Ratgeber · Stand 22.10.2026

Physiotherapie-Rezept: Ablauf, Fristen und Zuzahlung

Was auf der Heilmittelverordnung steht, wie lange sie gültig ist, welche Zuzahlung gesetzlich Versicherte leisten und was die Blankoverordnung ändert.

Wer Physiotherapie verordnet

Physiotherapie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein sogenanntes Heilmittel. Damit die Krankenkasse die Kosten trägt, stellt Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt eine Heilmittelverordnung aus. Darauf stehen unter anderem die Diagnose, das Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Manuelle Therapie), die Anzahl der Behandlungseinheiten und gegebenenfalls die Frequenz pro Woche sowie ein Hausbesuch, falls dieser medizinisch notwendig ist.

Die Einzelheiten regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Fristen: Wann die Behandlung beginnen muss

Nach der Heilmittel-Richtlinie muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Hat die Ärztin oder der Arzt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Kalendertage. Beginnt die Behandlung später, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Wird eine laufende Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verfällt die Verordnung für die restlichen Einheiten. Gründe wie Krankheit, Urlaub oder eine therapeutisch sinnvolle Pause dokumentiert die Praxis auf der Verordnung.

Tipp: Rufen Sie möglichst bald nach dem Arztbesuch in der Praxis an, damit die Frist nicht verstreicht.

Zuzahlung: 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten bei Heilmitteln eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung (§ 32 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 SGB V). Die Zuzahlung zahlen Sie direkt an die Praxis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Wie hoch der Betrag konkret ausfällt, hängt von den vereinbarten Preisen für das verordnete Heilmittel und der Anzahl der Einheiten ab. Die Praxis kann Ihnen den Betrag vorab nennen.

Belastungsgrenze: Befreiung von Zuzahlungen

Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres (also auch für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte) sind begrenzt: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung in der Regel bei 1 Prozent (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung aus, und für den Rest des Jahres fallen keine weiteren Zuzahlungen an. Bewahren Sie dafür Ihre Quittungen auf.

Blankoverordnung bei Schulterbeschwerden

Seit dem 1. November 2024 gibt es in der Physiotherapie die sogenannte Blankoverordnung (Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V). Sie gilt für bestimmte Diagnosen an der Schulter. Die Ärztin oder der Arzt stellt Diagnose und Indikation, die Physiotherapiepraxis entscheidet dann selbst über das passende Heilmittel, die Anzahl und die Frequenz der Behandlungen.

Für Sie als Patientin oder Patient ändert sich vor allem, dass die Praxis die Behandlung flexibler planen kann. Für alle anderen Diagnosen bleibt es bei der regulären Verordnung.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Für privat Versicherte gelten die Regeln der GKV nicht. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem Tarif bzw. den Beihilfevorschriften ab. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach, ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist und bis zu welchen Beträgen erstattet wird, und lassen Sie sich von der Praxis die Preise nennen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Physiotherapie-Rezept gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei angekreuztem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen (Heilmittel-Richtlinie des G-BA).

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung (§ 61 SGB V). Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Ja, wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken in der Regel 1 Prozent) Ihrer Bruttoeinnahmen erreichen. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Was ist eine Blankoverordnung?

Bei bestimmten Schulterdiagnosen stellt die Ärztin oder der Arzt nur Diagnose und Indikation fest; Heilmittel, Menge und Frequenz bestimmt die Physiotherapiepraxis. Die Regelung gilt seit dem 1. November 2024.

Quellen

Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.