Ratgeber · Besondere Situationen und Zielgruppen · Stand 25.10.2026

Physiotherapie nach Arbeitsunfall: BG-Verfahren, D-Arzt und Kosten

Nach einem Arbeitsunfall verordnet in der Regel die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt die Physiotherapie, und die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten. Die Zuzahlung der Krankenversicherung (10 Prozent plus 10 Euro) ist im Unfallversicherungsrecht für Heilmittel nicht vorgesehen. Zum Durchgangsarzt müssen Sie, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht oder die Behandlung länger als eine Woche dauert.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Physiotherapie?

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit ist nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Unfallkasse. Nach § 26 SGB VII haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung. Sie umfasst nach § 27 SGB VII unter anderem ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln.

Ein Arbeitsunfall ist nach § 8 SGB VII ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Auch der unmittelbare Weg zur Arbeit und zurück zählt dazu. Beschwerden ohne äußeres Ereignis, etwa ein Herzinfarkt am Schreibtisch, sind kein Arbeitsunfall. Versichert sind außerdem zum Beispiel Kinder in Kindergarten, Schülerinnen, Schüler und Studierende.

Wegeunfall, Homeoffice und Umwege: Was zählt als Arbeitsunfall?

Der Versicherungsschutz reicht weiter als der Arbeitsplatz selbst. Nach § 8 SGB VII gilt:

  • Homeoffice und andere Orte: Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie auf der Unternehmensstätte.
  • Weg zur Arbeit: Versichert ist der mit der Tätigkeit zusammenhängende unmittelbare Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.
  • Umwege: Auch ein abweichender Weg kann versichert sein, etwa um Kinder wegen der Berufstätigkeit in fremde Obhut zu geben oder um mit anderen Berufstätigen ein Fahrzeug gemeinsam zu nutzen.
  • Hilfsmittel: Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels, zum Beispiel einer Brille oder Prothese.

Beschreiben Sie dem Durchgangsarzt genau, wo und wie der Unfall passiert ist. Die Anerkennung als Arbeitsunfall hängt vom Einzelfall ab und wird vom Unfallversicherungsträger entschieden.

Ablauf: Vom Unfall zur Physiotherapie

  1. Durchgangsarzt aufsuchen. Nach der DGUV ist der Weg zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt (D-Arzt) nötig, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder eine Wiedererkrankung aus Unfallfolgen vorliegt. Bei alleinigen Augen- oder HNO-Verletzungen kann man direkt zur Fachärztin gehen.
  2. Meldung. Bei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit muss das Unternehmen den Unfall der BG oder Unfallkasse melden (Unfallanzeige). Der Arzt erstattet zusätzlich einen eigenen Bericht.
  3. Verordnung. Die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt entscheidet über die weitere Behandlung und verordnet, falls nötig, Physiotherapie. Bei schwereren Verletzungen kann ein Reha-Management der Unfallversicherung die Versorgung steuern.
  4. Praxis wählen. Fragen Sie in der Praxis, ob sie Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt und mit dem Unfallversicherungsträger abrechnet.
  5. Behandlung und Nachschau. Der D-Arzt überwacht den Heilverlauf bei Nachschauterminen.

Kosten: Was zahlen Sie selbst?

Die Kosten der verordneten Heilbehandlung trägt der Unfallversicherungsträger. Die Zuzahlung nach § 61 SGB V von 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung gehört zum Recht der Krankenversicherung. In den Vorschriften zur Heilbehandlung der Unfallversicherung (§§ 26 bis 34 SGB VII) ist keine Zuzahlung für Heilmittel vorgesehen. In der Praxis zahlen Versicherte bei BG-Rezepten daher in der Regel nichts. Verlangt eine Praxis dennoch Geld, fragen Sie beim Unfallversicherungsträger nach.

Gesetzliche UnfallversicherungGesetzliche Krankenversicherung
Zuständig beiArbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheitsonstige Erkrankungen und Freizeitunfälle
Verordnung durchD-Arzt beziehungsweise behandelnde Ärztin der BG-BehandlungVertragsärztin oder Vertragsarzt
Zuzahlungim SGB VII für Heilmittel nicht vorgesehen10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung ab 18 Jahren
RechtsgrundlageSGB VIISGB V, Heilmittel-Richtlinie

Verletztengeld: Was ist mit dem Einkommen während der Behandlung?

Neben der Heilbehandlung erbringt die Unfallversicherung Verletztengeld, wenn Sie wegen des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind und unmittelbar zuvor Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder bestimmte Sozialleistungen hatten (§ 45 SGB VII).

