Ratgeber · Vergleiche und Begriffe · Stand 25.10.2026

Heilmittel oder Hilfsmittel: Unterschied, Beispiele und Zuzahlung

Heilmittel sind verordnete Behandlungen, die eine Person ausführt, zum Beispiel Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie oder Logopädie (§ 32 SGB V). Hilfsmittel sind Gegenstände wie Gehstützen, Orthesen oder Hörgeräte (§ 33 SGB V). Die Zuzahlung unterscheidet sich: Heilmittel 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung, Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Heilmittel und Hilfsmittel?

Heilmittel sind ärztlich verordnete Dienstleistungen, die zur Behandlung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerungen eingesetzt werden und von dafür ausgebildeten Fachkräften erbracht werden. Zu den Heilmittelbereichen zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie), Podologie und Ernährungstherapie. Geregelt sind sie in § 32 SGB V und in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das Gesetz nennt Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 SGB V). Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind ausgenommen.

Kurz gesagt: Heilmittel sind eine Behandlung, Hilfsmittel sind ein Gegenstand. Wer eine Therapeutin besucht, nutzt ein Heilmittel, wer einen Rollator erhält, ein Hilfsmittel.

Beispiele: Was zählt wozu?

HeilmittelHilfsmittel
Krankengymnastik, Manuelle TherapieGehstützen, Rollator, Rollstuhl
Klassische MassageOrthesen und Bandagen
Manuelle LymphdrainageKompressionsstrümpfe
ErgotherapieEinlagen und orthopädische Schuhe
LogopädieHörgeräte
Podologische TherapieInkontinenzprodukte, Pflegebetten

Grenzfälle gibt es: Die Einweisung in den Gebrauch eines Hilfsmittels, etwa das Üben mit einem Rollator, kann Teil einer Heilmittelbehandlung sein. Das Hilfsmittel selbst ist dann trotzdem eine eigene Leistung mit eigener Verordnung.

Wie verordnen Ärzte Heilmittel und Hilfsmittel?

Heilmittel verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt auf dem Heilmittelformular. Pflichtangaben sind unter anderem Heilmittel, Menge, Frequenz, Diagnosegruppe, ICD-10-Diagnose und Leitsymptomatik. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei Dringlichkeit innerhalb von 14. Die Praxis muss für die Abrechnung zugelassen sein (§ 124 SGB V).

Hilfsmittel werden ebenfalls ärztlich verordnet, allerdings auf einem anderen Formular und mit anderem Ablauf. Je nach Produkt und Krankenkasse ist ein Kostenvoranschlag oder eine Genehmigung erforderlich. Versorgt werden Sie in der Regel über Vertragspartner Ihrer Kasse wie Sanitätshäuser. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands listet die Produktarten, die zur Versorgung zugelassen sind.

  1. Ärztliche Untersuchung und Verordnung
  2. Bei Hilfsmitteln: Rückfrage bei der Kasse, ob eine Genehmigung nötig ist
  3. Versorgung durch zugelassene Praxis beziehungsweise Vertragspartner
  4. Zuzahlung bezahlen und Quittung aufbewahren

Reicht ein Hilfsmittel nicht aus, passt nicht oder verändert sich der Bedarf, ist eine neue ärztliche Verordnung nötig. Für leihweise überlassene Hilfsmittel, etwa Pflegebetten, gelten die Regeln der Kasse zur Rückgabe. Fragen Sie beim Sanitätshaus, wer Wartung und Reparatur übernimmt.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

LeistungZuzahlung gesetzlich Versicherte ab 18Norm
Heilmittel10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V
Hilfsmittel10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die Kosten§ 33 Abs. 8, § 61 Satz 1 SGB V
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf§ 33 Abs. 8 SGB V

Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung bei Heilmitteln und Hilfsmitteln. Die Belastungsgrenze begrenzt Ihre Zuzahlungen pro Kalenderjahr auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 Prozent (§ 62 SGB V). Danach stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus. Heben Sie alle Quittungen auf.

Der angegebene Höchstbetrag für Verbrauchsprodukte entspricht dem Gesetzestext bei Abfrage im Oktober 2026. Beträge können sich ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse.

Was gilt bei Mehrkosten?

