Ratgeber · Kosten je Leistung · Stand 25.10.2026
Physiotherapie Termin absagen: Wann ein Ausfallhonorar fällig wird
Die Krankenkasse zahlt für ausgefallene Termine nichts. Ob die Praxis Ihnen ein Ausfallhonorar berechnen darf, hängt von der Vereinbarung und vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich auch gegen gesetzlich Versicherte bestehen kann. Sagen Sie Termine deshalb so früh wie möglich ab. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall galt eine Frist von 24 Stunden.
Hauptratgeber zum Thema Kosten je Leistung: Physiotherapie Preisliste der Krankenkassen 2026: Vergütung je Behandlung
Zahlt die Krankenkasse bei einem ausgefallenen Termin?
Nein. Die Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V lässt nur zu, was tatsächlich verordnet und erbracht wurde. Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen nicht abgerechnet werden, und vorzeitig beendete Verordnungen nur im tatsächlich erbrachten Umfang. Auch der Bundesgerichtshof stellt klar, dass das vergebliche Warten auf einen bestellten Kassenpatienten nicht der Vergütungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, weil es an einer Leistung fehlt.
Für Sie hat das eine praktische Folge: Ein ausgefallener Termin wird nicht zulasten der Kasse nachgeholt, sondern verringert die Zahl der abrechenbaren Behandlungen auf dem Rezept. Ob die Praxis den Ausfall trotzdem von Ihnen verlangen darf, richtet sich nach dem Behandlungsvertrag, den Sie mit der Praxis geschlossen haben.
Wann darf die Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?
Die rechtliche Grundlage ist der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Über § 630b BGB gelten die Vorschriften zum Dienstvertrag, darunter § 615 BGB: Gerät der Patient mit der Annahme der Leistung in Verzug, kann die Praxis die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne die Leistung nachholen zu müssen. Sie muss sich aber anrechnen lassen, was sie dadurch erspart oder durch anderweitigen Einsatz ihrer Arbeitskraft verdient oder zu verdienen böswillig unterlässt.
Der Bundesgerichtshof hat dazu am 12. Mai 2022 (Az. III ZR 78/21) mehrere Punkte geklärt:
- § 615 BGB ist über § 630b BGB auf Behandlungsverträge anwendbar. Ein Vergütungsanspruch kann sich auch gegen gesetzlich krankenversicherte Patienten richten.
- Ob ein vereinbarter Termin eine kalendermäßige Bestimmung ist, hängt von allen Umständen des Falls ab: Interessenlage, Organisation der Terminvergabe und deren Erkennbarkeit für die Patienten.
- Im entschiedenen Fall vergab die Praxis abgesagte Termine in weniger als 24 Stunden nicht anderweitig und wies im Anmeldeformular auf eine 24-stündige Absagefrist und eine Ausfallpauschale hin. Die Termine galten damit als verbindliche Exklusivtermine.
- Die Absage eines einzelnen Termins ist nicht dasselbe wie die Kündigung des gesamten Behandlungsvertrags.
- Ob die Ausfallklausel selbst einer Inhaltskontrolle standgehalten hätte, ließ das Gericht offen.
Der Anspruch scheiterte in diesem Fall trotzdem. Zum Zeitpunkt der Absage im März 2020 war die Behandlung nach der damaligen Coronaschutzverordnung nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, die nicht erfüllt waren. Die Praxis konnte deshalb nicht leisten, und der Patient geriet nicht in Annahmeverzug. Das Urteil betraf eine Ergotherapiepraxis und die Behandlung von Kindern. Es lässt sich aber als Orientierung für Physiotherapiepraxen lesen.
