Ratgeber · Verfahren und Methoden im Detail · Stand 25.10.2026

TENS und Reizstrom: Elektrotherapie in der Praxis oder als Heimgerät

Elektrotherapie ist ein ergänzendes Heilmittel der Physiotherapie und wird auf ärztliche Verordnung in der Praxis erbracht. Ein TENS-Gerät für zu Hause ist dagegen ein Hilfsmittel, das ebenfalls verordnet werden kann, die Zuzahlung liegt bei 5 bis 10 Euro je Gerät. Die Leitlinie zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz rät von TENS bei diesen Beschwerden ab.

Was ist Elektrotherapie und was ist TENS?

Elektrotherapie nutzt schwache elektrische Ströme, die über Elektroden auf der Haut ins Gewebe geleitet werden. Die Heilmittel-Richtlinie beschreibt als Ziele die Schmerzlinderung, die Förderung der Durchblutung sowie die Anhebung oder Senkung der Muskelspannung. Dazu werden galvanische, niederfrequente und mittelfrequente Stromformen verwendet, zum Beispiel diadynamische Ströme oder Interferenzströme.

TENS steht für transkutane elektrische Nervenstimulation. Es ist eine Form niederfrequenter Reizstromtherapie, die vor allem zur Schmerzbehandlung eingesetzt wird. Die Elektroden werden in der Nähe der schmerzenden Stelle geklebt, typisch sind Frequenzen zwischen 1 und 100 Hertz. Spürbar ist meist ein Kribbeln, der Reiz selbst soll nicht schmerzhaft sein. Als Erklärung gilt die Vorstellung, dass die Reize die Weiterleitung von Schmerzsignalen beeinflussen.

Von der Schmerztherapie ist die Elektrostimulation zu unterscheiden. Sie darf laut Heilmittel-Richtlinie nur zur Behandlung von Lähmungen bei prognostisch reversibler Nervenschädigung verordnet werden. Hydroelektrische Bäder, zum Beispiel das Stangerbad, zählen ebenfalls zur Elektrotherapie.

Elektrotherapie in der Praxis: Verordnung, Ablauf, Kosten

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist Elektrotherapie ein ergänzendes Heilmittel. Sie wird in der Regel zusammen mit einem vorrangigen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie verordnet. Ausnahmen gibt es: Elektrotherapie darf nach der Richtlinie auch einzeln verordnet werden, wenn der Heilmittelkatalog sie bei der jeweiligen Diagnosegruppe als ergänzendes Heilmittel vorsieht. Bei Wirbelsäulenerkrankungen führt der Katalog sie zum Beispiel als ergänzendes Heilmittel auf.

Der Ablauf einer Behandlung:

  1. Die Praxis prüft Verordnung, Hautzustand und Gegenanzeigen.
  2. Elektroden werden auf der Haut platziert, meist mit Feuchtigkeit oder Gel.
  3. Das Gerät wird eingestellt, bis Sie ein angenehmes Kribbeln spüren.
  4. Die Anwendung läuft in der Regel zehn bis zwanzig Minuten, so die Regelbehandlungszeit in der Vergütungsvereinbarung.
  5. Sie melden jede unangenehme Empfindung sofort. Danach werden Elektroden entfernt und die Haut kontrolliert.
PositionPreis ab 01.01.2026Zuzahlung je Behandlung (10 Prozent)
Elektrotherapie, Einzelbehandlung8,43 Euro0,84 Euro
Elektrostimulation bei Paresen18,70 Euro1,87 Euro
Hydroelektrisches Teilbad14,48 Euro1,45 Euro

Hinzu kommen 10 Euro je Verordnung. Die Preise stammen aus der bundesweiten Vergütungsvereinbarung, regionale Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden.

TENS-Gerät für zu Hause: Hilfsmittel auf Verordnung

TENS- und EMS-Geräte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Hilfsmittel, keine Heilmittel. Sie stehen im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe der Elektrostimulationsgeräte. Der Weg zum Gerät, am Beispiel der Techniker Krankenkasse:

  • Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Verordnung aus und bezeichnet das Hilfsmittel möglichst genau, mit Diagnose.
  • Die Verordnung geht an einen Vertragslieferanten der Kasse.
  • Sie erhalten das Gerät in der Regel für einen festgelegten Zeitraum zur Miete. Die Dauer entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
  • Sie zahlen den gesetzlichen Anteil von mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Gerät. Lieferung, Wartung und Reparatur rechnet der Lieferant mit der Kasse ab.

Mehrkosten für ein höherwertiges Gerät, das Sie über das medizinisch Notwendige hinaus wünschen, tragen Sie selbst. Die Regeln unterscheiden sich je Kasse. Fragen Sie vor der Bestellung nach dem Vertragslieferanten.

Geräte ohne Verordnung lassen sich auch selbst kaufen. Dann tragen Sie alle Kosten. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau und klären Sie die Anwendung vorher mit Ärztin oder Arzt, wenn Sie Vorerkrankungen haben.

Heimgerät oder Praxis: Was passt zu Ihrer Situation?

