Ratgeber · Behandlungsformen · Stand 25.10.2026

Wärme, Kälte, Fango und Heiße Rolle in der Physiotherapie

Wärme- und Kälteanwendungen wie Fango, Heiße Rolle, Heißluft oder Kältepackungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur ergänzende Heilmittel: Sie werden zusammen mit Krankengymnastik, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massage verordnet. Ausnahme ist die Ultraschall-Wärmetherapie, die auch allein verordnet werden darf.

Welche Wärme- und Kälteanwendungen kennt die Heilmittel-Richtlinie?

Die Richtlinie fasst Wärme- und Kältetherapie unter dem Begriff Thermotherapie zusammen. Wärme- wie Kälteanwendungen wirken je nach Indikation schmerzlindernd und beeinflussen den Muskeltonus, Kälte wirkt zusätzlich entzündungshemmend.

AnwendungBeschreibung laut Richtlinie
KältetherapieKaltpackungen, Kaltgas, Kaltluft
HeißluftStrahlende und geleitete Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung
Heiße RolleLokale Hyperämisierung mit krampflösender, beruhigender, schmerzlindernder Wirkung
Ultraschall-WärmeVerbesserung von Durchblutung und Stoffwechsel, Erwärmung tiefer Gewebeschichten
WarmpackungenPeloide wie Fango, Paraffin oder Paraffin-Peloidgemische für intensive Wärme
Voll- und TeilbäderMit Peloiden oder Paraffin

Wann sind Wärme oder Kälte auf Rezept möglich?

Thermotherapie ist nach der Richtlinie nur dann als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung oder Muskeltonusregulation dient und damit die Behandlung erleichtert, verbessert oder erst möglich macht. Sie darf nur in Kombination mit einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnet werden.

  • Verordnet werden kann sie zu KG, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massagetherapie.
  • Auf einem Rezept darf höchstens ein ergänzendes Heilmittel stehen.
  • Die Ultraschall-Wärmetherapie darf auch isoliert verordnet werden, ebenso Elektrotherapie und Elektrostimulation, wenn der Katalog sie für die Diagnosegruppe als ergänzendes Heilmittel vorsieht.
  • Ob Wärme oder Kälte im Katalog steht, hängt von der Diagnosegruppe ab.

Welche Diagnosegruppen nennen Wärme und Kälte?

DiagnosegruppeErgänzende Heilmittel (Auswahl)
WS, WirbelsäuleWärmetherapie, Kältetherapie, Traktion, Elektrotherapie, hydroelektrische Bäder
EX, ExtremitätenWärmetherapie, Kältetherapie, Elektrotherapie, hydroelektrische Bäder
ZN, ZNS-ErkrankungenWärmetherapie, Kältetherapie, Elektrotherapie, Elektrostimulation
LY, LymphabflussstörungenWärmetherapie (insbesondere heiße Rolle), Kältetherapie, Elektrotherapie
AT, AtmungWärmetherapie (insbesondere heiße Rolle), Inhalation, Massage
SO1, DickdarmfunktionWärmetherapie

Die Menge des ergänzenden Heilmittels richtet sich nach den verordneten Behandlungseinheiten des vorrangigen Heilmittels. Wird die Behandlung auf mehrere vorrangige Heilmittel verteilt, gilt die Summe.

Ein Rechenbeispiel zur Menge: Verordnet die Ärztin 6 Einheiten KG und dazu Wärme, sind höchstens 6 Wärmeanwendungen möglich. Teilt sie die Menge auf 3 Einheiten KG und 3 Einheiten Manuelle Therapie auf, gilt die Summe von 6 Einheiten als Höchstmenge für die Wärme. Die Einheiten des ergänzenden Heilmittels zählen nicht zur orientierenden Behandlungsmenge.

Elektrotherapie, Ultraschall und Traktion: Was einzeln verordnet werden darf

Von den ergänzenden Heilmitteln sind nur wenige auch ohne vorrangiges Heilmittel verordnungsfähig. Die Richtlinie nennt in § 12 ausdrücklich nur Elektrotherapie, Elektrostimulation und Ultraschall-Wärmetherapie, und auch das nur, soweit der Katalog sie für die Diagnosegruppe als ergänzendes Heilmittel vorsieht. Mehr als ein ergänzendes Heilmittel kann nicht isoliert verordnet werden.

MaßnahmeBeschreibung laut RichtlinieEinzeln verordnungsfähig
Wärme und Kälte (außer Ultraschall)Thermotherapie als Ergänzung, schmerzlindernd, Einfluss auf den MuskeltonusNein
Ultraschall-WärmetherapieErwärmung tiefer GewebeschichtenJa, wenn der Katalog sie vorsieht
ElektrotherapieGalvanische, nieder- und mittelfrequente Ströme zur Schmerzlinderung, Durchblutungsförderung, Tonisierung und DetonisierungJa, wenn der Katalog sie vorsieht
ElektrostimulationReizströme, nur bei Lähmungen mit prognostisch reversibler NervenschädigungJa, wenn der Katalog sie vorsieht
TraktionApparativer Zug zur Entlastung komprimierter Nervenwurzeln und Gelenkstrukturen, nur EinzeltherapieNein

Fango, Heiße Rolle oder Kältepackung: Wofür wird was genutzt?

