelnden Körperteile. Nach der Heilmittel-Richtlinie sind 30 Minuten vorgesehen, zum Beispiel bei Stadium I für ein oder zwei Körperteile. 45 Minuten kommen etwa bei Stadium II für ein bis zwei Körperteile infrage. 60 Minuten sind etwa für Stadium II bei zwei Körperteilen oder Stadium III vorgesehen. Grundsätzlich entscheidet die verordnende Person über die Therapiezeit. Fehlt die Angabe, ist das Stadium als ICD-10-Code anzugeben, und die Therapeutin oder der Therapeut entscheidet befundabhängig. Bei neu auftretenden Schwellungen klärt zuerst eine Ärztin oder ein Arzt die Ursache ab.

Kompressionsbandagierung und Material

Die Kompression gehört zur Entstauung dazu. Die Heilmittel-Richtlinie beschreibt, dass sie je nach Behandlungsphase als lymphologischer Kompressionsverband oder als maßgefertigte Flachstrickbestrumpfung erfolgen kann. Wird eine Kompressionsbandagierung in der Entstauungsphase benötigt, erfolgt sie im direkten Anschluss an die Lymphdrainage und wird mit 22,92 Euro vergütet.

  • Die benötigten Kompressionsbinden sind als Verbandmittel gesondert zu verordnen, sofern keine Hilfsmittel zur Kompressionstherapie vorhanden sind.
  • Hilfe beim An- und Ausziehen eines Hilfsmittels wie der Flachstrickbestrumpfung ist nicht Inhalt der verordnungsfähigen Kompressionsbandagierung.
  • Der Einsatz von Apparaten zur Kompressionstherapie ist nicht Bestandteil der Manuellen Lymphdrainage.
  • Für Strümpfe und Verbandmittel gelten eigene Verordnungs- und Zuzahlungsregeln.

Fragen Sie in der Praxis, ob Binden bereitgestellt oder verordnet werden müssen. Das spart Rückfragen beim Arzt.

Lymphdrainage als Selbstzahler

Ohne Verordnung gelten die Kassenpreise nicht. Die Praxis legt ihren Preis fest, meist nach Behandlungsdauer. Eine Gebührenordnung für Selbstzahler gibt es nicht. Verlässliche Durchschnittspreise für Deutschland lassen sich daher nicht angeben. Lassen Sie sich Preis und Dauer vor dem Termin nennen.

Als Orientierung für die Größenordnung dienen die Beihilfe-Höchstbeträge des Bundes für ärztlich verordnete Lymphdrainage. Seit dem 1. Februar 2026 erkennt der Bund 36,00 Euro für 30 Minuten, 54,00 Euro für 45 Minuten und 72,00 Euro für 60 Minuten an, für die Kompressionsbandagierung einer Extremität 23,00 Euro. Rechnungen darüber hinaus tragen Beihilfeberechtigte ohne ergänzende Absicherung selbst.

  • Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG in der Regel umsatzsteuerfrei. Bei Wellnessangeboten kann es anders sein.
  • Für die Steuererklärung braucht es nach § 64 EStDV eine vor Behandlungsbeginn ausgestellte Verordnung.
  • Bei Privatversicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab. Fragen Sie vorab nach.

Hinweise für Praxen und Weiterbildungsinteressierte

Die Manuelle Lymphdrainage ist in der Heilmittel-Richtlinie mit einem Sternchen gekennzeichnet. Das bedeutet: Für die Durchführung ist eine zusätzliche, abgeschlossene Weiter- oder Fortbildung erforderlich. Wer MLD abrechnen möchte, braucht diesen Nachweis. Für Praxen ist das eine Frage der Personalplanung. Für Therapeutinnen und Therapeuten erweitert die Qualifikation das abrechenbare Leistungsspektrum.

Bei der Abrechnung sind drei Punkte zentral. Erstens muss die Therapiezeit zur Verordnung passen: Steht nur MLD ohne Zeit auf dem Rezept, braucht es das Stadium als ICD-10-Code, und die Therapiezeit wird befundabhängig bestimmt. Zweitens sind die Positionen MLD-30, MLD-45 und MLD-60 unterschiedlich vergütet, die Dokumentation muss die tatsächliche Behandlung nachweisen. Drittens darf nur abgerechnet werden, was verordnet und erbracht wurde.

Für Selbstzahlerangebote empfiehlt es sich, Dauer und Preis in der Preisliste klar auszuweisen, damit Patientinnen und Patienten keine unerwarteten Rechnungen erhalten.

Häufige Fragen

Was kostet Lymphdrainage mit Rezept?

Die Kasse vergütet 35,97 Euro für 30 Minuten, 53,94 Euro für 45 Minuten und 71,94 Euro für 60 Minuten. Erwachsene zahlen davon 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Bei sechs Behandlungen à 45 Minuten sind das rund 42,34 Euro.

Was kostet Lymphdrainage als Selbstzahler?

Das legt die Praxis fest, es gibt keine einheitliche Gebührenordnung. Fragen Sie nach Preis und Dauer. Als Größenordnung erkennt die Bundesbeihilfe für ärztlich verordnete Behandlungen bis zu 36,00, 54,00 und 72,00 Euro an.

Zahlt die Krankenkasse Lymphdrainage ohne Diagnose?

Nein. Die Kasse übernimmt Lymphdrainage nur auf ärztliche Verordnung bei einer passenden Diagnose, zum Beispiel einem Lymph- oder Lipödem. Entstauende Wellnessbehandlungen sind keine Kassenleistung.

Wie viele Lymphdrainagen kann der Arzt verordnen?

Der Heilmittelkatalog nennt für Lymphabflussstörungen bis zu 6 Behandlungen je Verordnung und eine orientierende Gesamtmenge von bis zu 30 Einheiten. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Einzelfall.

Muss ich Kompressionsbinden selbst bezahlen?

Binden für die Kompressionsbandagierung sind als Verbandmittel gesondert zu verordnen, sofern keine Hilfsmittel vorhanden sind. Dafür gelten eigene Zuzahlungsregeln, die Ihre Krankenkasse nennen kann.

Zahlen Kinder Zuzahlung bei Lymphdrainage?

Nein. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit, die Kasse trägt den vollen Preis.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.