Ratgeber · Karriere in der Physiotherapie · Stand 25.10.2026

Physiotherapie-Praxis gründen: Kassenzulassung, Kosten und Schritte als Checkliste

Für eine Physiotherapie-Praxis, die für gesetzlich Versicherte abrechnet, brauchen Sie die Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Voraussetzungen sind die Berufserlaubnis, eine zweckmäßig ausgestattete Praxis und die Anerkennung der Heilmittelverträge. Beantragt wird die Zulassung bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen im jeweiligen Bundesland.

Wie bekomme ich die Kassenzulassung?

Nach § 124 SGB V dürfen Versicherte Heilmittel nur von zugelassenen Leistungserbringern beziehen. Sie müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie haben die erforderliche Ausbildung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (oder einen gleichwertigen akademischen Abschluss), Ihre Praxis ist so ausgestattet, dass die Behandlung zweckmäßig und wirtschaftlich erfolgen kann, und Sie erkennen die Heilmittelverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V an.

Die Zulassung erteilt eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und Ersatzkassen mit Wirkung für alle Krankenkassen. Die Arbeitsgemeinschaft darf die Praxis zu üblichen Öffnungszeiten prüfen. Eine Übersicht der zuständigen Stellen je Bundesland führt der GKV-Spitzenverband unter gkv-heilmittel.de. Dort finden Sie die zuständige Stelle, die Unterlagen nennt sie Ihnen. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen brauchen unter bestimmten Bedingungen keine eigene Zulassung (§ 124 Abs. 5 SGB V).

Welche Praxisausstattung wird verlangt?

Die Praxis muss für die zugelassenen Leistungen zweckmäßig ausgestattet sein. Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen regeln die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V (Abs. 2 Nr. 10), für Räume können Richtwerte vereinbart sein. Lassen Sie sich die aktuellen Anforderungen vor dem Mietvertrag von der Zulassungsstelle nennen, damit Sie Räume anmieten, die später anerkannt werden.

Rechtsgrundlagen im Überblick: Zulassung, Steuer, Freiberuf

Vor der Gründung lohnt ein Blick auf die Normen, die den Praxisbetrieb prägen. Die Tabelle fasst sie zusammen, sie ersetzt keine Beratung.

ThemaNormKernaussage
Zulassung§ 124 Abs. 1 SGB VHeilmittel erhalten Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern
Besondere Maßnahmen§ 124 Abs. 2a SGB VDie Arbeitsgemeinschaft erteilt eine Abrechnungserlaubnis, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Prüfung der Praxis§ 124 Abs. 3 SGB VZutritt während der üblichen Praxiszeiten, mehrfache Prüfungen sollen vermieden werden
Einkunftsart§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStGKrankengymnasten gehören zu den freien Berufen
Mitarbeitende§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStGFreiberuflich bleibt, wer sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient und leitend und eigenverantwortlich tätig ist
Umsatzsteuer§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStGHeilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin als Physiotherapeut sind von der Umsatzsteuer befreit

Zur Umsatzsteuer gilt: Die Befreiung betrifft Heilbehandlungen. Bieten Sie zusätzlich Leistungen ohne Heilzweck an, etwa Kurse oder Verkauf von Produkten, kann die steuerliche Behandlung eine andere sein. Lassen Sie jede Leistungsart vom Steuerberater einordnen, bevor Sie Preise kalkulieren.

Für die Zulassung müssen Sie mit Prüfungen rechnen. Die Arbeitsgemeinschaft darf die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen überprüfen, und Sie müssen ihr dafür während der üblichen Praxiszeiten Zutritt gewähren (§ 124 Abs. 3 SGB V). Halten Sie deshalb Nachweise zu Ausstattung und Qualifikation Ihres Personals griffbereit. Ändern sich Räume oder Personal, klären Sie vorab mit der Zulassungsstelle, ob die Anforderungen weiter erfüllt sind.

Was kostet es, eine Praxis zu gründen?

Die Gründungskosten hängen stark von Lage, Größe und Ausstattung ab. Verbindliche amtliche Durchschnittswerte gibt es nicht. Rechnen Sie mit folgenden Positionen:

KostenpositionHinweis
Praxisräume: Kaution, Umbau, RenovierungMietvertrag erst nach Klärung der Zulassungsanforderungen unterschreiben
Einrichtung: Liegen, Trainingsgeräte, MöbelGebrauchte Ausstattung senkt die Anfangskosten
Praxissoftware, Abrechnung, WebsiteAbrechnung mit Kassen über Abrechnungszentrum oder eigene Software
VersicherungenBerufshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung
PersonalLöhne ab dem ersten Monat, noch bevor Erlöse fließen
LiquiditätsreserveKassenzahlungen kommen zeitverzögert

Alternativ übernehmen Sie eine bestehende Praxis. Dann prüfen Sie Verträge, Zulassung und Patientenstamm, und Sie sollten den Preis von einem Steuerberater oder Praxisbewerter einordnen lassen. Für Kassenpatienten gilt, dass die Vergütung bundesweit einheitlich vereinbart ist (Stand 1. Januar 2026: 29,63 Euro für Krankengymnastik, 35,59 Euro für Manuelle Therapie), für Privatpatienten setzen Praxen Preise nach dem in der Region üblichen Preis fest.