Welche Anwendung gewählt wird, entscheiden Ärztin und Therapeutin nach Befund. Allgemein beschrieben:

  • Fango und Paraffin geben intensive Wärme an größere Flächen, etwa im Rücken, ab und werden als Packung aufgelegt.
  • Heiße Rolle arbeitet lokal: Heiße Frottee-Rollen werden auf der Haut abgerollt. Der Katalog nennt sie ausdrücklich bei Lymphabflussstörungen und Atemwegserkrankungen.
  • Heißluft und Ultraschall-Wärme werden eingesetzt, wenn Muskelverspannungen oder tiefer liegende Strukturen im Vordergrund stehen.
  • Kälte wirkt laut Richtlinie schmerzlindernd und zusätzlich entzündungshemmend.

Wärme kann bei akuten Entzündungen, Durchblutungs- oder Sensibilitätsstörungen ungeeignet sein, Kälte bei bestimmten Gefäß- und Nervenerkrankungen. Die Praxis klärt das vor der Anwendung ab; teilen Sie Vorerkrankungen und Implantate mit.

So steht es auf dem Rezept und so läuft die Anwendung ab

Auf der Verordnung stehen das vorrangige Heilmittel, zum Beispiel KG, und das ergänzende Heilmittel, zum Beispiel Wärmetherapie. Die Praxis wählt, soweit die Ärztin es nicht festlegt, die passende Form der Wärme oder Kälte. Die Therapie läuft in der Regel so ab:

  1. Kurzer Check auf Hautzustand, Empfindlichkeit und Vorerkrankungen
  2. Anwendung von Wärme oder Kälte, meist vor der Haupttherapie, damit Schmerz und Muskelspannung die Übungen weniger einschränken
  3. Anschließend KG, Manuelle Therapie oder Massage
  4. Rückmeldung zu Temperatur und Wirkung, damit nichts zu heiß oder zu kalt ist

Weil Wärme und Kälte nur unterstützen, ersetzen sie nicht die Hauptbehandlung.

RezeptangabeBedeutung
Vorrangiges HeilmittelHauptbehandlung, zum Beispiel KG oder Manuelle Therapie
Ergänzendes HeilmittelWärme oder Kälte, höchstens eines je Verordnung
Mengenicht höher als die Einheiten des vorrangigen Heilmittels
Frequenzlaut Katalog 1 bis 3 Mal pro Woche empfohlen

Je Tag soll nur eine Behandlung stattfinden, sie besteht in der Regel aus einem vorrangigen und, sofern verordnet, einem ergänzenden Heilmittel. Eine Doppelbehandlung ist für ergänzende Heilmittel nicht vorgesehen. Der Katalog nennt die Wärme- und Kälteanwendungen im Rahmen der Diagnosegruppe; die Praxis darf kein anderes ergänzendes Heilmittel einsetzen, als auf dem Rezept steht.

Kosten, Selbstzahler und Anwendungen für zu Hause

Mit Verordnung zahlen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, bis zum 18. Geburtstag nichts. Ohne Rezept oder bei Wünschen außerhalb des Katalogs zahlen Sie die Anwendung selbst; die Preise legt die Praxis fest.

Wärmflasche, Kirschkernkissen oder Kühlpacks im Handtuch können zu Hause ergänzen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, fragen Sie die Therapeutin; Kälte sollte nie direkt auf die Haut, Wärme nicht bei starker Schwellung oder Entzündung ohne ärztlichen Rat angewendet werden.

Die Zuzahlung bezieht sich auf die gesamte Verordnung, nicht auf einzelne Anwendungen: 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Kosten. Die Praxis muss sie quittieren. Bewahren Sie die Belege auf, denn Zuzahlungen von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern im gemeinsamen Haushalt werden für die Belastungsgrenze zusammengerechnet.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Fango oder Heiße Rolle?

Ja, als ergänzendes Heilmittel zu Krankengymnastik, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massage, wenn der Heilmittelkatalog es für Ihre Diagnosegruppe nennt. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.

Kann ich nur Fango auf Rezept bekommen?

In der Regel nicht. Wärme- und Kälteanwendungen sind nur zusätzlich zu einem vorrangigen Heilmittel verordnungsfähig. Ausnahme ist die Ultraschall-Wärmetherapie.

Was bringt die Heiße Rolle?

Laut Richtlinie dient sie der lokalen Hyperämisierung, also der Durchblutungssteigerung, mit krampflösender, beruhigender und schmerzlindernder Wirkung. Wie stark das im Einzelfall wirkt, ist individuell unterschiedlich.

Wann ist Kältetherapie sinnvoll?

Die Richtlinie nennt eine schmerzlindernde und entzündungshemmende Wirkung. Ob und wann Kälte bei Ihnen passt, entscheidet die Ärztin oder die Therapeutin nach Befund.

Wie viele Wärmeanwendungen gibt es auf einem Rezept?

Die Menge des ergänzenden Heilmittels richtet sich nach den Einheiten des vorrangigen Heilmittels. Bei 6 verordneten Behandlungen KG kommen höchstens 6 Anwendungen Wärme in Betracht.

Brauche ich ein Rezept für Wärmebehandlung in der Praxis?

Für Kassenleistungen ja. Als Selbstzahler können Sie Anwendungen ohne Rezept zu den Preisen der Praxis buchen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.