Welche Voraussetzungen die Praxis typischerweise erfüllen muss
Aus dem Urteil und der gesetzlichen Regelung ergibt sich, worauf es in der Praxis ankommt. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Dies sind die Punkte, die geprüft werden:
| Voraussetzung | Was dahintersteht |
|---|---|
| Verbindlicher Termin | Die Praxis arbeitet mit festen Zeitfenstern, die nur für eine Person reserviert sind. Das muss für Patienten erkennbar sein. |
| Hinweis auf Absagefrist und Ausfallhonorar | Ein klarer Hinweis im Behandlungsvertrag oder Anmeldeformular, den die Patientin oder der Patient unterschreibt. |
| Keine rechtzeitige Absage | Die Absage erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Frist oder gar nicht. |
| Keine anderweitige Vergabe | Die Praxis konnte den Termin kurzfristig nicht neu belegen, zum Beispiel mit einer Person von der Warteliste. |
| Anrechnung ersparter Aufwendungen | Was die Praxis durch den Ausfall spart oder anderweitig verdient, mindert den Betrag nach § 615 Satz 2 BGB. |
| Angemessene Höhe | Pauschalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, bei Schadenspauschalen auch nach § 309 Nr. 5 BGB. Sie müssen angemessen sein. |
Eine pauschale Ausfallgebühr ohne vorherige Vereinbarung ist riskant. Wer als Patient den Hinweis nie erhalten hat, sollte der Forderung widersprechen und um den Vertragstext bitten. Bei Streit hilft eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Fristen: Wie früh sollten Sie absagen?
Eine gesetzliche Absagefrist für Physiotherapie gibt es nicht. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall galt eine Frist von 24 Stunden. Welche Frist gilt, legt die Praxis fest, sie steht in der Regel im Behandlungsvertrag oder in der Praxisordnung. Lesen Sie sie vor der ersten Behandlung. Sagen Sie telefonisch oder schriftlich ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit.
Je früher Sie absagen, desto eher kann die Praxis den Termin anderweitig vergeben. Das erhöht die Chance, dass kein Ausfall entsteht, und es hilft anderen Wartenden. Nennen Sie bei der Absage den Grund und fragen Sie nach einem Ersatztermin.
Wichtig ist der Rezeptverfall: Nach der Heilmittel-Richtlinie muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Wird sie länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Begründete Unterbrechungen, zum Beispiel wegen Krankheit, dokumentiert die Therapeutin oder der Therapeut auf der Verordnung. Das Therapieziel darf dabei nicht gefährdet werden. Wer mehrere Termine hintereinander absagt, sollte das Rezept im Blick behalten und rechtzeitig einen neuen Termin vereinbaren.
Beispielrechnung: Ein Termin fällt aus
Beispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung): Eine gesetzlich versicherte Erwachsene erhält eine Verordnung über sechs Mal Krankengymnastik. Ein Termin fällt ohne Ersatz aus, fünf Behandlungen finden statt.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 5 Behandlungen zu je 29,63 Euro (Gesamtpreis laut Kassenliste) | 148,15 Euro |
| Zuzahlung: 5 mal 2,96 Euro plus 10 Euro für die Verordnung | 24,80 Euro |
| Zahlung der Kasse an die Praxis | 123,35 Euro |
| Zahlung der Kasse für den ausgefallenen Termin | 0,00 Euro |
Ob und in welcher Höhe die Praxis für den ausgefallenen Termin zusätzlich ein Ausfallhonorar von Ihnen fordern darf, ist damit nicht beantwortet. Das hängt davon ab, was vereinbart wurde und ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Hinweise für Praxen: Terminorganisation und Vertrag
Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber lohnt sich eine klare Regelung vor dem ersten Termin. Wer ein Ausfallhonorar geltend machen will, sollte folgende Punkte sauber dokumentieren:
- Schriftlicher Behandlungsvertrag oder Anmeldeformular mit Absagefrist und Hinweis auf das Ausfallhonorar, vom Patienten unterschrieben.
- Terminvergabe in festen Zeitfenstern, die erkennbar nur für eine Person reserviert sind.
