Ratgeber · Karriere in der Physiotherapie · Stand 25.10.2026
Kassenzulassung für die Physiotherapie-Praxis: Zulassung nach § 124 SGB V
Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen brauchen Sie die Zulassung nach § 124 SGB V. Sie setzt eine Ausbildung mit Berufserlaubnis, eine geeignete Praxisausstattung und die Anerkennung der Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V voraus. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Ihrem Bundesland entscheidet mit Wirkung für alle Kassen. Räumlich verlangt der bundeseinheitliche Vertrag mindestens 23 Quadratmeter Therapiefläche.
Hauptratgeber zum Thema Karriere in der Physiotherapie: Physiotherapeut werden: Ausbildung, Studium und Quereinstieg im Vergleich
Wer erteilt die Kassenzulassung und welche Voraussetzungen gelten?
Heilmittel wie Physiotherapie dürfen Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern erhalten. § 124 Abs. 1 SGB V nennt drei Bedingungen. Erstens brauchen Sie die erforderliche Ausbildung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss. Zweitens muss die Praxisausstattung eine zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung gewährleisten. Drittens erkennen Sie die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V an.
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen bilden dazu je Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die über die Zulassung mit Wirkung für alle Krankenkassen entscheidet. Seit dem 1. September 2019 gilt nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen ein vereinfachtes Verfahren. Anträge, Datenänderungen und Fragen zu Abrechnungserlaubnissen für Zertifikatspositionen richten Sie an die zentralen Zulassungsstellen der ARGEn. Ihr Ansprechpartner steht auf dem Portal der Heilmittelzulassung. Bundesweit weist das Portal der ARGEn 45.294 zugelassene Physiotherapeuten aus (Stand 01.10.2026, ohne Angabe der Zählweise).
Welche Räume und welche Ausstattung verlangt der Vertrag?
Die Details stehen in Anlage 5 (Zulassungsvoraussetzungen) zum bundeseinheitlichen Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 21.07.2021.
| Anforderung | Vorgabe |
|---|---|
| Gesamte Therapiefläche | mindestens 23 m², davon ein Behandlungsbereich mit mindestens 15 m² und einer mit mindestens 8 m² |
| Weitere gleichzeitig tätige Leistungserbringer | je ein zusätzlicher Behandlungsbereich mit mindestens 8 m² |
| Deckenhöhe | mindestens 2,40 m lichte Höhe |
| Raumeigenschaften | kein Durchgangsraum, ausreichende Be- und Entlüftung, Heizung und Beleuchtung, trittsicherer und leicht zu reinigender Boden |
| Hygiene | Möglichkeit zur Handdesinfektion in jedem Behandlungsraum |
Rechenbeispiel zur Fläche: Arbeiten in der Praxis gleichzeitig drei Behandler, brauchen Sie mindestens 23 Quadratmeter Grundfläche plus 2 mal 8 Quadratmeter für die zwei zusätzlichen Behandler, also mindestens 39 Quadratmeter Therapiefläche. Empfang, Wartebereich, Umkleiden, Sanitärräume und Lager kommen zusätzlich hinzu. Diese Rechnung gibt nur das Mindestmaß aus Anlage 5 wieder. Die ARGE kann die Praxis prüfen.
Zur Pflichtausstattung gehören nach der Anlage: zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen mit Lagerungsmaterial, Geräte für Übungsbehandlungen und Krankengymnastik, Kurzzeituhren, technische Möglichkeiten für die Eisanwendung, ein Gerät zur Wärmetherapie (mindestens eines für strahlende Wärme, etwa Infrarot) sowie Laken und Tücher. Eine Notrufanlage ist in den Bereichen nötig, in denen Leistungen ohne ständige Anwesenheit des Behandlers erbracht werden. Für Hausbesuche führen Sie die jeweils erforderliche Ausstattung mit.
Für gerätegestützte Krankengymnastik verlangt die Anlage zusätzlich einen Behandlungsbereich von mindestens 30 Quadratmetern, bei weiteren Geräten je 4 Quadratmeter mehr und einen Sicherheitsabstand von grundsätzlich einem Meter zwischen den Geräten.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
- Berufserlaubnis sichern: Sie benötigen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut, Krankengymnast oder Masseur und medizinischer Bademeister. Anlage 5 nennt diese Berufsgruppen als zulassungsfähig.
- Räume planen und prüfen: Vergleichen Sie Grundriss, Fläche, Deckenhöhe und Raumaufteilung mit Anlage 5, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Planen Sie die Flächen für Zusatzleistungen mit ein.
- Zuständige ARGE bestimmen: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Praxissitz. In einigen Ländern sind mehrere ARGEn zuständig, etwa nach Regierungsbezirken.
- Antrag stellen: Im Zulassungsportal der vdek-ARGEn registrieren Sie sich mit dem Institutionskennzeichen (IK) Ihrer Praxis und reichen Ihre Daten und Nachweise ein. Anträge über das Portal bearbeiten die ARGEn vorrangig.