MerkmalElektrotherapie in der PraxisTENS-Heimgerät
EinordnungHeilmittelHilfsmittel
VerordnungsvordruckHeilmittelverordnungHilfsmittelrezept
Anwendungdurch Fachpersonal, mit Befund und Kontrolledurch Sie selbst nach Einweisung
Zeitpunktfestgelegte Termineflexibel zu Hause
Zuzahlung10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung5 bis 10 Euro je Gerät
Typischer Einsatzergänzend zu aktiver Behandlungwiederholte Anwendung im Alltag nach ärztlicher Entscheidung

Ein Beispiel zur Orientierung (frei gewählt): Eine Patientin erhält eine Verordnung über sechs Behandlungen Krankengymnastik und sechsmal Elektrotherapie als ergänzendes Heilmittel. Die Elektrotherapie kostet die Kasse 6 mal 8,43 Euro, also 50,58 Euro, davon liegt die Zuzahlung bei rund 5,06 Euro. Die Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung kommt einmal dazu. Ein TENS-Gerät für zu Hause würde dagegen separat verordnet und hätte eine eigene Zuzahlung.

Ob ein Gerät für zu Hause sinnvoll ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wichtig ist die Einweisung, damit Elektroden richtig sitzen und die Intensität passt.

Wirkung, Studienlage und Gegenanzeigen

Die Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz bewertet TENS in ihrer Fassung von 2017 zurückhaltend: Bei akuten nicht-spezifischen Kreuzschmerzen soll TENS nicht angewendet werden, bei chronischen sollte es nicht angewendet werden. Für die Anwendung wurde kein Wirksamkeitsnachweis gefunden, die Belege für chronische Beschwerden sind widersprüchlich. Eine Aussage zu anderen Beschwerden lässt sich daraus nicht ableiten. Das NVL-Programm führt diese Fassung als nicht mehr gültig und überarbeitet sie derzeit.

Gegenanzeigen sind unter anderem:

  • Herzschrittmacher oder andere aktive Implantate
  • Epilepsie
  • Schwangerschaft
  • entzündete Gelenke oder Organe
  • Hautverletzungen oder Gefühlsstörungen an der Elektrodenstelle

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie die Anwendung beginnen. Bei neuen Beschwerden, Hautreaktionen oder Unwohlsein beenden Sie die Anwendung.

Elektrotherapie im Praxisalltag: Hinweise für Physiotherapeuten

Die Abrechnung folgt der Positionsnummer für Elektrotherapie in der Vergütungsvereinbarung. Wichtig für Ihre Praxis:

  • Verordnung prüfen: Heilmittel, Menge und Diagnosegruppe müssen zum Heilmittelkatalog passen, damit die Behandlung abrechenbar ist.
  • Gegenanzeigen abfragen: Schrittmacher, Epilepsie, Schwangerschaft, Hautzustand. Dokumentieren Sie die Abfrage.
  • Zeitrahmen: Die Regelbehandlungszeit von 10 bis 20 Minuten ist vertraglich hinterlegt.
  • Aufklärung bei Hilfsmitteln: Patienten, die ein Heimgerät erhalten, brauchen eine Einweisung durch Lieferant oder Fachpersonal.
  • Werbung: Formulieren Sie sachlich und ohne Heilversprechen, wie es das Heilmittelwerbegesetz verlangt.

Für die Ausstattung gelten die Anforderungen der Rahmenverträge. Klären Sie mit Ihrem Verband, welche Geräte und Nachweise für die Zulassung verlangt werden.

Häufige Fragen

Ist ein TENS-Gerät ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel?

Ein TENS-Gerät für zu Hause ist ein Hilfsmittel und wird mit einer ärztlichen Verordnung über einen Vertragslieferanten der Kasse bereitgestellt. Die Elektrotherapie in der Physiotherapiepraxis ist dagegen ein ergänzendes Heilmittel.

Was zahle ich für ein TENS-Gerät auf Rezept?

Bei verordneten Hilfsmitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Gerät. Mehrkosten für höherwertige Wunschgeräte kommen hinzu.

Was kostet Elektrotherapie in der Physiotherapie?

Die Kasse zahlt der Praxis ab 01.01.2026 laut Vergütungsvereinbarung 8,43 Euro je Behandlung. Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent davon plus 10 Euro je Verordnung.

Kann ich Reizstrom ohne Rezept in der Praxis bekommen?

Als Kassenleistung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Praxen bieten Elektrotherapie teilweise auch als Selbstzahlerleistung an, der Preis ist dann Verhandlungssache. Fragen Sie vorab nach Kosten.

Wann darf ich TENS nicht verwenden?

Bei Herzschrittmacher, Epilepsie, Schwangerschaft und entzündeten Gelenken oder Organen sollte auf die Anwendung verzichtet werden. Klären Sie das vorab ärztlich.

Hilft TENS bei Rückenschmerzen?

Die Nationale VersorgungsLeitlinie (Fassung 2017) rät bei nicht-spezifischem Kreuzschmerz von TENS ab, weil kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt. Besprechen Sie Alternativen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.