Ratgeber · Besondere Situationen und Zielgruppen · Stand 25.10.2026
Kinderphysiotherapie: Anlässe, Methoden und Kosten für Eltern
Kinderphysiotherapie verordnet die Kinderärztin oder der Kinderarzt, zum Beispiel bei auffälliger Motorik, Erkrankungen des Nervensystems oder nach Verletzungen. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung (§ 32 Absatz 2 SGB V). Je Verordnung sind je nach Diagnose bis zu 6 oder 10 Behandlungen üblich, die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen beginnen.
Hauptratgeber zum Thema Besondere Situationen und Zielgruppen: Physiotherapie Hausbesuch: Voraussetzungen, Verordnung und Kosten
Wann braucht ein Kind Physiotherapie?
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Nicht jede Abweichung ist behandlungsbedürftig. Ob Physiotherapie nötig ist, entscheidet die Kinderärztin oder der Kinderarzt nach Untersuchung, oft gemeinsam mit Fachärzten oder einem sozialpädiatrischen Zentrum. Häufige Anlässe sind:
- verzögerte oder auffällige motorische Entwicklung bei Babys und Kleinkindern
- Erkrankungen des Nervensystems, zum Beispiel infantile Zerebralparese oder Spina bifida
- muskulär bedingter Schiefhals und Haltungsasymmetrien
- Fehlstellungen von Füßen, Beinen oder Wirbelsäule, die ärztlich festgestellt wurden
- Knochenbrüche, Operationen und Sportverletzungen bei Kindern und Jugendlichen
- schwere Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose, für die der Katalog eine eigene Atemtherapie kennt
Beobachten Sie etwas, das Sie beunruhigt, sprechen Sie bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung oder einem eigenen Termin mit der Kinderärztin. Ein Rezept bekommen Sie nur auf ärztliche Verordnung.
Zuzahlung: Kinder und Jugendliche zahlen nichts
Nach § 32 Absatz 2 SGB V müssen nur Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Zuzahlung bei Heilmitteln leisten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen die 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung nicht an. Die Praxis erhebt bei einem gültigen Kassenrezept für Ihr Kind keine Zuzahlung.
Anders ist es bei der Abrechnung von Leistungen, die nicht Teil der Verordnung sind, etwa Wunschleistungen oder Ausfallgebühren. Dafür gelten die Vereinbarungen mit der Praxis. Lassen Sie sich solche Kosten vorab schriftlich nennen.
Methoden: Was bedeuten Bobath, Vojta und KG?
Eltern lesen auf dem Rezept Abkürzungen. Die wichtigsten laut Heilmittelkatalog:
| Abkürzung | Bedeutung | Für wen |
|---|---|---|
| KG | Krankengymnastik: Übungen für Beweglichkeit, Kraft und Koordination | Kinder mit Entwicklungs- oder Haltungsthemen, nach Verletzungen |
| KG-ZNS-Kinder | spezielle Krankengymnastik bei Erkrankungen des Nervensystems nach Bobath oder Vojta, längstens bis zum 18. Lebensjahr | zum Beispiel Kinder mit Zerebralparese |
| KG im Bewegungsbad | Übungen im Wasser | wenn Gewichtsentlastung hilft |
| Manuelle Therapie (MT) | Gelenkbehandlung durch speziell weitergebildete Therapeuten | nach ärztlicher Indikation |
| KG-Muko | Krankengymnastik bei schweren Atemwegserkrankungen | Kinder mit Mukoviszidose |
Ob die Therapie nach Bobath oder Vojta erfolgt, legt die Ärztin auf dem Rezept fest. Die Therapeutin zeigt Eltern häufig Übungen, die im Alltag mit dem Kind weitergeführt werden. Fragen Sie in der Praxis, welche Weiterbildung vorliegt.
Rezept für das Kind: Menge, Frist, Ablauf
Für Erkrankungen des Nervensystems (Gruppe ZN) sieht der Heilmittelkatalog bis zu 10 Behandlungen je Verordnung vor. Die orientierende Behandlungsmenge beträgt bis zu 30 Einheiten, bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr bis zu 50 Einheiten. Bei Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens (Gruppe EX) sind es je Verordnung bis zu 6 Behandlungen, orientierend bis zu 18 Einheiten und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bis zu 50 Einheiten.
