Ratgeber · Karriere in der Physiotherapie · Stand 25.10.2026
Weiterbildung Bobath, PNF und Vojta: Dauer, Zugang und Abrechnung
Für KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF verlangt der bundesweite Vertrag nach § 125 SGB V Weiterbildungen von mindestens 120 Unterrichtseinheiten für Erwachsene und 300 für Kinder (Bobath, Vojta). Sie brauchen dazu die abgeschlossene Ausbildung und je nach Konzept ein bis zwei Jahre Berufserfahrung. Nur mit Abrechnungserlaubnis der Arbeitsgemeinschaft nach § 124 SGB V dürfen Sie die Leistung mit den Krankenkassen abrechnen.
Hauptratgeber zum Thema Karriere in der Physiotherapie: Physiotherapeut werden: Ausbildung, Studium und Quereinstieg im Vergleich
Welche Neuro-Weiterbildungen gibt es und was verlangen die Kassen?
Der bundesweite Vertrag für Physiotherapie unterscheidet fünf besondere Maßnahmen der Krankengymnastik am Zentralnervensystem (KG-ZNS): Bobath und Vojta jeweils bis und nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie PNF nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Leistungen gehören zu den Zertifikatsleistungen. Ausbildung oder Studium reichen nach dem Vertragstext nicht aus, um sie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Erst eine Weiterbildung und die Abrechnungserlaubnis machen sie abrechenbar.
| Weiterbildung | Altersgruppe der Patienten | Berufserfahrung vor Kursbeginn | Mindestdauer |
|---|---|---|---|
| Bobath | bis 18 Jahre | 2 Jahre, davon mindestens 1 Jahr in der Behandlung von Kindern | 300 Unterrichtseinheiten |
| Vojta | bis 18 Jahre | 2 Jahre, möglichst in der Behandlung von Kindern | 300 Unterrichtseinheiten |
| Bobath | ab 18 Jahre | 1 Jahr | 120 Unterrichtseinheiten |
| Vojta | ab 18 Jahre | 2 Jahre | 120 Unterrichtseinheiten |
| PNF | ab 18 Jahre | 1 Jahr | 120 Unterrichtseinheiten |
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Berufserfahrung zählt ab Abschluss der Ausbildung, angerechnet werden Tätigkeiten ab 15 Wochenstunden, Teilzeit anteilig. Die Anmerkung im Vertrag bestimmt außerdem: Wer die Weiterbildung für Bobath oder Vojta bei Kindern abgeschlossen hat, darf die Leistung auch bei Erwachsenen abgeben. Umgekehrt gilt das nicht.
Wer legt die Lehrinhalte fest?
Die nähere Ausgestaltung der Curricula liegt bei den Berufsverbänden und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Bis dahin verweist der Vertrag auf die Standards der jeweiligen Konzeptgesellschaften:
- Bobath Kinder: Standards der Gemeinsamen Konferenz der Deutschen Bobath-Kurse (G.K.B.); für Kurse im Ausland die der European Bobath Tutors Association (E.B.T.A.).
- Bobath Erwachsene: Richtlinien der International Bobath Instructors Training Association (IBITA).
- Vojta: Standards und Leitlinien der Internationalen Vojta Gesellschaft (I.V.G.).
- PNF: eigene Anforderungen an die Fachlehrer. Der Kurs besteht aus Grund- und Aufbaukurs, die Abschlussprüfung kann frühestens nach einem halben Jahr seit Beginn abgelegt werden. Die Weiterbildung soll in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Beim PNF-Konzept weist der Vertrag darauf hin, dass es bereits in der Ausbildung vermittelt wird. Für die Behandlung zentraler Bewegungsstörungen, die nach Abschluss der Hirnreife erworben wurden, braucht es nach dem Vertragstext derzeit eine spezielle Weiterbildung, damit das gesamte Konzept indikationsorientiert eingesetzt wird.
Gilt das auch nach der Neufassung der Anlage 7?
Der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände haben die Anlage 7 im Frühjahr 2026 neu gefasst. Die neue Fassung vom 13.04.2026 gilt seit dem 01.06.2026 für Manuelle Lymphdrainage (jetzt KPE), Manuelle Therapie und gerätegestützte Krankengymnastik. Für Bobath, Vojta und PNF gilt die bisherige Anlage 7 in der Fassung vom 21.07.2021 weiter, bis die Vertragspartner neue Weiterbildungsinhalte vereinbart und überführt haben. Planen Sie also mit den oben genannten Werten, verfolgen Sie aber Änderungen auf der Seite der ARGEn der Heilmittelzulassung.
Der Referentenentwurf zur Reform der Physiotherapieberufe vom Oktober 2026 sieht außerdem vor, die Kompetenzen der heutigen Zertifikatspositionen in die Ausbildung zu übernehmen. Für künftige Absolventinnen und Absolventen würden teure Zusatzqualifikationen nach der Ausbildung dann entfallen. Das Gesetz soll nach dem Entwurf zum 1. Januar 2028 in Kraft treten, ist aber noch nicht beschlossen.
Was kosten die Kurse?
