Ratgeber · Besondere Situationen und Zielgruppen · Stand 25.10.2026
Physiotherapie in Schwangerschaft und Rückbildung: Was zahlt die Kasse?
In der Schwangerschaft zahlt die Krankenkasse Physiotherapie, wenn die Ärztin sie wegen Beschwerden verordnet, und die Zuzahlung entfällt (§ 24e SGB V). Der Rückbildungskurs läuft über die Hebamme: bis zu 10 Stunden in der Gruppe, bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt.
Hauptratgeber zum Thema Besondere Situationen und Zielgruppen: Physiotherapie Hausbesuch: Voraussetzungen, Verordnung und Kosten
Hebamme oder Physiotherapeutin: Wer macht was?
Rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es zwei getrennte Leistungswege. Das verwirrt viele Frauen, weil Rückbildungsgymnastik von beiden Berufsgruppen angeboten wird. Der Unterschied liegt in der Abrechnung und im Anlass.
| Hebammenhilfe | Physiotherapie auf Heilmittelrezept | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 24c bis § 24f SGB V, Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V | § 32 und § 24e SGB V, Heilmittel-Richtlinie |
| Voraussetzung | Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit; keine Verordnung nötig | ärztliche Verordnung mit Diagnose, zum Beispiel Rücken-, Beckengürtel- oder Beckenbodenbeschwerden |
| Typische Leistungen | Vorsorge, Wochenbettbetreuung, Rückbildungskurs, Geburtsvorbereitung | Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Beckenbodenbehandlung |
| Ziel | Begleitung des Verlaufs von Schwangerschaft bis Rückbildung | Behandlung bestimmter Beschwerden |
Was zahlt die Krankenkasse vor der Geburt?
Nach § 24c SGB V umfassen die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft unter anderem ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe und die Versorgung mit Heilmitteln. Anspruch hat jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
Physiotherapie ist in der Schwangerschaft dann Kassenleistung, wenn Ihre Frauenärztin oder Ihr Hausarzt sie wegen Beschwerden verordnet. Häufig sind das Rückenschmerzen, Schmerzen im Becken- oder Schambeinbereich, Wassereinlagerungen oder Beschwerden durch Fehlhaltung. Ohne Beschwerden oder Diagnose ist ein Rezept nicht möglich. Dann kommen Kurse oder Selbstzahlerangebote infrage.
Ob eine Maßnahme im Einzelfall sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Bei Blutungen, vorzeitigen Wehen, starken Schmerzen oder anderen Warnzeichen gilt immer: ärztlich abklären lassen, bevor Sie mit Übungen beginnen.
Zuzahlung: Wann entfällt sie?
Nach § 24e SGB V gilt bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung die Zuzahlungsregel für Heilmittel aus § 32 Absatz 2 SGB V nicht. Das bedeutet: Wird Physiotherapie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet, entfällt die Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro.
Ob eine Beschwerde noch zum Zusammenhang mit der Entbindung zählt, etwa Monate nach der Geburt, prüft die Kasse im Einzelfall. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich die Einordnung schriftlich bestätigen. Weisen Sie auf dem Rezept oder bei der Praxis auf den Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung hin, damit die Zuzahlung nicht fälschlich einbehalten wird.
Rückbildung nach der Geburt: Kurs über die Hebamme
Der Hebammenhilfevertrag (Fassung ab 1. April 2026) regelt den Rückbildungskurs. Er sieht vor:
- Rückbildung in der Gruppe: bis zu 10 Teilnehmerinnen, insgesamt bis zu 10 Stunden (120 Einheiten à 5 Minuten), nur abrechenbar bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt
- Einzelrückbildung: bis zu 5 Stunden insgesamt, nur aus bestimmten Gründen laut Vertrag, zum Beispiel bei schwerer Behinderung der Frau, Totgeburt oder einem schwer kranken Kind
- Inhalte: Informationen zu körperlichen Veränderungen, Wahrnehmung und Kräftigung des Beckenbodens, allgemeine Kräftigung, Alltag mit Baby, Venentraining, Entspannung
Für Mütter ist der Kurs über die Hebamme zuzahlungsfrei, die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab. Ein Rezept ist nicht nötig. Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme ist nach § 24d SGB V bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt möglich, darüber hinaus auf ärztliche Anordnung.
Geburtsvorbereitung: Was der Hebammenhilfevertrag vorsieht
Neben der Rückbildung regelt der Hebammenhilfevertrag auch die Geburtsvorbereitung. Für den Gruppenkurs ist kein Rezept nötig, die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Die Gruppenkurse finden mit bis zu 10 Teilnehmerinnen in aufeinander aufbauenden Einheiten statt. Je Versicherte sind bis zu 14 Stunden abrechenbar, also 168 Einheiten à 5 Minuten, Pausenzeiten zählen nicht mit.
Kurse können auch digital stattfinden. Höchstens die Hälfte der Einheiten darf dabei durch Selbstlerneinheiten wie Videotutorials ersetzt werden, der Rest sind Live-Einheiten in Präsenz oder per Video. Das gilt entsprechend für Rückbildungskurse.
| Kursart | Umfang | Besonderheit |
|---|---|---|
| Geburtsvorbereitung in der Gruppe | bis zu 14 Stunden | bis zu 10 Teilnehmerinnen |
| Geburtsvorbereitung einzeln | bis zu 7 Stunden | nur aus bestimmten Gründen, zum Beispiel Behinderung ab Grad 50, vorzeitige Wehen oder stationärer Aufenthalt |
| Rückbildung in der Gruppe | bis zu 10 Stunden | nur bis Ende des neunten Monats nach der Geburt |
| Rückbildung einzeln | bis zu 5 Stunden | nur aus bestimmten Gründen laut Vertrag |
Die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung nennt der Vertrag nur für abschließend aufgeführte Gründe, etwa wenn die Schwangere ihr Kind in Adoptionspflege geben will oder wegen einer schweren Behinderung der Frau. Fragen Sie Ihre Hebamme, ob einer dieser Fälle auf Sie zutrifft.