Die Frequenz liegt laut Katalog bei einem bis drei Terminen pro Woche. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Auch bei Kindern verliert das Rezept seine Gültigkeit, wenn die Behandlung länger als 14 Tage ohne Begründung unterbrochen wird.
Bei langfristigem Heilmittelbedarf, zum Beispiel bei schwerer neurologischer Erkrankung, können Verordnungen für bis zu 12 Wochen Behandlungsdauer ausgestellt werden. Die Diagnoseliste steht in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie.
Mengen im Überblick: Was der Katalog für Kinder vorsieht
| Diagnosegruppe | Höchstmenge je Verordnung | Orientierende Menge | Orientierende Menge bis 18 Jahre |
|---|---|---|---|
| EX: Extremitäten und Becken | bis zu 6 Behandlungen | bis zu 18 Einheiten | bis zu 50 Einheiten |
| ZN: Nervensystem, Kinder | bis zu 10 Behandlungen | bis zu 30 Einheiten | bis zu 50 Einheiten |
Die orientierende Menge beschreibt die Zahl der Einheiten, mit der das Therapieziel in der Regel erreicht werden kann. Sie ist ein Richtwert, keine Obergrenze. Konnte das Ziel damit nicht erreicht werden, sind weitere Verordnungen im selben Verordnungsfall möglich, die Ärztin dokumentiert dann die Gründe.
Kita, Schule und Hausbesuch
Nach § 11 Absatz 2 der Heilmittel-Richtlinie kann die Behandlung ausnahmsweise in der Einrichtung stattfinden, wenn das Kind ganztägig eine auf Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besucht. Das können auch Regelkindergärten oder Regelschulen sein. Voraussetzung ist, dass sich aus der Verordnung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Schädigungen ergibt, in der Regel bei behördlich festgestelltem Förderstatus.
Daneben gilt die Abgrenzung zu pädagogischen Leistungen: Heilmittel dürfen nicht an Stelle von pädagogischen oder heilpädagogischen Maßnahmen verordnet werden, und nicht, soweit die Leistungen bereits im Rahmen der Frühförderung erbracht werden (§ 6 Absatz 2 und 3). Fragen Sie bei Unsicherheit Ihre Kinderärztin oder die Frühförderstelle.
Sozialpädiatrisches Zentrum und Frühförderung
Bei komplexen oder schweren Entwicklungsthemen überweist die Kinderärztin oft an ein sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ). Solche Zentren sind nach § 119 SGB V für die ambulante Behandlung von Kindern ermächtigt, die wegen Art, Schwere oder Dauer der Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in Frühförderstellen behandelt werden können. Sie arbeiten eng mit Ärztinnen und Frühförderstellen zusammen.
Für Eltern ist das wichtig, weil Physiotherapie und Frühförderung unterschiedliche Aufgaben haben. Heilmittel dürfen nicht anstelle pädagogischer Maßnahmen verordnet werden und nicht, soweit die Leistungen schon in der Frühförderung erbracht werden (§ 6 Heilmittel-Richtlinie). Fragen Sie das SPZ oder die Frühförderstelle, wie sich Förderung und Heilmittel in Ihrem Fall ergänzen.
Tipps für Eltern bei der Praxissuche
- Fragen Sie, ob die Praxis regelmäßig Kinder behandelt und welche Weiterbildung die Therapeutin hat.
- Klären Sie, ob Eltern bei der Behandlung dabei sein dürfen und ob Hausaufgaben für den Alltag vermittelt werden.
- Planen Sie Termine außerhalb von Schlaf- und Essenszeiten, besonders bei Babys.
- Bringen Sie das gelbe Untersuchungsheft und aktuelle Arztberichte mit.
- Fragen Sie nach Barrierefreiheit, Wickelmöglichkeit und Wartezeiten.