Die Kosten legen die Kursanbieter fest, deshalb gibt es keinen einheitlichen Preis. Ein Beispiel aus 2025: Die Revital Akademie in Königsbrunn bot einen Grundkurs Bobath für die Behandlung von Erwachsenen mit neurologischen Einschränkungen in zwei aufeinander aufbauenden Teilen zu je fünf Kurstagen an. Beide Teile kosteten zusammen 1.560 Euro (Termine im September und Dezember 2025). Die Zertifikatsprüfung fand mit ausgewählten Patienten statt, Voraussetzung war das Staatsexamen in Physiotherapie oder Ergotherapie. Für Weiterbildungen mit 300 Unterrichtseinheiten für die Behandlung von Kindern fallen in der Regel mehr Kurstage und höhere Kosten an.
Ob ein bestimmter Kurs die geforderten 120 oder 300 Einheiten und die Anerkennung durch die Krankenkassen erfüllt, sollten Sie vor der Anmeldung schriftlich klären lassen. Fragen Sie den Anbieter und die zuständige Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung. Rechnen Sie neben der Kursgebühr Reisekosten, Unterkunft und Arbeitsausfall ein.
Welche Weiterbildung passt zu Ihrem Arbeitsumfeld?
Die Wahl hängt vor allem davon ab, welche Patientengruppe Sie behandeln möchten und welche Berufserfahrung Sie schon haben. Bobath und Vojta gibt es sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, PNF nur für Erwachsene. Wer in einer Kinderklinik oder einem sozialpädiatrischen Zentrum arbeitet, braucht die längere Weiterbildung für Kinder mit 300 Einheiten, die den Erwachsenenbereich einschließt. Wer ausschließlich Erwachsene mit neurologischen Erkrankungen behandelt, kommt mit 120 Einheiten aus.
Drei Fragen helfen bei der Entscheidung: Welche Verordnungen kommen in Ihrer Praxis oder Klinik tatsächlich vor? Erfüllen Sie die Berufserfahrung, die das Konzept verlangt? Welche Zeit und welches Budget können Sie über ein bis zwei Jahre einplanen? Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen, die den Kurs bereits abgeschlossen haben, und lassen Sie sich die Kursunterlagen vorab zeigen.
Wie erhalten Sie die Abrechnungserlaubnis?
- Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Sie die Berufserfahrung nachweisen können.
- Absolvieren Sie die Weiterbildung bei einem Träger, der die Anforderungen des Vertrags erfüllt.
- Reichen Sie das Zertifikat bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft ein, in vielen Ländern über das Zulassungsportal.
- Rechnen Sie die Leistung erst ab, wenn die Erlaubnis vorliegt.
Die Abrechnungserlaubnis bezieht sich auf die Person, nicht auf die Praxis. Die ARGEn weisen darauf hin, dass sie die Erlaubnis nicht rückwirkend erteilen dürfen. Bei der gerätegestützten Krankengymnastik dürfen ausnahmsweise Auszubildende im dritten Jahr teilnehmen. Für die Neuro-Weiterbildungen verlangt der Vertrag dagegen die abgeschlossene Ausbildung.
Was bedeutet das für Patienten?
KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF ist ein verordnungsfähiges Heilmittel. Ob es für Sie oder Ihr Kind infrage kommt, entscheiden die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis die Abrechnungserlaubnis für das verordnete Konzept besitzt und ob die Therapeutin oder der Therapeut die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen hat. Eine Praxis darf die Leistung nur zulasten der Krankenkasse abrechnen, wenn sie die Qualifikation mindestens einer Therapeutin oder eines Therapeuten im Team nachgewiesen hat. Die Praxis teilt Ihnen auf Nachfrage mit, wer die Behandlung durchführt. Versprechen zu Behandlungsergebnissen darf eine Praxis dabei nicht machen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bobath-Weiterbildung?
Nach dem bundesweiten Vertrag mindestens 120 Unterrichtseinheiten für die Behandlung von Erwachsenen und mindestens 300 Unterrichtseinheiten für die Behandlung von Kindern. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vojta-Weiterbildung?
Sie brauchen die abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut oder Krankengymnast und zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss. Die Weiterbildung für Kinder umfasst mindestens 300, für Erwachsene mindestens 120 Unterrichtseinheiten.
Ist PNF eine Zertifikatsposition?
Ja, für die Behandlung von Erwachsenen mit zentralen Bewegungsstörungen (KG-ZNS nach PNF). Der Vertrag verlangt dafür eine Weiterbildung von mindestens 120 Unterrichtseinheiten und ein Jahr Berufserfahrung.
Darf ich nach der Kinder-Weiterbildung auch Erwachsene behandeln?
Ja. Für Bobath und Vojta ermöglicht der Abschluss der Kinder-Weiterbildung nach dem Vertragstext auch die Abgabe bei Erwachsenen. Umgekehrt ist das nicht der Fall.
Brauche ich nach dem Kurs eine Abrechnungserlaubnis?
Ja. Ohne die Erlaubnis der zuständigen Arbeitsgemeinschaft dürfen Sie die Leistung nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben. Eine rückwirkende Erteilung ist nach Hinweis der ARGEn nicht möglich.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Anlage 7 Weiterbildung (Fassung 21.07.2021) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Physiotherapie
- GKV-Spitzenverband: Anlage 7 Weiterbildung (Fassung 13.04.2026), Präambel und Übergangsregelung
- Die ARGEn der Heilmittelzulassung: Vertrag Physiotherapie mit Anlagen und Hinweis zur Abrechnungserlaubnis
- § 124 SGB V, Zulassung
- Revital Akademie Königsbrunn: Informationen Grundkurs Bobath 2025
- up unternehmen praxis: Referentenentwurf zur Ausbildungsreform, 23.10.2026
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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