- Verträge anerkennen: Mit der Anerkenntniserklärung nach Anlage 6 erkennen Sie die Verträge an.
- Prüfung durch die ARGE: Nach § 124 Abs. 3 SGB V darf die ARGE die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen prüfen. Sie müssen ihr dafür während der üblichen Praxiszeiten Zutritt gewähren.
- Bescheid abwarten: Rechnen Sie erst nach Erteilung der Zulassung mit den Krankenkassen ab.
Für besondere Maßnahmen wie Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage oder Bobath benötigen Sie zusätzlich eine Abrechnungserlaubnis, die die ARGE nach § 124 Abs. 2a SGB V erteilt. Die ARGEn erteilen sie nach eigenem Hinweis nicht rückwirkend.
Welche Fortbildungspflicht gilt nach der Zulassung?
Die Fortbildungsverpflichtung aus Anlage 4 richtet sich an den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung. Sie umfasst 60 Fortbildungspunkte in einem Betrachtungszeitraum von vier Jahren, möglichst 15 Punkte pro Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Punkte lassen sich nicht auf den nächsten Zeitraum übertragen. Die Fortbildung muss inhaltlich auf die Physiotherapie ausgerichtet sein. Rein administrative oder IT-bezogene Fortbildungen zählen nicht. Die Krankenkasse oder ihr Verband kann den Nachweis verlangen. Wer die Pflicht nicht fristgerecht erfüllt, muss die Fortbildungen unverzüglich nachholen. Kann der Nachweis nach der Überprüfung dennoch nicht erbracht werden, setzt die Kasse eine Nachfrist von 12 Monaten. Nachgeholte Fortbildungen werden nicht auf die laufende Verpflichtung angerechnet.
Dokumentieren Sie jede Fortbildung mit Bescheinigung, Thema, Dozent, Umfang und Datum. Legen Sie die Nachweise auf Anforderung vor.
Häufige Fehler bei der Zulassung
- Räume zu knapp: Fläche oder Deckenhöhe unterschreiten die Mindestwerte. Rechnen Sie vor dem Mietvertrag nach.
- Abrechnung vor Erlaubnis: Leistungen mit Zertifikat vor Erteilung der Abrechnungserlaubnis erbringen und abrechnen. Die ARGEn stellen die Erlaubnis nicht rückwirkend aus.
- Zusatzleistung ohne Fläche: Gerätegestützte Krankengymnastik ohne den zusätzlichen Behandlungsbereich von 30 Quadratmetern anbieten.
- Datenänderungen nicht gemeldet: Adresse, Praxisleitung oder Mitarbeitende ändern sich, die ARGE erfährt es nicht.
- Fortbildung vernachlässigen: Die 60 Punkte in vier Jahren werden nicht erreicht.
- Werbung mit Heilversprechen: Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Heilversprechen. Beschreiben Sie Ihr Angebot sachlich.
Für Patienten ist das Thema indirekt wichtig: Wer eine Verordnung hat, kann in jeder zugelassenen Praxis behandelt werden. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis die verordnete Leistung zulasten Ihrer Kasse erbringt, etwa Manuelle Lymphdrainage oder Bobath.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Kassenzulassung für eine Physiotherapie-Praxis?
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Ihrem Bundesland entscheidet nach § 124 Abs. 2 SGB V mit Wirkung für alle Krankenkassen.
Wie groß muss eine Physiotherapie-Praxis für die Kassenzulassung sein?
Der bundeseinheitliche Vertrag verlangt mindestens 23 Quadratmeter Therapiefläche, davon einen Behandlungsbereich mit 15 und einen mit 8 Quadratmetern. Für jeden weiteren gleichzeitig tätigen Leistungserbringer kommen 8 Quadratmeter hinzu.
Welche Deckenhöhe wird für die Zulassung verlangt?
Alle Behandlungsräume und -bereiche dürfen eine lichte Höhe von 2,40 Metern nicht unterschreiten.
Wie viele Fortbildungen muss ein zugelassener Physiotherapeut nachweisen?
Laut Anlage 4 sind es 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, möglichst 15 pro Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Brauche ich für Manuelle Lymphdrainage eine eigene Erlaubnis?
Ja. Für Zertifikatspositionen erteilt die ARGE eine Abrechnungserlaubnis nach § 124 Abs. 2a SGB V, wenn die Weiterbildung nachgewiesen ist. Sie bezieht sich auf die einzelne Person.
Quellen
- § 124 SGB V, Zulassung
- § 125 SGB V, Verträge zur Heilmittelversorgung
- GKV-Spitzenverband: Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen Physiotherapie (Fassung 21.07.2021)
- GKV-Spitzenverband: Anlage 4 Fortbildung Physiotherapie
- Verband der Ersatzkassen: Zulassung als Heilmittelanbieter
- Die ARGEn der Heilmittelzulassung: Startseite und Zulassungsportal
- Die ARGEn der Heilmittelzulassung: Informationen zum Zulassungsportal
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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