Bei Hilfsmitteln kann es Mehrkosten geben, wenn Sie eine Ausführung wählen, die über das Notwendige hinausgeht. Die Kasse übernimmt dann den Betrag für die ausreichende Versorgung, die Differenz zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Variante die Kasse bezahlt und was die Aufzahlung kostet.

Bei Heilmitteln gibt es keine Aufzahlung für die Behandlung selbst. Zusatzleistungen, die nicht auf dem Rezept stehen, sind Selbstzahlerleistungen und werden getrennt berechnet.

Beispiel: Beides zugleich

Beispiel (erfunden, zur Erläuterung): Nach einer Knieoperation verordnet die Ärztin Krankengymnastik und Unterarmgehstützen. Die Gehstützen sind ein Hilfsmittel, das Sie im Sanitätshaus erhalten. Die Krankengymnastik ist ein Heilmittel, das die Praxis erbringt. In der ersten Behandlung übt die Therapeutin mit Ihnen den Gang mit den Stützen. Sie zahlen zwei Zuzahlungen: eine für das Hilfsmittel, eine für das Heilmittel, jeweils mit eigener Quittung. Beide Beträge zählen für die Belastungsgrenze.

Checkliste vor dem Gang zur Praxis oder zum Sanitätshaus

  • Ist die Verordnung vollständig und unterschrieben?
  • Gehört die Leistung zu den Heilmitteln oder den Hilfsmitteln?
  • Ist bei Hilfsmitteln eine Genehmigung der Kasse nötig?
  • Ist der Anbieter Vertragspartner Ihrer Krankenkasse?
  • Haben Sie Quittungen und Befreiungsbescheinigung dabei?

Häufige Verwechslungen

  • Kinesiotape, Wärmepflaster oder Massagegeräte: Ob die Kasse sie erstattet, hängt vom Produkt und vom Einzelfall ab. Fragen Sie vor dem Kauf nach.
  • Wärmeanwendung: Fango oder die heiße Rolle in der Praxis sind ein Heilmittel, ein Wärmekissen aus der Drogerie ist keines.
  • Übungsgeräte für zu Hause: In der Regel kein Hilfsmittel der Kasse, es sei denn, ein Gerät ist im Hilfsmittelverzeichnis geführt und ärztlich verordnet.
  • Podologie: Medizinische Fußbehandlung bei Diabetes ist ein Heilmittel, Einlagen sind Hilfsmittel.

Was Therapeuten wissen sollten

Für Praxen bedeutet die Unterscheidung vor allem Abrechnung und Beratung. Heilmittel rechnen Sie nach den Verträgen gemäß § 125 SGB V mit der Kasse ab, Hilfsmittel liefert ein Vertragspartner. Beraten Sie Patientinnen und Patienten, was sie von der Arztpraxis oder dem Sanitätshaus brauchen, und verweisen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme an die Kasse. Rechtsberatung gehört nicht zu den Aufgaben der Praxis.

Für die Dokumentation hilft eine klare Trennung: Das Heilmittelrezept bleibt in der Praxisakte, Hinweise auf ein verordnetes Hilfsmittel gehören in den Therapiebericht, wenn die Ärztin oder der Arzt ihn anfordert. Bei Rückfragen zur Hilfsmittelversorgung, etwa wenn ein Produkt nicht passt oder die Lieferung dauert, verweisen Sie auf die verordnende Arztpraxis und das Sanitätshaus. Die Praxis haftet nicht für Lieferung oder Genehmigung, übernimmt aber die Anleitung zum Gebrauch im Rahmen der Therapie.

Häufige Fragen

Ist ein Rollator ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel?

Ein Rollator ist ein Hilfsmittel (§ 33 SGB V). Das Üben mit dem Rollator kann Teil einer Heilmittelbehandlung wie Krankengymnastik sein.

Ist Krankengymnastik ein Heilmittel?

Ja. Krankengymnastik ist ein Heilmittel der Physiotherapie nach § 32 SGB V und wird ärztlich verordnet.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln?

10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gilt eine Grenze je Monat.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Heilmitteln?

10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Unter 18 Jahren zahlen Versicherte nichts.

Braucht man für Hilfsmittel ein Rezept?

In der Regel ja, eine ärztliche Verordnung ist die Grundlage. Ob die Kasse vorab genehmigen muss, hängt vom Produkt ab.

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands führt Produktarten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung zugelassen sind.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.