Wartezeiten sind in manchen Regionen lang. Rufen Sie mehrere Praxen an und lassen Sie sich nicht von der ersten Absage entmutigen. Die Frist von 28 Tagen läuft ab Ausstellung des Rezepts, notieren Sie sich das Datum.
Mehrere Therapien für ein Kind: Was Eltern beachten sollten
Manche Kinder erhalten gleichzeitig Physiotherapie, Ergotherapie oder Sprachtherapie. Das ist zulässig, wenn es medizinisch begründet ist. Die Heilmittel-Richtlinie verlangt dafür getrennte Verordnungsvordrucke je Heilmittelbereich (§ 12 Absatz 7). Je Tag soll nach der Richtlinie nur eine Behandlung erbracht werden (§ 12 Absatz 8), mehrere Einheiten am selben Tag sind nur als begründete Ausnahme vorgesehen.
- Legen Sie der Praxis alle aktuellen Rezepte vor, damit sich Termine nicht überschneiden.
- Ändert die Ärztin etwas am Rezept, muss sie es erneut mit Datum unterschreiben.
- Führen Sie eine Übersicht mit Ausstellungsdatum und 28-Tage-Frist je Rezept.
- Besprechen Sie vor dem Kita- oder Schulwechsel, ob die Behandlung am neuen Ort möglich ist.
Übungen: Was Sie in der Praxis klären sollten
Welche Übungen zu Ihnen passen, legt die Therapeutin oder der Therapeut nach dem Befund fest. Diese Fragen helfen beim Heimprogramm.
- Welche?Lassen Sie sich jede Übung einmal zeigen und machen Sie sie unter Anleitung nach.
- Wie oft?Häufigkeit, Wiederholungen und Dauer notieren oder als Foto, Skizze oder Video mitnehmen.
- Wie fühlt es sich an?Fragen, welche Empfindung dazugehört und ab wann Sie die Übung abbrechen sollten.
- Wann melden?Klären, bei welchen Anzeichen Sie die Praxis oder Ihre Ärztin anrufen.
- Wie weiter?Nächsten Termin und den Zeitpunkt der Überprüfung des Programms festhalten.
Das ersetzt keine Anleitung durch Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten und keine ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Muss ich bei Kinderphysiotherapie etwas zuzahlen?
Nein. Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung bei Heilmitteln (§ 32 Absatz 2 SGB V).
Wer verordnet Physiotherapie für mein Kind?
Die Kinderärztin oder der Kinderarzt, bei Bedarf auch Fachärzte, zum Beispiel Orthopädie oder Neuropädiatrie.
Was ist der Unterschied zwischen Bobath und Vojta?
Beides sind neurophysiologische Techniken der Krankengymnastik bei Erkrankungen des Nervensystems. Laut Heilmittelkatalog darf KG-ZNS-Kinder nach Bobath oder Vojta bis zum 18. Lebensjahr verordnet werden. Welche Methode passt, entscheidet die Ärztin zusammen mit der Therapeutin.
Wie viele Behandlungen bekommt mein Kind?
Je Verordnung sind je nach Diagnose bis zu 6 oder 10 Behandlungen möglich, orientierend bis zu 50 Einheiten bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Verordnungen sind bei medizinischem Bedarf möglich.
Kann die Therapie im Kindergarten stattfinden?
Ausnahmsweise ja, bei besonderer Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und ganztägigem Besuch einer Förder-Tageseinrichtung (§ 11 Absatz 2 Heilmittel-Richtlinie).
Wie lange gilt das Rezept?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen.
Was ist ein sozialpädiatrisches Zentrum?
Ein SPZ ist eine nach § 119 SGB V ermächtigte Einrichtung für die ambulante Behandlung von Kindern, deren Erkrankung nach Art, Schwere oder Dauer nicht in einer Arztpraxis oder Frühförderstelle versorgt werden kann. Die Überweisung erfolgt in der Regel über die Kinderärztin.
Quellen
- § 32 SGB V Heilmittel (Zuzahlung ab 18 Jahren)
- G-BA: Heilmittelkatalog (Gruppen ZN, EX)
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie (§§ 6, 11, 15, 16)
- § 119 SGB V Sozialpädiatrische Zentren
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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