- Dokumentation, ob und wie versucht wurde, den Termin anderweitig zu vergeben, zum Beispiel über eine Warteliste.
- Nachvollziehbare Berechnung des Betrags, die ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
- Schriftliche Dokumentation der Absage, sofern sie eingeht, mit Datum und Uhrzeit.
Sinnvoll sind außerdem eine Terminerinnerung per Telefon oder Nachricht und eine kulante Handhabung bei nachvollziehbaren Gründen wie akuter Erkrankung. Das schont die Beziehung zu Patientinnen und Patienten. Für die Formulierung der Klausel sollten Praxen eine Rechtsberatung oder ihren Berufsverband einbeziehen, weil Pauschalen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen.
Berufseinsteiger in angestellter Tätigkeit sollten wissen, wie ihre Praxis mit Ausfällen umgeht. Wer Termine eigenständig vergibt, trägt dazu bei, dass Ausfälle gering bleiben: Wartelisten pflegen, Termine bestätigen lassen und freie Zeitfenster zeitnah neu belegen.
Vom Rezept zur ersten Einheit
Diese Reihenfolge gilt für gesetzlich Versicherte mit einer regulären Heilmittelverordnung.
- AusstellungÄrztin oder Arzt trägt Diagnose, Heilmittel, Menge und Frequenz ein.
- Termin suchenPraxis frei wählen, Heilmittel und Anzahl nennen, Weiterbildung erfragen, falls nötig.
- BeginnDie erste Behandlung liegt innerhalb von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14.
- Erste EinheitVerordnung abgeben, Zuzahlung leisten, Beschwerden und Ziele besprechen.
- Laufende SeriePausen über 14 Kalendertage brauchen einen dokumentierten Grund, sonst verfällt der Rest.
Fristen nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Einzelfälle klärt die Praxis mit Ihnen.
Häufige Fragen
Kann die Praxis bei einem verpassten Termin ein Ausfallhonorar verlangen?
Unter Umständen ja. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass ein Vergütungsanspruch nach § 615 BGB auch gegen gesetzlich Versicherte bestehen kann. Es kommt auf die Vereinbarung und den Einzelfall an.
Wie lange vorher muss ich Physiotherapie-Termine absagen?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Im BGH-Fall waren es 24 Stunden. Maßgeblich ist, was im Behandlungsvertrag oder in der Praxisordnung steht, die Sie bei Behandlungsbeginn erhalten.
Zahlt die Krankenkasse einen ausgefallenen Termin?
Nein. Nicht erbrachte Leistungen dürfen nach der Vergütungsvereinbarung nicht abgerechnet werden. Ein ausgefallener Termin verringert die Zahl der abrechenbaren Behandlungen.
Verfällt mein Rezept, wenn ich Termine absage?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen. Wird sie länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Begründete Unterbrechungen dokumentiert die Praxis auf dem Rezept.
Was tun, wenn ich ein Ausfallhonorar für unberechtigt halte?
Fragen Sie nach dem Vertragstext, in dem die Regelung steht, und widersprechen Sie schriftlich, wenn sie fehlt. Eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale hilft im Streitfall weiter.
Gilt das auch für Kinder?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Behandlungsvertrag bei kleinen Kindern in der Regel zwischen den Eltern und der Praxis zustande kommt, auch bei gesetzlich versicherten Kindern. Ansprechpartner sind dann die Eltern.
Quellen
- BGH, Urteil vom 12.05.2022, Az. III ZR 78/21 (Ausfallpauschale, Behandlungsvertrag)
- § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug
- § 630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
- § 630b BGB Anwendbare Vorschriften
- § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- GKV-Spitzenverband: Vergütungsvereinbarung Physiotherapie (Anlage 2 zu § 125 SGB V), gültig ab 01.01.2026
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie, Fassung in Kraft seit 5. August 2025
- § 125 SGB V Verträge mit Heilmittelerbringern
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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