Physiotherapie nach der Geburt bei Beschwerden
Reichen Kurs und Übungen nicht aus, kann Ihre Ärztin Physiotherapie verordnen, zum Beispiel bei Beckenbodenschwäche mit Harnverlust, bei Rückenbeschwerden, bei Schmerzen im Beckengürtel oder bei Narbenbeschwerden nach Kaiserschnitt oder Dammverletzung. Der Heilmittelkatalog des G-BA sieht für Störungen der Ausscheidung (Gruppe SO2), darunter Beckenbodeninsuffizienz und postoperative Folgen, Krankengymnastik, Gruppentherapie und Übungsbehandlung vor, mit Höchstmenge von bis zu 6 Behandlungen je Verordnung und einer orientierenden Gesamtmenge von bis zu 18 Einheiten.
Auch hier gilt: Beginnen Sie erst nach ärztlicher Freigabe mit intensivem Training. Welche Belastung nach der Geburt möglich ist, hängt von Geburtsverlauf, Verletzungen und Ihrer Verfassung ab.
Rezept oder Kurs: So entscheiden Sie sich
Die Wege schließen einander nicht aus. Ein Rückbildungskurs bei der Hebamme und eine ärztlich verordnete Physiotherapie können zeitlich nebeneinander laufen, wenn beides medizinisch begründet ist. Eine einfache Orientierung:
- Keine Beschwerden, Wunsch nach Anleitung: Hebammenkurs ohne Rezept, ohne Zuzahlung.
- Beschwerden wie Rückenschmerzen, Beckenschmerzen oder Harnverlust: Ärztliche Abklärung, bei Bedarf Heilmittelrezept. Die Zuzahlung entfällt bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung (§ 24e SGB V).
- Unsicherheit, ob Ihre Beschwerde dazugehört: Fragen Sie vor dem ersten Termin Ihre Krankenkasse und die Praxis.
Das Rezept gilt nach den allgemeinen Regeln der Heilmittel-Richtlinie: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Tagen ohne Begründung verfällt es. Mit Baby gerät der Zeitplan schnell durcheinander, deshalb lohnt es sich, den ersten Termin schon bei der Rezeptabholung zu vereinbaren.
Praktische Tipps für die Terminplanung
- Suchen Sie eine Hebamme für Wochenbett und Rückbildung schon in der Schwangerschaft.
- Planen Sie den Rückbildungskurs so, dass er vor Ablauf des neunten Monats nach der Geburt endet.
- Ein Heilmittelrezept muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen.
- Fragen Sie in Praxen nach Kinderbetreuung oder der Möglichkeit, das Baby mitzubringen.
- Bewahren Sie Quittungen auf, falls doch Zuzahlungen anfallen.
Übungen: Was Sie in der Praxis klären sollten
Welche Übungen zu Ihnen passen, legt die Therapeutin oder der Therapeut nach dem Befund fest. Diese Fragen helfen beim Heimprogramm.
- Welche?Lassen Sie sich jede Übung einmal zeigen und machen Sie sie unter Anleitung nach.
- Wie oft?Häufigkeit, Wiederholungen und Dauer notieren oder als Foto, Skizze oder Video mitnehmen.
- Wie fühlt es sich an?Fragen, welche Empfindung dazugehört und ab wann Sie die Übung abbrechen sollten.
- Wann melden?Klären, bei welchen Anzeichen Sie die Praxis oder Ihre Ärztin anrufen.
- Wie weiter?Nächsten Termin und den Zeitpunkt der Überprüfung des Programms festhalten.
Das ersetzt keine Anleitung durch Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten und keine ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie in der Schwangerschaft?
Ja, wenn die Ärztin sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden verordnet. Nach § 24e SGB V entfällt dann die Zuzahlung für Heilmittel.
Wie lange gibt es Anspruch auf Rückbildungsgymnastik?
Der Kurs über die Hebamme ist laut Hebammenhilfevertrag nur bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abrechenbar, bis zu 10 Stunden in der Gruppe.
Brauche ich für die Rückbildung ein Rezept?
Für den Kurs bei der Hebamme nicht. Für Physiotherapie wegen Beschwerden brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
Was ist der Unterschied zwischen Hebamme und Physiotherapeutin?
Hebammen begleiten Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Rückbildung nach dem Hebammenhilfevertrag. Physiotherapeutinnen behandeln auf Heilmittelrezept bestimmte Beschwerden.
Wie lange darf die Hebamme nach der Geburt kommen?
Die Wochenbettbetreuung ist bis zu zwölf Wochen nach der Geburt möglich, darüber hinaus auf ärztliche Anordnung (§ 24d SGB V).
Wann sollte ich mit Beckenbodenübungen beginnen?
Den Zeitpunkt bespricht man mit Hebamme oder Ärztin, er hängt von Geburtsverlauf und Verletzungen ab. Eine allgemeingültige Zeitangabe lässt sich nicht nennen.
Wie viele Stunden Geburtsvorbereitung zahlt die Krankenkasse?
Nach dem Hebammenhilfevertrag sind bis zu 14 Stunden in der Gruppe abrechenbar, mit bis zu 10 Teilnehmerinnen. Einzelunterweisung bis zu 7 Stunden gibt es nur aus bestimmten Gründen laut Vertrag. Für den Gruppenkurs ist kein Rezept nötig.
Quellen
- § 24c SGB V Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24d SGB V Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- § 24e SGB V Versorgung mit Heilmitteln
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026
- G-BA: Heilmittelkatalog
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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