Die Schritte zur Praxiseröffnung

  1. Berufserlaubnis und Qualifikationsnachweise bereithalten.
  2. Geschäftsmodell und Finanzplanung erstellen, Bankgespräch oder Förderberatung vorbereiten.
  3. Standort wählen und Anforderungen der Zulassungsstelle klären.
  4. Praxis anmieten, ausstatten und einrichten.
  5. Zulassung bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen.
  6. Praxis beim Finanzamt anmelden. Als freiberuflich tätiger Heilmittelerbringer sind in der Regel keine Gewerbeanmeldung nötig, lassen Sie die Einordnung aber vom Steuerberater bestätigen.
  7. Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen abschließen, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft klären.
  8. Abrechnungsweg einrichten, Datenschutz und Hygienekonzept umsetzen.
  9. Praxis eröffnen und Patienten, Ärzte und Netzwerk informieren.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenden Sie sich an Steuerberater, Berufsverband und Gründungsberatung der Kammer oder Förderbank.

Worauf achten bei Werbung und Patientenansprache?

Als Heilmittelerbringer unterliegen Sie dem Heilmittelwerbegesetz. Werben Sie sachlich, ohne Heilversprechen und ohne irreführende Erfolgsgarantien. Im Zweifel hilft der Berufsverband.

Häufige Fehler bei der Gründung

  • Mietvertrag vor Klärung der Zulassungsanforderungen unterschreiben.
  • Liquidität zu knapp planen, weil Kassenzahlungen verzögert kommen.
  • Fortbildungspflicht und Qualitätsnachweise nicht beachten.
  • Werbung mit Heilversprechen.
  • Keine Versicherung für Betriebsunterbrechung.

Finanzierung und Förderung

Für Gründungen kommen Bankdarlehen, Förderkredite der Förderbanken, Förderprogramme der Länder und Eigenkapital in Frage. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist an Voraussetzungen geknüpft, die Sie vorab prüfen sollten. Erstellen Sie einen Businessplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung und besprechen Sie ihn mit Steuerberater oder Gründungsberatung. Ihre Planung sollte berücksichtigen, dass Kassenhonorare bundesweit einheitlich vereinbart sind und Auslastung, Miete und Personalkosten den Gewinn bestimmen.

Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Anstellung?

FormVorteilRisiko
EinzelpraxisVolle EntscheidungsfreiheitVolles unternehmerisches Risiko, Urlaubsvertretung
GemeinschaftspraxisKosten und Arbeit teilenAbstimmungsbedarf, Regelung bei Ausstieg
PraxisübernahmeBestehende Patienten und Zulassung prüfbarKaufpreis, Altlasten, Mietbedingungen
Anstellung in eigener PraxisErweitert KapazitätPersonalkosten, Arbeitsrecht

Kann ich als Angestellter ohne eigene Zulassung Kassenpatienten behandeln?

Ja, in einer zugelassenen Praxis behandeln auch angestellte Therapeuten Kassenpatienten. Die Zulassung hat die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderliche Qualifikation und die Berufserlaubnis haben. Für Zertifikatspositionen müssen Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen können. Als Praxisinhaber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Personal die Anforderungen erfüllt.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Kassenzulassung, um eine Physiopraxis zu eröffnen?

Für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ja (§ 124 SGB V). Rein privat abrechnende Praxen brauchen sie nicht, haben aber keinen Zugang zu Kassenpatienten mit Rezept.

Wo beantrage ich die Zulassung als Physiotherapeut?

Bei der für das Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände. Die Stellen listet der GKV-Spitzenverband unter gkv-heilmittel.de/zulassungen.

Was brauche ich für die Zulassung?

Berufserlaubnis, eine zweckmäßig ausgestattete Praxis und die Anerkennung der Heilmittelverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V.

Wie viel Startkapital braucht man für eine Physiopraxis?

Das hängt von Größe, Lage und Ausstattung ab. Eine amtliche Durchschnittsangabe gibt es nicht. Erstellen Sie mit einem Steuerberater einen Finanzplan inklusive Liquiditätsreserve.

Kann ich eine bestehende Praxis übernehmen?

Ja. Prüfen Sie Verträge, Zulassung, Mietverhältnis und Patientenstamm und lassen Sie den Preis von einem Fachmann bewerten.

Gibt es eine Fortbildungspflicht für Praxisinhaber?

Ja, laut Physio-Deutschland besteht sie seit 2007.

Muss ich als Physiotherapeut Umsatzsteuer abführen?

Heilbehandlungen als Physiotherapeut sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit. Für Leistungen ohne Heilzweck kann das anders sein. Lassen Sie die Einordnung von einem Steuerberater bestätigen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.