FrageRegelungFundstelle
Ab wann?ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird§ 46 Absatz 1
Wie hoch?80 Prozent des Regelentgelts, aber nicht mehr als das Nettoarbeitsentgelt§ 47 Absatz 1
Bis wann?bis zum letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, spätestens in bestimmten Fällen mit Ablauf der 78. Woche§ 46 Absatz 3

Wie sich Verletztengeld und eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Einzelfall zueinander verhalten, klärt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Ihre Planung auf eine bestimmte Summe stützen.

Reisekosten zur Behandlung

Zur Ausführung der Heilbehandlung übernimmt die Unfallversicherung erforderliche Reisekosten. Dazu gehören Fahr- und Transportkosten sowie die Wegstreckenentschädigung für Sie und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson (§ 43 SGB VII). Bewahren Sie Fahrkarten und Belege auf und reichen Sie sie beim Unfallversicherungsträger ein.

Was bedeutet erweiterte ambulante Physiotherapie?

Die DGUV beschreibt die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) als ambulante Therapieform, die aus der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelt wurde. Dabei wird eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch muskuläres Aufbautraining unterstützt. Beteiligt werden nach Angabe der Landesverbände nur besonders geeignete Rehabilitationszentren mit festgelegten Anforderungen. Ob EAP infrage kommt, klären Sie mit der D-Ärztin oder dem D-Arzt. Welche Einrichtungen in Ihrer Nähe teilnehmen, erfahren Sie beim Unfallversicherungsträger.

Wenn die BG den Unfall nicht anerkennt

Lehnt der Unfallversicherungsträger die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, erhalten Sie einen Bescheid. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Parallel sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, wie die Behandlung bis zur Entscheidung läuft, damit keine Lücke entsteht. Beratung bieten Sozialverbände, Gewerkschaften und Fachanwälte für Sozialrecht. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Berufskrankheit statt Unfall: Was gilt dann?

Nicht jede Beschwerde entsteht durch ein einzelnes Ereignis. Bei einer Berufskrankheit fehlt der Unfall, der Versicherungsschutz der Unfallversicherung kann trotzdem greifen. Haben Ärztinnen oder Ärzte den begründeten Verdacht, dass eine Berufskrankheit besteht, müssen sie das dem Unfallversicherungsträger oder der zuständigen Stelle für den medizinischen Arbeitsschutz unverzüglich anzeigen (§ 202 SGB VII).

Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, prüft der Unfallversicherungsträger. Bis zur Entscheidung lassen Sie sich weiter behandeln und klären mit Ihrer Krankenkasse, wie die Kosten in der Zwischenzeit laufen.

Checkliste nach einem Arbeitsunfall

  • Unfallzeit, Ort, Hergang und Zeugen notieren
  • Arbeitgeber sofort informieren, damit die Unfallanzeige gestellt werden kann
  • Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt aufsuchen und sagen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt
  • Rezepte, Berichte und Bescheide der BG aufbewahren
  • Bei Unklarheiten die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung anrufen: 0800 6050404
  • Termine der Nachschau wahrnehmen

Häufige Fragen

Muss ich bei Physiotherapie nach Arbeitsunfall zuzahlen?

In den Vorschriften der Unfallversicherung (SGB VII) ist für Heilmittel keine Zuzahlung vorgesehen. Bei BG-Rezepten fällt sie in der Regel nicht an. Im Zweifel fragen Sie den Unfallversicherungsträger.

Wer verordnet Physiotherapie nach einem Arbeitsunfall?

In der Regel die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt, später auch weiterbehandelnde Ärzte im Rahmen der BG-Behandlung.

Wann muss ich zum Durchgangsarzt?

Bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus, voraussichtlich mehr als einer Woche Behandlung, notwendigen Heil- oder Hilfsmitteln oder einer Wiedererkrankung aus Unfallfolgen.

Wer meldet den Arbeitsunfall?

Das Unternehmen meldet Unfälle mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit an die BG oder Unfallkasse. Der Arzt schreibt zusätzlich einen Bericht.

Gilt der Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall?

Ja, der unmittelbare Weg zur und von der Arbeit ist nach § 8 Absatz 2 SGB VII versichert. Umwege sind nur in bestimmten Fällen abgedeckt.

Was kann ich tun, wenn die BG den Unfall ablehnt?

Innerhalb eines Monats nach Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen und sich beraten lassen.

Bekomme ich Geld, wenn ich nach einem Arbeitsunfall nicht arbeiten kann?

Die Unfallversicherung zahlt unter den Voraussetzungen des § 45 SGB VII Verletztengeld. Es beginnt mit dem Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt (§§ 46, 47 SGB VII). Die Berechnung im Einzelfall nimmt der Unfallversicherungsträger vor.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.